2004

Das Erreichen „des Olymps der Berufstätigkeit“

Stephan Weber

Start der Amtsanwaltsausbildung in Bad Münstereifel


Das Jahr 2004 hat in vielen Bereichen Geschichte geschrieben: So wurde die Europäische Union Anfang Mai um 10 Mitgliedstaaten in Richtung Osten erweitert. In Portugal fand im Juni/Juli eine Fußball-Europameisterschaft statt, deren Ausgang nur wenige Fans auf dem Plan gehabt haben dürften: Griechenland unter dem Trainer Otto Rehhagel, der als „Rehakles“ verehrt wurde, gewann gegen Portugal den Pokal. Im August fanden die olympischen Sommerspiele in Athen statt. Und viele von uns werden sich mit Schrecken an die tragischen Ereignisse des 2. Weihnachtsfeiertages erinnern, als ein gewaltiger Tsunami viele Küstenabschnitte des Indischen Ozeans verwüstete und unvorstellbares Leid über Einheimische und Touristen brachte.

Für die damalige Fachhochschule für Rechtspflege NRW war das Jahr 2004 auch ereignisreich: Unter anderem kam ein neuer Studiengang in das „Cambridge der Eifel“, nämlich das fachwissenschaftliche Studium für den Amtsanwaltsdienst. Hier muss ich allerdings innehalten und mich präzisieren, denn im Jahr 2004 wurde dieser Lehrgang einmalig durch das damals noch neue Ausbildungszentrum der Justiz NRW durchgeführt. Da diese Behörde, die für Ausbildungsgänge in der Laufbahngruppe 1 des Justizdienstes zuständig ist, aber bis heute der Hochschule angegliedert ist, darf man den feinen Unterschied vielleicht vernachlässigen. Außerdem wurde die fachtheoretische Ausbildung des Amtsanwaltsdienstes bereits im Folgejahr als Studiengang an der damaligen Fachhochschule für Rechtspflege NRW etabliert und wird dort bis heute erfolgreich fortgeführt.

Das fachwissenschaftliche Studium für den Amtsanwaltsdienst zeichnet sich dadurch aus, dass es in NRW einheitlich für die meisten deutschen Bundesländer durchgeführt wird und die Studierenden als Diplom-Rechtspfleger/innen bereits einen akademischen Abschluss erlangt haben.

Vor dem Jahr 2004 fand die fachtheoretische Ausbildung der Amtsanwaltsanwärter/innen an der damaligen „Justizausbildungs- und Fortbildungsstätte in Monschau“, die mittlerweile auch ein Standort des Ausbildungszentrums der Justiz NRW ist, statt. Inhaltlich wurde der Lehrgang zu dieser Zeit von dem Generalstaatsanwalt in Köln verantwortet, aus dessen Geschäftsbereich auch der Lehrgangsleiter und die Lehrkräfte stammten. Die 15-monatige Einführungszeit für die Laufbahn des Amtsanwaltsdienstes startete damals mit einer 7-monatigen fachpraktischen Ausbildung, auf welche der 4-monatige Lehrgang in Monschau folgte und die mit einer weiteren fachpraktischen Ausbildung von 4 Monaten abgeschlossen wurde.

Auch wenn im Jahr 2004 der fachtheoretische Teil der Amtsanwaltsausbildung nach Bad Münstereifel wechselte, blieb die Gliederung der Amtsanwaltsausbildung zunächst unverändert: die Amtsanwaltsanwärter/innen starteten Anfang Januar eines Jahres mit der fachpraktischen Ausbildung, wurden nach einiger Zeit auch schon für den Sitzungsdienst an den Amtsgerichten eingeteilt und kamen erst Anfang August in die Eifel, wo ihnen die theoretischen Grundlagen für ihre Tätigkeit, die sie in der Fachpraxis schon seit Monaten ausübten, nunmehr systematisch und konzentriert vermittelt wurden. Diese Abfolge erschien offensichtlich auch dem Verordnungsgeber änderungswürdig, so dass mit Wirkung zum 01.01.2007 die einschlägige Ausbildungs- und Prüfungsordnung reformiert wurde und die grundlegende Struktur erhielt, die sie im Wesentlichen auch heute noch hat: Die Amtsanwaltsanwärter/innen beginnen Anfang Januar eines jeden Jahres ihr viermonatiges fachtheoretisches Studium I in Bad Münstereifel, gehen danach in eine neunmonatige fachpraktische Ausbildung mit Sitzungsdiensten und kehren schließlich für die finale Examensvorbereitung zum zweimonatigen Studium II in die Eifel zurück, an dessen Ende bereits die Examensklausuren gefertigt werden.

Aber was hat die Amtsanwaltsausbildung eigentlich mit dem Autor dieser Zeilen zu tun?

Ich war im Frühjahr 2004 seit knapp zwei Jahren als Richter am Amtsgericht Gütersloh verplant und dort als Straf- und Jugendrichter eingesetzt. Mich erreichte dank der damals noch neuen „IT-Vollausstattung“ der Gerichte, sprich einem PC mit Internetanschluss, eine E-Mail, mit welcher eine Lehrkraft für das Fach „materielles Strafrecht“ in der Amtsanwaltsausbildung in Bad Münstereifel gesucht wurde. Für mich erschien das aus mehreren Gründen verlockend: die Fachhochschule hatte ich bei meiner Proberichterstaffel kennengelernt und deren Lage und Räumlichkeiten als attraktiv empfunden. Das Strafrecht bestimmte ohnehin meinen Berufsalltag, und mich interessierten auch dessen dogmatische Hintergründe. Schließlich hatte ich schon damals den Reiz der Ausbildung und Prüfung für mich entdeckt.

