1987

Höchst………vertrag

Reiner Napierala

Ein junger Jurist hatte 1986 das zweite juristische Staatsexamen bestanden und das Glück, dass er seinen Traum vom Richterberuf in Nordrhein-Westfalen verwirklichen konnte. So begann der junge Richter voller Tatendrang, sich mit den Aktenbergen in Zivilkammern zu beschäftigen. Die Arbeitszeit spielte keine Rolle und es war auch egal, dass junge Richter in Nordrhein-Westfalen bei voller Arbeitslast damals ein um 10% abgesenktes Richtergehalt erhielten. Die Jungen waren halt nicht so gut und erfahren, aber zumindest so tüchtig, dass jedenfalls 90% des Richtergehalts gerechtfertigt erschienen.

Aber dafür nahm das Land Nordrhein-Westfalen schon frühzeitig seine Fürsorgepflichten ernst. Die jungen Richter sollten nämlich in sogenannten Jungrichtertagungen fortgebildet, wahrscheinlich eher beruhigt werden. Eine solche Tagung fand 1987 an der Fachhochschule für Rechtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen (FHR) statt, auch für mich. Also trafen wir uns in dem idyllischen Ort Bad Münstereifel. Den ersten Tag ließen wir am Abend im Weinlokal „En de Höll“ am Orchheimer Tor ausklingen. Es war ein sehr schöner, entspannter Abend, vielleicht auch wegen des guten Weins. Jedenfalls kehrte ich am Ende des Tages zufrieden in mein Zimmer an der FHR zurück. Es war ein Zimmer, das normalerweise von zwei Rechtspfleger­anwärtern genutzt wurde. Einem jungen Richter hatte man wohl eine zweite Person nicht zuordnen wollen, aus welchen Gründen auch immer. So durfte ich das für zwei Personen bestimmte Zimmer allein bewohnen. Es war ein Zimmer, in dem, wenn man es betrat, rechts und links zwei Schränke aufgestellt waren. In jedem Schrank war jeweils ein Bett versteckt. Die Betten konnte man ein- und ausklappen. Waren sie ausgeklappt, hatte man dazwischen etwa einen Meter Bewegungsfreiheit. Ich fragte mich, wie es zwei junge Rechtspflegeranwärter in diesem Zimmer ohne wechselseitige Körperverletzungen über einen mehrmonatigen Zeitraum wohl aushalten könnten. Der Besuch im Weinlokal führte jedoch dazu, dass diese Frage nicht weiter vertieft wurde. Weinseelig klappte ich mein Bett aus, legte mich hin, blickte vor dem Einschlafen noch kurz nach oben unter den Schrank und las:

„Und wenn du das Wort

Höchst­betrags­sicherungs­hypo­theken­bestellungs­verpflichtungs­vertrag

hörst, dann ist deine Zeit in Bad Münstereifel bald vorbei.“

Ich vergaß schlagartig meinen Aufenthalt im Weinlokal „En de Höll“ und fragte mich: Was machen die hier in Bad Münstereifel? Was ist ein Höchst­betrags­sicherungs­hypotheken­bestellungs­verpflichtungs­vertrag? Mein Jurastudium hatte mir diesen geheimnisvollen und nur nach mehrmaliger Übung aussprechbaren Begriff bislang jedenfalls vorenthalten.

Es war einem glücklichen Umstand geschuldet, dass ich bereits 1988 die Chance erhielt, mich als Dozent an die FHR abordnen zu lassen. Und es war eine mein Leben prägende Abordnung. Der Austausch mit jungen Studenten, die Hoffnung, ihnen Freude an der Gedankenwelt der Juristen näher bringen zu können, ist in hohem Maße befriedigend. Da können spröde Zivilakten mit Stundenlohnzetteln und Baumängeln nicht mithalten. Und ganz nebenbei forderte das Lehren auch den Dozenten. Denn Freiwillige Gerichtsbarkeit, so hieß das früher, führte in der Juristenausbildung nur ein Schattendasein. Und dann hielt die FHR für mich auch noch eine weitere, ganz besondere Überraschung bereit. Die Ausbildung der Konsulatssekretärsanwärter, die damals zeitweise auch in Bad Münstereifel stattfand. Circa 140 Stunden Internationales Privatrecht, von dem ich bis dahin keine Ahnung hatte, zu vermitteln, war schon ein Sprung ins kalte Wasser. Aber er war gut. Denn die Konsulatssekretärsanwärter waren junge, weltoffene Menschen, deren Aufgabe darin besteht, deutschen Staatsangehörigen im Ausland vornehmlich, aber nicht nur in rechtlichen Angelegenheit mit Rat und Tat zu zur Seite zu stehen und ihnen unkompliziert zu helfen. Und das können sie, was ich selbst anlässlich eines Auslandsaufenthalts erfahren habe.

Ich verließ die FHR 1991, um wieder als Richter tätig zu sein. Aber ich kehrte in der Folgezeit noch zweimal zurück, das zweite Mal als Direktor. Aus dem Ruhestand rückblickend bin ich sehr dankbar dafür, dass die nordrhein-westfälische Justiz mir diese Zeit ermöglicht hat. Ich würde es jederzeit wieder tun. Für mich stimmt es, wenn Juli singt: Es war „ne geile Zeit“. Und noch etwas: Der Höchstbetragssicherungshypothekenbestellungsverpflichtungsvertrag dient im Grunde nur als Beispiel dafür, das von deutschen Juristen so geschätzte Abstraktionsprinzip zu verdeutlichen. In erster Linie hilft der Begriff beim „Galgenmännchen“, einem Wortspiel mit Kindern, bei dem ein Kind sich ein Wort sucht, manchmal möglichst lang, das andere erraten müssen, indem sie einzelne Buchstaben nennen, die, sollten sie in dem Wort vorkommen, an der entsprechenden Stelle eingetragen werden. Wenn man das Spiel mit Kindern spielt und dabei auch den Höchstbetragssicherungshypothekenbestellungsverpflichtungsvertrag einsetzt, ist es zum Schutz des Kindeswohls jedoch ratsam, den Begriff nicht näher zu erläutern.

Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag, FHR, herzlichen Glückwunsch, Hochschule der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen.

Reiner Napierala, Vorsitzender Richter am OLG a. D.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Weitere Beiträge der Dekade

1982 Vom Plan B zur Berufung Barbara Dappozzo
1988 Abschied von der Fachhochschule? Braun, Pannen, Romeike, Schmidt, Simon