Ohne AZJ kein Jubiläum „50 Jahre (Fach-)Hochschule der Justiz NRW“
Über drei Jahrzehnte hinweg fanden die fachtheoretischen Ausbildungsabschnitte für den Nachwuchs des mittleren Justizdienstes des Landes Nordrhein-Westfalen in Brakel in Ostwestfalen statt. Seit dem 1. Oktober 1973 wurden dort Generationen von Anwärterinnen und Anwärtern in zunächst drei- beziehungsweise viermonatigen und ab 1979 in sechsmonatigen fachtheoretischen Lehrgängen auf ihre Tätigkeit bei Gerichten und Staatsanwaltschaften vorbereitet. Ab dem Jahr 2000 betrug die Lehrgangsdauer im Fachlehrgang I sechs Monate, im Fachlehrgang II weitere zwei Monate.
Insgesamt absolvierten in 69 Ausbildungsjahrgängen 7.083 Anwärterinnen und Anwärter aus Nordrhein-Westfalen sowie ab 1992 auch aus Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern ihre fachtheoretische Ausbildung in der Justizausbildungsstätte (JAS) Brakel. Darüber hinaus nahmen mehr als 20.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Fortbildungsveranstaltungen teil und lernten die JAS am Kaiserbrunnen sowie die Region kennen.
Personaleinsparungen und Stellenabbau führten zu deutlich sinkenden Einstellungszahlen im mittleren Justizdienst. Infolgedessen wurde die JAS Brakel nach mehr als 30 Jahren zum 31. Dezember 2003 geschlossen. Mehr dazu in der Chronik der JAS Brakel.

Doch welche Verbindung besteht zur Fachhochschule?
Die Durchführung der fachtheoretischen Ausbildung für die Anwärterinnen und Anwärter des mittleren Justizdienstes ging auf das Ausbildungszentrum der Justiz Nordrhein-Westfalen (AZJ) über, das zum 1. Dezember 2003 der Fachhochschule für Rechtspflege angegliedert wurde.
Der Direktor der Fachhochschule übernahm zugleich die Leitung des Ausbildungszentrums. Um einen reibungslosen Übergang von der JAS zum AZJ und damit weiterhin eine qualitativ hochwertige Ausbildung sicherzustellen, wurde eine gemeinsame Arbeitsgruppe aus Angehörigen der Fachhochschule und der JAS eingerichtet. Mehrere ehemalige Lehrkräfte der JAS wurden – überwiegend im Wege der Abordnung – am AZJ tätig. Im Laufe der Zeit entwickelte es sich zudem zum Regelfall, dass Dozentinnen und Dozenten des Fachbereichs Rechtspflege zugleich Lehrveranstaltungen am AZJ übernahmen. Gemeinsam mit dem Studienstandort Bad Münstereifel bildete dies eine tragfähige Grundlage für eine gemeinsame Identität der angehenden Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte sowie Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger.
Auch wenn der Angliederung des AZJ an die Fachhochschule zunächst vereinzelt Vorbehalte seitens der Dozentenschaft begegneten, zeigt der Rückblick ihre nachhaltige Bedeutung: Die Integration des AZJ gewährleistete Kontinuität in der Ausbildung des mittleren Justizdienstes. Zugleich trug sie dazu bei, die Eigenständigkeit der Fachhochschule für Rechtspflege am Standort Bad Münstereifel zu sichern. Denn auch dort gingen die Studierendenzahlen Anfang der 2000er-Jahre deutlich zurück, sodass zeitweise Überlegungen bestanden, die Fachhochschule aufzulösen und ihre Studiengänge als Fachbereich der Fachhochschule für den öffentlichen Dienst mit Hauptsitz in Gelsenkirchen anzugliedern.
Vor diesem Hintergrund erscheint die Feststellung durchaus gerechtfertigt: Ohne das AZJ gäbe es heute womöglich keinen Anlass, das 50-jährige Bestehen der Fachhochschule für Rechtspflege beziehungsweise der heutigen Hochschule der Justiz Nordrhein-Westfalen zu feiern.
Ralf Pannen
Dozent und Beauftragter für pädagogisch-didaktische Angelegenheiten an der Hochschule der Justiz Nordrhein-Westfalen


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