Ein Studienbeginn zwischen Gemeinschaftsdusche, Mauerfall und Aufbruch
Zur Vorbereitung auf diese ehrenvolle Aufgabe habe ich mir meine Bilder aus Bad Münstereifel aus 1989 angesehen. Im Kino liefen „Rain Man“ und „Indiana Jones und der letzte Kreuzzug“, im Radio „I want it all“ von Queen, „The Best“ von Tina Turner und David Hasselhoff war auf der Suche nach Freiheit. Richtig Achtziger!
Für mich persönlich war es ein besonderes Jahr: Im Mai Abitur, im Juli der erste Urlaub mit meinem Schatz und im August der Start meiner Ausbildung zur Rechtspflegerin. Im September dann das Kennenlernen mit der Jubilarin, damals: der Fachhochschule für Rechtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen.
Damals gab es noch den Einführungsmonat, so dass wir erst Anfang September das fachtheoretische Studium aufgenommen haben. Durch diese Aufwärmphase kannten wir schon die Studierenden aus der Heimat. In Studium I ging es noch ganz gemütlich los. Die Unterrichte fühlten sich an wie Schule. Wir waren rundum versorgt – jedenfalls diejenigen, die wie ich am Hauptstandort wohnen konnten – und aufgrund der Doppelzimmer und Gemeinschaftsduschen konnte wirklich niemand verloren gehen. Zum Ende des Jahres, als in der Woche vor den Weihnachten gleich vier Klausuren zu absolvieren waren, hat die Sache dann Fahrt aufgenommen. Aber das haben wir auch zusammen hinbekommen.
Ich habe aus der Zeit nur Fotos gefunden, auf denen wir feiern, aber natürlich haben wir auch oft über den Skripten gehangen – wir hatten ja überwiegend noch nicht einmal Fernsehen auf unseren Zimmern! So auch an einem Vizepacktach (also einem Donnerstag) Abend im November. Ich bekam einen Anruf von meiner Schwester und wurde zum Flurtelefon gerufen. Ob zu Haus etwas passiert ist? „Kriegst Du da in der Eifel hinter dem Friedhof eigentlich mit, was in Berlin los ist?“ tönte es aus dem Hörer. Tatsächlich. Ich hatte natürlich noch nicht mitbekommen, dass die neue, großzügige Reiseregelung „ab sofort, unverzüglich“ gelten sollte. Wir haben uns dann auf ein Zimmer mit Fernseher begeben und konnten die unglaublichen Bilder vom Grenzübergang Bornholmer Straße sehen. Seit ich denken konnte, kannte ich nur den kalten Krieg.
An diesem Abend war für mich nicht zu erahnen, dass ich schon zwei Jahre später im Studium II – inzwischen war „Wind of change“ von den Scorpions in den Charts – zahlreiche AnwärterInnen, die aus Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern zum Studium nach NRW gekommen sind, auf der Begrüßungsparty kennen lernen würde, dass die Fachhochschule ihre Kapazitäten in kürzester Zeit vervielfacht und dass ich 1994 die Chance bekommen würde, als junge Rechtspflegerin nach Mecklenburg-Vorpommern zu gehen, um mich im Grundbuch und einigen anderen Fachgebieten nützlich zu machen. Ich hatte das Glück, dass NRW neben dem Partnerland Brandenburg auch Mecklenburg-Vorpommern personell unterstützt hat. So konnte ich genau da arbeiten, wo mein Vater in den fünfziger Jahren – beeindruckt durch den 17. Juni 1953 – die Koffer gepackt hat, um in Nordrhein-Westfalen neu anzufangen.
In Mecklenburg-Vorpommern habe ich mit vielen sogenannten BereichsrechtspflegerInnen zusammengearbeitet. Ich habe nach wie vor großen Respekt für den Mut und den Pioniergeist, mit dem sie das große Grundbuchamt im kleinen Amtsgericht ins Laufen gebracht und Stück für Stück ihr Rechtspflegestudium in Etappen durchlaufen haben. In dieser Zeit war weithin spürbar, dass RechtspflegerInnen nicht auf dem Arbeitsmarkt warten oder vom Himmel fallen, sondern dass man sie gut und bedarfsgerecht ausbilden muss.
So steht für mich die Geschichte unserer Hochschule nicht nur für Ausbildung, sondern auch für Aufbruch, Chancen und gelebten Zusammenhalt – und ich wünsche ihr, dass sie auch in Zukunft viele Generationen von Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern auf ihrem Weg prägt.