Ich bewarb mich, wurde ausgewählt und „der dritte Mann“ im Team neben den Kollegen Oberstaatsanwalt Jürgen Dohmen und Oberamtsanwalt Heribert Blum. Nur der Kollege Blum hatte vorher schon viele Jahre sehr erfolgreich sowie allgemein anerkannt und geschätzt vor allem das Straßenverkehrsrecht in Monschau vermittelt, was er in Bad Münstereifel auch fortsetzte. Der Kollege Dohmen und ich hingegen starteten neu als Lehrkräfte der Amtsanwaltsausbildung. Der Kollege Dohmen hatte zuvor schon umfassende Erfahrungen in der Rechtspflegerausbildung sammeln können, ich war hingegen ein völliger „Frischling“. In den Fächern des materiellen Strafrechts und des Strafprozessrechts stellte sich die Aufgabe, den Unterricht überwiegend neu zu konzipieren, zumal jedenfalls im materiellen Strafrecht auch keine „Vorstücke“ aus Monschau vorhanden waren. In dieser herausfordernden Situation wurden wir, nach meiner Einschätzung, schnell ein „eingeschworenes Team“ und haben die fachtheoretische Ausbildung im Amtsanwaltsdienst in Bad Münstereifel gemeinsam aufgebaut. Leider ist Jürgen Dohmen viel zu früh verstorben. Mein freundschaftlicher Kontakt zu Heribert Blum besteht aber bis heute fort.

Die Neukonzeption des Unterrichts und die Erarbeitung von Lehrmaterialien haben einigen Aufwand erfordert. Außerdem haben wir zu dritt den kompletten Unterricht in zwei Studiengruppen erteilt, alle Klausuren selbst erstellt und korrigiert und auch die „alternativen“ Lehrveranstaltungen betreut. Wir hatten aber immer – mit äußerst engagierten und sympathischen Studierenden aus allen Teilen Deutschlands – eine sehr schöne Zeit, die von etlichen oftmals jährlich wiederkehrenden „Highlights“ geprägt war:

Sei es die Grillparty zu Studienbeginn (anfänglich im hochsommerlichen August), die alternative Lehrveranstaltung zur „Wirkung von Alkohol im Straßenverkehr“ unter Anleitung eines kundigen Gerichtsmediziners und mit praktischen Selbstversuchen, die Exkursion zur DEKRA in Bonn zur „Wahrnehmbarkeit von Kollisionen im Kraftfahrzeugverkehr“ wiederum mit praktischen Selbstversuchen in bereitgestellten Fahrzeugen, die Wanderung durch das „Hohe Venn“, die Geburtstagsfeier von Heribert Blum in Kerpen mit dem gesamten Studiengang und schließlich die Abnahme von strafrechtlichen Aktenvorträgen (anfänglich im schon winterlichen November). Ich bin mir aber nicht sicher, ob die Studierenden den letzten Punkt auch als „Highlight“ einordnen würden.

Für mich persönlich gab es noch ein weiteres wirkliches „Highlight“ in jedem Jahr. Ich hatte kurz vor meinem Einsatz im Amtsanwaltsstudium den Reitsport für mich entdeckt und habe während meiner Abordnung nahezu jedes Jahr mit Studierenden faszinierende organsierte Geländeritte durch die Eifel unternommen. Im Jahr 2004 habe ich mir während der Amtsanwaltsausbildung auch ein eigenes Pferd gekauft, das mich über fast 22 Jahre treu und beständig begleiten sollte. Über den geplanten Pferdekauf hatte ich auch mit den Studierenden gesprochen, was für deutlich mehr angeregte Diskussionen sorgte als die erste von mir gestellte Klausur im „materiellen Strafrecht“, die zeitgleich geschrieben wurde.

Fehlt noch die Erläuterung des „Olymps der Berufstätigkeit“: An meinem ersten Abend in Bad Münstereifel lud mich der damalige Direktor Reiner Napierala, mit dem ich auch heute noch freundschaftlich verbunden bin, zu einem Abendessen in das Restaurant in der Burg in Bad Münstereifel ein. Wir wurden begleitet von der sehr geschätzten Kollegin Helga Hünnekens. Bei bestem Wetter sowie atemberaubender Aussicht auf der Terrasse prosteten wir uns zu und Helga sagte: „Stephan, Du hast heute den Olymp Deiner Berufstätigkeit erreicht.“ Dieser Feststellung habe ich nichts hinzuzufügen! Sie erklärt auch, dass ich im Jahr 2022 mit großer Freude als einer der beiden ständigen Vertreter des Direktors an die Hochschule und das Ausbildungszentrum der Justiz NRW zurückgekehrt bin, allerdings an den neu errichteten Standort in Essen. Aber das betrifft andere Jahre und damit verbunden sind weitere Geschehnisse und Geschichten…

Stephan Weber,
Stv. Direktor der Hochschule der Justiz (Standort Essen)

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Weitere Beiträge der Dekade

2000 Justiz Online Joachim Klein
2003 JAS wird AZJ Ralf Pannen
2005 RASYS Torsten Löwe
2007 Kellerkinder Alexander Gerloff
2009 Vizepacktag und Packtag Aus dem "Campusleben" (Homepage der HSJustiz NRW)