Sigrid Hellweg
Leiterin des Ministerbüros im Ministerium der Justiz Nordrhein-Westfalen
Nach meinem Abitur im Frühjahr 1982 wollte ich eigentlich Mathe und Latein auf Lehramt studieren. Aufgrund der damaligen Lehrerschwemme musste aber ein Plan B her. Mein damaliger Tanzpartner, seines Zeichens Jurastudent, riet mir zum „Rechtspflegerberuf“, da ich dann sachlich unabhängig und nur dem Gesetz und dem Gewissen unterworfen sei.
Gesagt, getan, am 01.08.1982 habe ich bei dem Amtsgericht Köln angefangen und nach drei anstrengenden Jahren am 08.10.1985 die Diplomierungsurkunde erhalten.
Nach mehreren Jahren in der Verwaltung und Rechtspflege und einer längeren Elternzeit hat sich aber mein Lehrer-Gen wieder gemeldet und ich hatte glücklicherweise die Gelegenheit, in der Zeit von 2009-2016 an der damaligen FHR und beim AZJ unterrichten bzw. lehren zu dürfen.
Auch wenn der damalige Direktor der FHR im ersten Bewerbungsgespräch meinte, ich solle wegen der Erfüllung eines Kindheitstraumes nicht meine Karriere aufs Spiel setzen. Negativ hat sich die Tätigkeit an der damaligen FHR aber nicht ausgewirkt. Ganz im Gegenteil.
Highlights meiner Dozententätigkeit war zum einen die Studienfahrt nach Rom im September 2013 und zum anderen die Aushändigung der Diplomierungsurkunden im Jahr 2015.
Nach Ablauf der Abordnungszeit bin ich zum AG Köln zurückgekehrt und hier nun in der Nachlassabteilung und nebenamtlich im Begleitunterricht für Rechtspfleger- und Sekretäranwärter/innen tätig.
Dass gleich fünf Absolventen des Prüfungsjahrgangs 1988 aus dem Fachbereich Rechtspflege die Geschicke der Fachhochschule früher oder später mitgestalten würden – und das teilweise über Jahrzehnte – war im Jahr 1988 nicht absehbar. Es war das Jahr, in welchem sich das Ende des sog. „Kalten Krieges“ ankündigte und politische Stabilität in der BRD (langjähriger Kanzler Helmut Kohl) und in NRW (langjähriger Ministerpräsident Johannes Rau) herrschte. Computer wurden langsam verbreiteter, spielten aber in der Justiz noch keine große Rolle. Die heiße Phase der sog. „Rote-Armee-Fraktion“ (RAF), welche in den 70er und Anfang/Mitte der 80er die BRD mit Terror und brutalen Mordanschlägen in Atem hielt, war zwar vorbei, beschäftigte die Justiz allerdings immer noch mit umfangreichen Staatsschutzverfahren – auch in Düsseldorf und Köln. Das Umweltstrafrecht wurde wichtiger und Reformen im Strafrecht und im Verfahrensrecht zur Entlastung der Gerichte und zur Verfahrensbeschleunigung wurden angepackt.
Lassen wir nun diese fünf Absolventen des Prüfungsjahrgangs 1988 zu Wort kommen…
Christiane Braun
Als ich nach dem Abitur 1985 an die Fachhochschule für Rechtspflege kam, war das zunächst ein echter Kulturschock. So viele neue Regeln, so viel Neues überhaupt – die FHR war für mich eine völlig andere Welt. Schon das Thema Kleidung konnte heikel werden: Bei manchen Dozenten fiel man schon negativ auf, wenn man Turnschuhe trug. Ungünstig nur, dass ich gar keine anderen Schuhe besaß …
Christiane Braun (rechts) mit Mann Andreas und Tochter Katharina
Begrüßt wurden wir damals von den Studierenden des Studiums II – und zwar mit einer „herzlichen“ Traditionseinlage. Sprich: Wir Neulinge wurden ordentlich hereingelegt. Ich bin voll darauf reingefallen! Unter anderem hieß es, wir müssten täglich um 7 Uhr im Schleidpark zum Frühsport antreten. Das war der Moment, in dem meine innere Rebellin erwachte. Ich habe mich geweigert – und wäre bereit gewesen, dafür ordentlich Ärger in Kauf zu nehmen.
Nachdem ich mich dann aber eingelebt und die vielen Vorzüge des Studiums entdeckt hatte, lief alles wie am Schnürchen. Wir haben viel gelernt, klar – aber mindestens genauso viel gelacht. Unzählige Abende bei Sonja an der Theke und jede Menge legendäre Partys gehören bis heute zu meinen liebsten Erinnerungen.
Im Studium II wurde es dann sogar noch besser: Ich habe den nettesten jungen Mann aus unserer Studiengruppe für mich gewinnen können. Heute sind Andreas und ich seit 34 Jahren verheiratet. 1993 kam unsere Tochter Katharina zur Welt – und wie sollte es anders sein: Auch sie hat später an der FHR studiert und arbeitet heute beim Landgericht Duisburg. Andreas selbst ist zwar schon 1994 aus dem Justizdienst ausgeschieden, hat der Justiz durch seine Tätigkeit im Notariat aber doch nie ganz den Rücken gekehrt.
Ich hingegen hatte 2023 die wunderbare Gelegenheit, an meine alte Hochschule zurückzukehren – diesmal auf die andere Seite des Hörsaals. Schon lange hatte ich mit dem Gedanken gespielt, mich als Dozentin zu bewerben. Nur der Weg in die Eifel war mir bislang einfach zu weit gewesen. Mit der Gründung des Standorts Essen stand meinem Wunsch dann nichts mehr im Weg.
Heute bin ich sehr glücklich darüber, wieder Teil dieser besonderen Gemeinschaft zu sein – ein bisschen älter, vielleicht etwas weiser, aber mit genauso viel Freude an der Arbeit und immer noch in bequemen Schuhen.
Ralf Pannen
Nach drei Jahren als Zeitsoldat begann 1985 mit dem Rechtspflegerstudium für mich ein neuer Lebensabschnitt. Die Unterbringung in Zweibettzimmern und die mäßige Verpflegung waren nach den Erfahrungen in der Bundeswehr für mich – im Gegensatz zu vielen Kommilitonen – kein Problem. Nach einem Monat Einführungsphase beim AG Duisburg kannten wir bereits viele Mitstreiterinnen und Mitstreiter – Andere lernten wir abends bei Sonja an der Theke kennen. Die Randlage in NRW in „ablenkungsarmer Umgebung“ war für mich der Anstoß, mein Lauftraining zu intensivieren: mit zweimal täglichem Training im Studium I purzelten die bisherigen Bestzeiten auf 10 km, Halbmarathon und Marathon – nicht zuletzt war ich auch ruhmreicher Gewinner des 2000 m-Laufs beim Sportfest. Die „Giersberg-Runde“ gehörte zum morgendlichen Ritual. So war ich – anders als viele Mitstudierende – morgens hellwach im Unterricht. Vielleicht hielt das nicht den ganzen Vormittag – jedenfalls fiel mir das Lernen juristischer Inhalte nicht leicht. Vielleicht spielte auch eine Rolle, dass ich in Bad Münstereifel und sogar in meiner Studiengruppe meine Liebe fand: Inga Altemeier saß mir gegenüber und wir sind nach Studium I zusammengezogen. Also von wegen „ablenkungsarme Umgebung“…
Inga und Ralf Pannen
Dass ich im Dezember 2003 als Dozent an die Fachhochschule zurückkehren würde, hätte ich mir im Studium nie vorstellen können. Aber vielleicht helfen mir Erfahrungen aus meiner Studienzeit nun bei der Vermittlung juristischer Inhalte: der sog. „Gansen´sche Kreisel“, die „AVV i.Ü.“ und die Einteilung in „Kinder des Lichts“ und „Kinder der Finsternis“ bei Prof. Dr. Sauer (ich weiß bis heute nicht, welcher Kategorie mich Herr Dr. Sauer zuordnete). Prägend waren auch die Lehrveranstaltungen bei Prof. Dyrchs, dessen sehr bildhafte Beispiele das Strafrecht kurzweilig und zugänglich machten. Auch wenn „Kosten-Helga“ sich sehr viel Mühe gab, das Kostenrecht habe ich erst richtig in der Praxis verstanden. Im Studium I wusste ich nicht, warum Herr Busch das Registerrecht als „Kaiserfach“ bezeichnete – jetzt, wo ich selbst das Handels-, Gesellschafts- und Registerrecht unterrichte, wird mir das bewusst. Überhaupt habe ich nach 11 Monaten Studium I das dann folgende Praxisjahr als sehr hilfreich empfunden – Lern- und Verständnislücken konnte ich aufarbeiten.
1988 war ich froh, das intensive Lernen, den Klausurenstress etc. geschafft zu haben. Münstereifel war für mich abgehakt und ich schwor mir: Nie wieder Bad Münstereifel! Dass dann 2004 Bad Münstereifel die neue Heimat für meine Familie und mich wurde, war schon ein seltsamer Zufall. Eine „Justizehe“ ist es bei uns übrigens nicht geblieben: Inga hat die Justiz verlassen und unterrichtet jetzt Deutsch als Zweitsprache an einer Gesamtschule. So haben wir nicht nur die Justiz als gemeinsame Erfahrung, sondern auch die Lehrtätigkeit.
Heike Romeike
Am 01.08.1985 startete ich nach dem Abitur voller Enthusiasmus in das Studium im Fachbereich Rechtspflege an der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen. Die Justiz war mir nicht ganz unbekannt, da sich einige Familienmitglieder bereits bei der Staatsanwaltschaft und in der ordentlichen Gerichtsbarkeit „tummelten“.
Heike Romeike und Sohn
Nach einem Einführungsmonat begann das fachwissenschaftliche Studium im September 1985 an der Fachhochschule. Ich war „Heimschläferin“, will heißen: ich pendelte zwischen Wohnort und Fachhochschule. Doch das bedeutete nicht, dass ich am Campus-Leben nicht teilnahm. Denn zwei sehr liebe Kommilitoninnen hatten stets noch in ihrem Doppelzimmer, in denen die Schlafsofas zu einem Doppelbett zusammengeschoben werden konnten, einen Platz in der Bett-Mittel-Ritze frei für mich. Hierfür nochmals „DANKE“, liebe Margit und liebe Sabine!
Während des Studiums lernten wir nicht nur die Gesetze anzuwenden, sondern auch manche Sprachunterschiede kennen, wie zum Beispiel „Dat is getz“, „Pillepalle“, „Mach‘ mal das Fenster offen“ oder auch „Dat löppt“. In meiner Studiengruppe war es darüber hinaus sehr beliebt Paragraphen mit der Zahl „11“ von jemandem aus der Voreifel zitieren zu lassen.
In Erinnerung bleibt auch mancher Spruch, wie z. B. von Herrn Busch, der täglich von Euskirchen anreiste. Er erschien eines Morgens zu den Lehrveranstaltungen und wartete zu allererst mit dem Spruch auf: „Stellen sie sich vor, heute Früh wurde ich von einem herrenlosen Auto überholt!“ (Hinweis: Die rasende Autofahrerin war mind. von gleicher Körpergröße wie Herr Busch)
Drei Jahre Studium vergingen ziemlich schnell, so dass „plötzlich“ die wichtigsten 7 Klausuren zu schreiben waren. Darauf folgte die schier unendliche Zeit des Wartens auf die Prüfungsergebnisse, bevor ich im Oktober endlich zur „Justizinspektorin z. A.“ ernannt wurde.
Die Diplomierungsveranstaltung wurde in der Aula abgehalten und war vielleicht nicht ganz so festlich, wie die Veranstaltungen, die ich später als Mitglied der Verwaltung der Fachhochschule vorbereiten durfte.
Nach Abschluss des Studiums stand für mich eines fest: Ich möchte wieder an meine Studienstätte zurückkehren – möglichst als Dozentin. Am 01.02.1992 erfüllte sich mein Wunsch – ich kehrte an die Fachhochschule für Rechtspflege NRW zurück … als Mitglied der Verwaltung und – damals noch – stellv. Geschäftsleiterin 😊. Während der Dauer meiner Tätigkeit an der Fachhochschule ergab sich ein etwas anderes „Jahrganstreffen“, indem weitere „1988er“ ihre Tätigkeit als Dozentin bzw. Dozent aufnahmen. Wir waren halt ein toller Jahrgang!
In den Jahren 1993, 1994 und 1996 folgten meine persönlichen Höhepunkte mit der Heirat meines Mannes Christoph, der mich im Studium und in meinem beruflichen Werdegang uneingeschränkt unterstützt hat, sowie der Geburt unserer Kinder Sven und Tamara.
Der besondere Bezug zum Studium und zur Fachhochschule – oder auch der familiäre Hintergrund (?) – mag dann evtl. auch dafür verantwortlich sein, dass sich weitere Familienmitglieder – hier möchte ich ganz besonders meinen Sohn Sven nennen – für das Studium mit erfolgreichem Abschluss zum Diplom-Rechtspfleger bzw. zur Diplom-Rechtspflegerin entschieden haben.
Sven ist heute bei dem Amtsgericht Köln im Grundbuch tätig, wo er sein anspruchsvolles und hohes Pensum mit Bravour meistert. Seine jüngere Schwester Tamara hat ebenfalls den Weg in die Justiz gefunden. Sie hat die JVS Wuppertal erfolgreich abgeschlossen und ist in der Personalabteilung der Justizvollzugsanstalt Köln tätig.
Thomas Schmidt
Von der Existenz des Rechtspflegerberufs habe ich während meiner Tätigkeit als Justizaushelfer in den Schulferien erfahren. Der Direktor des Amtsgerichts Soest hat mir ein schönes Zeugnis für Post sortieren und Akten zutragen geschrieben und so trat ich 1985 den Dienst als Anwärter in der Eifel an.
Caroline und Thomas Schmidt mit Hund
Schon nach wenigen Wochen als Student war ich so unabkömmlich, dass der OLG-Präsident Hamm der Bundeswehr den Zugriff auf meine Person verweigerte. Ich konnte mich daher voll dem Studium widmen. Der Mangel an männlichen Studierenden führte dazu, dass auch ich unter den Mitkommilitoninnen die Frau fürs Leben fand. Von dem Zeitpunkt des Kennenlernens an besserten sich meine Leistungen im Studium deutlich, da die weiteren Ablenkungen erheblich an Anziehungskraft verloren.
Nach dem Examen fand ich über das Amtsgericht Arnsberg, die ZEMA Hagen und das OLG Hamm schnell den Weg zurück an unsere FH. Bereits 1994 – wenig älter als die Studierenden – fand der Rollentausch zum Dozenten statt. Neben den üblichen Aufgaben übertrug mir der Kollege Klinkenberg 1997 das Amt des Sportdozenten, das ich bis heute gern ausübe. Von da an hat das Dozententeam, dank geschickter Auswahl der Sportarten (Schach: Siggelkow, Doppelkopf: Allolio; …) und juristisch feinsinniger Regelauslegung, alle drei Jahre das Sportfest gewonnen. 😊
Die „Durststrecke“ um die 2000er-Jahre mit teilweise nur einer Studiengruppe überstand ich dank der IT-Aufgaben als Dozent. Seitdem bin ich auch zur Hälfte für Justiz-Online eingesetzt und teilweise sogar ganz raus aus dem Lehrgeschäft gewesen.
Privat wurden zwischenzeitlich unsere drei Kinder geboren, die allerdings keinen Justizberuf ergriffen haben. Carolin hat die Justiz verlassen, da eine Einigung über eine Beschäftigung während der Kindererziehung nicht möglich war. Die Zeiten ändern sich. Heutzutage wäre das sicher kein Problem mehr. Damals galten noch „prinzipielle Erwägungen“.
Die Lehre hat sich in den dreißig Jahren grundlegend geändert. Während wir in den ersten Jahren noch mit handgeschriebenen Unterlagen die Vorlesungen hielten, mündliche Noten vergaben und die Studierenden sich die Skripten anhand des Vortrags selbst fertigten, sind heute Smartboard, Lernplattformen und IPad der Standard. Die Methoden, die Werkzeuge und auch die erstellten Unterlagen sind kaum vergleichbar. Sie erleichtern die Durchdringung der Materie deutlich. Nur der Stoff ist der gleiche geblieben.
Ich gehe noch immer gern in die Vorlesungen und habe Freude an der Kommunikation mit den Studierenden – ich hoffe, diese sehen das auch so. 😊
Stefanie Simon
Meine Studienzeit in Bad Münstereifel habe ich als eine Phase großer persönlicher Veränderungen in Erinnerung. Ich kam direkt nach dem Abitur an die FHR und war mit meinen 19 Jahren alles andere als erwachsen. Da ich noch kein eigenes Auto hatte, fand ich mich montags und freitags auf dem Rücksitz des Motorrads eines Kommilitonen wieder, unter dem Helm eine sogenannte „Popper“-Frisur. Daraus erwuchs bis zum Examen eine für die späten 80er Jahre typische Langhaardauerwelle. Aus heutiger Sicht weiß ich nicht, was schlimmer war…
Stefanie Simon
Wichtiger waren jedoch andere Veränderungen: ich wurde im Laufe des ersten Studienabschnitts mutiger, offener und habe mir mehr zugetraut. Freundschaften wurden geschlossen, von denen eine sehr eng wurde und bis heute anhält. Besagte Freundin hat uns in 4 Kategorien eingeteilt: „schlau und fleißig“, „schlau, aber faul“, „nicht schlau, aber fleißig“ und „nicht schlau und dazu noch faul“. Sie weiß noch heute, wer aus unserer Studiengruppe in welche Kategorie gehörte. Ich lasse an dieser Stelle offen, wie sie mich eingestuft hat😊.
Auch abseits der Vormittage fand das Lernen oft in Gemeinschaft statt. Sobald das Wetter mitspielte, saßen wir zu zweit oder in Gruppen mit Gesetzestext, Fallsammlung und Collegeblock bewaffnet auf der Wiese vor dem G-Block, bis im Mai 1986 der radioaktive Fallout aus Tschernobyl die Eifel erreichte. Ich weiß noch, wie unwirklich sich das angefühlt hat.
Nach dem Examen in 1988 und der Rechtspflegertätigkeit an verschiedenen Amtsgerichten bin ich im Jahr 2009 als Dozentin nach Bad Münstereifel zurückgekehrt.
Zu meinem Erstaunen war vieles noch unverändert. Ich könnte schwören, dass die Gardinen im G-Block noch dieselben waren wie zu meiner Studienzeit. Und auch der Streit um die Abrechnung der Verpflegungsmarken hatte mehr als zwei Jahrzehnte überdauert – ich glaube, jeder aus unserem Jahrgang erinnert sich noch an die Aula-Besprechung, in der es um die Frage ging, wieviel Suppe man essen muss, um sich das Hefeteilchen als Dessert verdient zu haben.
Gardinen und Verpflegungsmarken sind inzwischen längst durch zeitgemäße Produkte ersetzt worden. Und auch die Lehre hat sich durch neue Medien und Methoden enorm verändert. Und dennoch: sehe ich die Studierenden im Hörsaal oder auf dem Campus, denke ich, dass viele auch heute ähnliche Erfahrungen machen wie unser 1985er Jahrgang. Jedenfalls hoffe ich das. Wäre ich als Studentin nicht so gerne an der FHR gewesen, wäre ich wohl kaum als Dozentin zurückgekehrt.
Christiane Braun (geb. Schmitz) Ralf Pannen Heike Romeike (geb. Bollig) Thomas Schmidt Stefanie Simon (geb. Weitz)
Es war im Jahr 1985, als es in den Gemäuern der Fachhochschule in Bad Münstereifel in mehreren Klassenräumen heftig gespukt hat. Ein vorher noch nie in Erscheinung getretener Poltergeist trieb in einer Unterrichtsstunde vor der großen Pause seinen Schabernack und war aber danach auch wieder für immer verschwunden. Am lautesten waren die seltsamen Geräusche aus dem Lautsprecher der Studiengruppe zu hören, in der Kosten-Helga Hünnekens gerade versuchte, ihren Schützlingen etwas beizubringen. Es wurde deshalb vermutet, dass die verlorene Seele eines ehemaligen Blockversagers mit einem entscheidenden Defizit im Kostenrecht für den Spuk verantwortlich war. Löwengebrüll, diverse andere Tiergeräusche, ein aufheulender Motor und eine betätigte Toilettenspülung konnten doch unmöglich direkt aus dem Vorzimmer des Leiters der FHR über das dortige Mikrofon gesendet worden sein.
Nachdem sich der Trubel um das merkwürdige Ereignis gelegt hatte, haben wir in einem unbeobachteten Moment, den in der Lautsprecherbox verdrahteten Walkman mit der liebevoll zusammengestellten 45-Minuten-Cassette wieder abgeklemmt und bis jetzt das Geheimnis bewahrt.
Ein junger Jurist hatte 1986 das zweite juristische Staatsexamen bestanden und das Glück, dass er seinen Traum vom Richterberuf in Nordrhein-Westfalen verwirklichen konnte. So begann der junge Richter voller Tatendrang, sich mit den Aktenbergen in Zivilkammern zu beschäftigen. Die Arbeitszeit spielte keine Rolle und es war auch egal, dass junge Richter in Nordrhein-Westfalen bei voller Arbeitslast damals ein um 10% abgesenktes Richtergehalt erhielten. Die Jungen waren halt nicht so gut und erfahren, aber zumindest so tüchtig, dass jedenfalls 90% des Richtergehalts gerechtfertigt erschienen.
Aber dafür nahm das Land Nordrhein-Westfalen schon frühzeitig seine Fürsorgepflichten ernst. Die jungen Richter sollten nämlich in sogenannten Jungrichtertagungen fortgebildet, wahrscheinlich eher beruhigt werden. Eine solche Tagung fand 1987 an der Fachhochschule für Rechtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen (FHR) statt, auch für mich. Also trafen wir uns in dem idyllischen Ort Bad Münstereifel. Den ersten Tag ließen wir am Abend im Weinlokal „En de Höll“ am Orchheimer Tor ausklingen. Es war ein sehr schöner, entspannter Abend, vielleicht auch wegen des guten Weins. Jedenfalls kehrte ich am Ende des Tages zufrieden in mein Zimmer an der FHR zurück. Es war ein Zimmer, das normalerweise von zwei Rechtspflegeranwärtern genutzt wurde. Einem jungen Richter hatte man wohl eine zweite Person nicht zuordnen wollen, aus welchen Gründen auch immer. So durfte ich das für zwei Personen bestimmte Zimmer allein bewohnen. Es war ein Zimmer, in dem, wenn man es betrat, rechts und links zwei Schränke aufgestellt waren. In jedem Schrank war jeweils ein Bett versteckt. Die Betten konnte man ein- und ausklappen. Waren sie ausgeklappt, hatte man dazwischen etwa einen Meter Bewegungsfreiheit. Ich fragte mich, wie es zwei junge Rechtspflegeranwärter in diesem Zimmer ohne wechselseitige Körperverletzungen über einen mehrmonatigen Zeitraum wohl aushalten könnten. Der Besuch im Weinlokal führte jedoch dazu, dass diese Frage nicht weiter vertieft wurde. Weinseelig klappte ich mein Bett aus, legte mich hin, blickte vor dem Einschlafen noch kurz nach oben unter den Schrank und las:
hörst, dann ist deine Zeit in Bad Münstereifel bald vorbei.“
Ich vergaß schlagartig meinen Aufenthalt im Weinlokal „En de Höll“ und fragte mich: Was machen die hier in Bad Münstereifel? Was ist ein Höchstbetragssicherungshypothekenbestellungsverpflichtungsvertrag? Mein Jurastudium hatte mir diesen geheimnisvollen und nur nach mehrmaliger Übung aussprechbaren Begriff bislang jedenfalls vorenthalten.
Es war einem glücklichen Umstand geschuldet, dass ich bereits 1988 die Chance erhielt, mich als Dozent an die FHR abordnen zu lassen. Und es war eine mein Leben prägende Abordnung. Der Austausch mit jungen Studenten, die Hoffnung, ihnen Freude an der Gedankenwelt der Juristen näher bringen zu können, ist in hohem Maße befriedigend. Da können spröde Zivilakten mit Stundenlohnzetteln und Baumängeln nicht mithalten. Und ganz nebenbei forderte das Lehren auch den Dozenten. Denn Freiwillige Gerichtsbarkeit, so hieß das früher, führte in der Juristenausbildung nur ein Schattendasein. Und dann hielt die FHR für mich auch noch eine weitere, ganz besondere Überraschung bereit. Die Ausbildung der Konsulatssekretärsanwärter, die damals zeitweise auch in Bad Münstereifel stattfand. Circa 140 Stunden Internationales Privatrecht, von dem ich bis dahin keine Ahnung hatte, zu vermitteln, war schon ein Sprung ins kalte Wasser. Aber er war gut. Denn die Konsulatssekretärsanwärter waren junge, weltoffene Menschen, deren Aufgabe darin besteht, deutschen Staatsangehörigen im Ausland vornehmlich, aber nicht nur in rechtlichen Angelegenheit mit Rat und Tat zu zur Seite zu stehen und ihnen unkompliziert zu helfen. Und das können sie, was ich selbst anlässlich eines Auslandsaufenthalts erfahren habe.
Ich verließ die FHR 1991, um wieder als Richter tätig zu sein. Aber ich kehrte in der Folgezeit noch zweimal zurück, das zweite Mal als Direktor. Aus dem Ruhestand rückblickend bin ich sehr dankbar dafür, dass die nordrhein-westfälische Justiz mir diese Zeit ermöglicht hat. Ich würde es jederzeit wieder tun. Für mich stimmt es, wenn Juli singt: Es war „ne geile Zeit“. Und noch etwas: Der Höchstbetragssicherungshypothekenbestellungsverpflichtungsvertrag dient im Grunde nur als Beispiel dafür, das von deutschen Juristen so geschätzte Abstraktionsprinzip zu verdeutlichen. In erster Linie hilft der Begriff beim „Galgenmännchen“, einem Wortspiel mit Kindern, bei dem ein Kind sich ein Wort sucht, manchmal möglichst lang, das andere erraten müssen, indem sie einzelne Buchstaben nennen, die, sollten sie in dem Wort vorkommen, an der entsprechenden Stelle eingetragen werden. Wenn man das Spiel mit Kindern spielt und dabei auch den Höchstbetragssicherungshypothekenbestellungsverpflichtungsvertrag einsetzt, ist es zum Schutz des Kindeswohls jedoch ratsam, den Begriff nicht näher zu erläutern.
Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag, FHR, herzlichen Glückwunsch, Hochschule der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen.
Reiner Napierala, Vorsitzender Richter am OLG a. D.
„Hey, do met d’r Bonny-Tyler-Stemm – sing ens jet leiser!“ dröhnte es in den Kopfhörern der drei Sängerinnen. In seinem gewohnt breiten Kölsch machte Jürgen deutlich, dass er mit dem Gesang noch nicht zufrieden war. Drei Takes später hatten wir den engelsgleichen Refrain auf Tonband. Die Männerstimmen und das Saxophon hatten wir in der Woche zuvor bereits aufgenommen. Jetzt fehlten nur noch Mixing und Mastering – dann konnte „Bääd Münstereifel“ zur CD-Pressung von Köln nach Kanada reisen. Das war 1995.
1986, neun Jahre zuvor, begann mein Studium der Rechtspflege an der FHR. In dieser Zeit habe ich den Song geschrieben: inspiriert gleichermaßen vom aufregenden Campusleben, von ersten juristischen Fällen und von (echten, nicht geistigen) Tieffliegern. Letztere donnerten damals wahnsinnig laut über unsere Köpfe hinweg. „Das waren unsere Tornados, über die Sie da singen“, schrieb mir Ende der 90er ein amüsierter Major des Fliegerhorsts Nörvenich. Irgendwie war er an eine unserer CDs gekommen und fühlte sich verpflichtet, so etwas wie eine späte augenzwinkernde Entschuldigung abzugeben.
Der „Chor der Engel“ beim Einsingen im Tonstudio (1995)
„Bääd Münstereifel“ wurde regelmäßig live auf Studentenpartys von unserer FHR-Band gespielt. Die probte damals wöchentlich im heutigen Dozentenfächerraum. Dort hörte uns niemand und so störten wir die anderen nicht beim Lernen. Denn: Wir waren nicht sehr gut, aber laut – lauter als die Tornados, wie manche behaupteten.
Dass ich den Song später in einem Tonstudio aufnehmen konnte, verdankte ich dem Umstand, nach dem Studium ins Uni-Center in Köln zu ziehen. Im damals größten Wohnhochhaus Europas wohnte nämlich unter den mehr als 2.000 neuen Nachbarn auch der berühmt-berüchtigte Rockmusiker Jürgen Zeltinger. Nach einem peinlichen Kennenlernen (andere Geschichte) wurden wir gute Freunde und arbeiteten gemeinsam an einigen Musikprojekten. So ergab es sich ganz von selbst, dass wir irgendwann in Jürgens „Plaate Studio“ den FHR-Song aufnahmen – zusammen mit ehemaligen Studierenden und Lehrenden als Studiogästen.
CD-Cover ausdem Jahr 1995
„Bääd Münstereifel“ wird jetzt 40 und die CD 30+. Und das im Jahr unseres 50-jährigen Hochschuljubiläums! Drei runde Gründe, den Song nun in einer „Anniversary Edition“ nochmals zum Besten zu geben. Bitteschön: hier ist er: