Kategorie: 2000er

  • RASYS

    RASYS

    Es ist das Jahr 2005. Die Justiz des Landes ist bereits seit mehr als zehn Jahren aus ihrem IT-Dornröschenschlaf erwacht und hat die Vorteile der „modernen Datenverarbeitung“ längst erkannt. Zwar noch nicht flächendeckend und überall, doch im vergangenen Jahrzehnt ist eine Vielzahl ambitionierter Fachverfahren aus dem Boden geschossen: teils als Graswurzelprojekte engagierter Praktikerinnen und Praktiker, teils bereits auf Ebene der Mittelbehörden mehr oder weniger koordiniert. Einheitliche Strukturen oder zentrale Einrichtungen wie den heutigen ITD gibt es noch nicht.

    Die Fachhochschule für Rechtspflege mischt zu diesem Zeitpunkt bereits seit Jahren vorne mit – unter anderem in der Mobiliar- und Immobiliarvollstreckung, aber auch bei der Unterstützung der zahlreichen Rechtsantragstellen des Landes. Damals wie heute sind dies Orte, an denen nicht selten große zwischenmenschliche und prozessuale Dramen rechtsuchender Bürgerinnen und Bürger ihren Anfang nehmen. Zugleich sind es Arbeitsplätze, an denen insbesondere dienstjunge Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger handfeste, praktische Unterstützung gut gebrauchen können: als „universelle Lotsen“ für Menschen, die mit ihrer rechtlichen Situation häufig überfordert sind.

    Genau dafür gibt es im Jahr 2005 das Fachverfahren RASYS – und eine bunte Truppe, die das System am Atmen und bis zu seinem Ende im Jahr 2019 über mehr als zwanzig Jahre hinweg am Leben hält.

    1993 kam ein junger Rechtspfleger mit beachtlichen Programmierfähigkeiten an die FHR – nicht ganz zufällig „pünktlich“ zum Abschluss des Forschungsprojekts Rechtsantragstelle. Eine der zentralen Erkenntnisse der Forschenden: Nicht jedes Gericht musste das Rad neu erfinden – oder genauer gesagt: eigene Fassungen von rund 140 verschiedenen Antragsformularen für die Rechtsantragstellen entwickeln. Stattdessen sollte das gebündelte Wissen in einem gemeinsamen Werkzeug allen Rechtsantragstellen des Landes zur Verfügung stehen.

    Gesagt, getan: Bereits 1994 erblickt das von Andreas Dormann unter Windows 3.1 programmierte RASYS das Licht der Welt. Nun muss es mit Antragsvorlagen gefüllt werden, die auf Word-Makros beruhen. Gerade diese technische Grundlage sollte für das spätere, unerwartete Dahinscheiden dieses Urgesteins der Justizformularsysteme noch einmal entscheidend werden.

    Arbeitsame Atmosphäre in der Verfahrenspflegestelle RASYS

    Die Bilder zeigen die Arbeit der Mitglieder der Verfahrenspflegestelle in dieser Zeit: zwischen lebhaften Diskussionen über Formularänderungen, Dreharbeiten zu gelegentlich etwas klischeehaft geratenen Lehrfilmen und der Vorbereitung alles andere als langweiliger Praxisseminare. Auch in der Justizfortbildung verdrängen mitarbeiterzentrierte Workshops damals zunehmend manche althergebrachte Vortragsorgie.

    Rollentausch: Christian Sczislo, im realen Leben Rechtspfleger, hier als Schuldner in einem Lehrvideo

    Nicht selten gingen die Treffen ab etwa 20 Uhr allmählich in einen gemütlicheren Teil über. Mit einem Glas in der Hand wurde dennoch bis Mitternacht am PC weiterdiskutiert und an den Word-Makros gebastelt.

    Für eben diese Makros kam 2019 dann das plötzliche Ende: Aus Sicherheitsgründen wurden sie von einem Tag auf den anderen auf sämtlichen Justizrechnern gesperrt. Damit fand auch RASYS ein jähes Ende.

    Das über Jahrzehnte gesammelte Wissen und die damit verbundene Erfahrung gingen jedoch nicht verloren. Sie leben bis heute in der anschließend gegründeten „Fachgruppe Rechtsantragstelle“ fort.

    Torsten Löwe

    Rechtspfleger am Amtsgericht Wermelskirchen und Mitglied der „Fachgruppe Rechtsantragstelle“ der Hochschule der Justiz Nordrhein-Westfalen

  • Vizepacktag und Packtag

    Vizepacktag und Packtag

    Die zwei wichtigsten Tage im Studentenalltag

    Wie? Habt ihr noch nie gehört…?

    Keine Sorge, wir vorher auch nicht. Aber diese beiden Vokabeln sollten auf jeden Fall sitzen, bevor ihr in Bad Münstereifel aufschlagt – sie gehören quasi zum Grundrepertoire dazu.

    Also der Vizepacktag, das ist der Mittwoch, hier werden schon mal alle Sachen bereitgelegt, die Wochenendplanung gestartet und – falls erforderlich – die letzten Kleidungsstücke gewaschen.

    Donnerstag ist Packtag. Alles rein in die gute Tasche, das keine Miete zahlt, Handyladegerät nicht vergessen, ein Alibi-Lernbuch (man will ja guten Willen zeigen) und die richtigen Fummel für den Samstagabend eingepackt.

    Dann ist er da, der große Tag: Freitag! Freitags heißt es ab 13.30 Uhr: die Ratten verlassen das sinkende Schiff. Spätestens in der großen Pause wurde bereits schnell der Koffer im Mitfahrauto verstaut und ab ins Wochenende! Nach Hause!

    Also erst der Vizepacktag, dann der Packtag und dann: Tschau bis neulich, Montag sehen wir uns alle wieder!

    Alles klar?

    Aus dem „Campusleben
    (Homepage der HSJustiz NRW)

  • Der Tag, an dem die Seeräuber kamen

    Der Tag, an dem die Seeräuber kamen

    Karnevalsgeschichte(n) und der Beginn einer närrischen Tradition

    Egal ob Alaaf oder Helau, hier waren sich die meisten Studierenden in ihren Abschlusszeitungen schnell einig:

    Diese Party gehört neben der Sportfestparty zu den besten!

    Schon Anfang der 1980er Jahre wurde in der (damals noch) Fachhochschule regelmäßig eine Karnevalsparty gefeiert, damals organisiert von Oberregierungsrat Manfred Hardes.

    Natürlich war die technische Ausstattung eine andere als später.

    Musik kam von der Kassette oder aber es gab Livemusik. Mit Unterstützung des Fördervereins wurde schon bald eine eigene Musikanlage angeschafft und kräftig im internen Kreis von Studierenden aller Fachbereiche und Dozenten gefeiert.

    Anfang der 1990er Jahre wurde Robert Ramm als Dozent an die Fachhochschule abgeordnet.

    Er war gleichzeitig Präsident der KG Seeräuber Obermaubach und konnte seine Verbindungen zu Karnevalsvereinen, DJs und Bands in die Organisation und den Ablauf der Party einbringen. Er übernahm daher in enger Abstimmung mit den Dozenten, den Studierenden und der Verwaltung die Organisation dieser Veranstaltung.

    Die Party wurde im großen Stil vom Förderverein gefördert. Alle Einnahmen kamen den Studierenden für die Diplomierungsfeier zugute. Auch der damalige Kantinenpächter, Herr Axel Schmitt förderte später die Veranstaltung kräftig.

    Die Technik der Veranstaltung wurde sowohl in Bezug auf Ton und Licht ständig professioneller, es gab zeitweise sogar Nebelmaschinen (die regelmäßig einen Feueralarm auslösten).

    Für die Unterhaltung sorgte ein DJ und in jedem Jahr trat eine Liveband auf. In den letzten Jahren war es sogar eine Band, die regelmäßig auf Weiberfastnacht in Köln auf dem Alten Markt neben anderen Gruppen die harte Phase des Karnevals einläutet. Zwischenzeitlich spielte auch einmal der ehemalige Dozent aus dem Fachbereich Strafvollzug Michael Birx mit seiner Backesband aus Jülich.

    Es wurde eine Kostümprämierung eingeführt, die sowohl bei Studierenden als auch bei Dozenten zu phantasievollen Verkleidungen Anlass gab. Die Preise wurden vom Förderverein, der damaligen Direktorin der FH und dem Kantinenpächter gesponsort.

    Selbstverständlich gab und gibt es für alle Aktiven und Unterstützer einen Karnevalsorden.

    Ab 2008 begann eine Tradition, die bis heute anhält. Die KG Seeräuber besuchte erstmals die Party und begleiteten dabei ihr Dreigestirn, mit dabei Bauer Robert I (Ramm). Sie brachten Garden, Schautanzgruppen, Mariechen und ein Herrenballett mit.

    Aber auch die Studierenden hatten sich etwas Besonderes einfallen lassen: eine Gruppe von Studentinnen hatten einen Schautanz einstudiert und trugen unter dem Namen FHR Delicious zum Programm bei. Die Begeisterung unter Aktiven und Zuschauern war riesig.

    Schnell sprach sich die Qualität der Veranstaltung herum. Nicht nur die Seeräuber kommen seitdem zu jeder Karnevalsparty, sondern auch andere Karnevalsvereine, Kollegen aus der Praxis und selbst Besucher aus Münstereifel und dem Umfeld waren gern gesehene Gäste.

    Regelmäßig wurden mit Billigung der Verwaltung den Kollegen aus der Praxis auch Übernachtungsmöglichkeiten in der FH zur Verfügung gestellt.

    Weitere Tollitäten aus den Reihen der Hochschule besuchten in den folgenden Jahren mit ihren Vereinen die Karnevalsparty.

    Den Anfang machte im Jahr 2014 Prinz Ralf I. (Schneider) mit seinem Dreigestirn und der Karnevalsgesellschaft aus Vussem.

    Es folgte im Jahr 2016 Prinz Heinz-Georg I. (Kerkmann) mit seiner Gesellschaft der Biebesse aus Monschau-Höfen.

    Alle waren natürlich den anwesenden Gästen gut bekannt und wurden begeistert empfangen.

    Einen weiteren Höhepunkt bei dieser Veranstaltung gab es im Jahr 2019. Die Kölner Traditionsgruppe der Lyskircher Hellige Knäächte und Mägde, in Ihrem Reihen die Dozentin Sarah Bliessen besuchte die Karnevalsparty und sorgte mit ihren Tanzdarbietungen für Gänsehautfeeling bei allen Gästen.

    Nach der Pensionierung von Robert Ramm wurde die Organisation in die fachkundigen Hände der Dozenten Christian Bock und Prof. Dr. Markus Lamberz übergeben.

    An der Qualität der Veranstaltung hat sich dadurch nichts verändert. Immer noch sorgen ein DJ, eine Liveband, Kostümprämierung und nicht zuletzt der Besuch der KG Seeräuber mit Tollitäten und einigen Auftritten für ein abwechslungsreiches Programm.

    Es sind diese Veranstaltungen, an die sich die Studierenden nach dem Abschluss gerne erinnern.

    Und nicht zuletzt gilt der Grundsatz: Wer gut zusammen feiern kann, kann auch gut zusammen arbeiten und lernen/lehren.

    Robert Ramm

    Dozent an der FHR NRW i. R.

  • Am Anfang war … Bad Münstereifel

    Am Anfang war … Bad Münstereifel

    Es ist schon ein wenig her – es war im November 2002 – dass sich in der FH für Rechtspflege des Landes NRW in Bad Münstereifel – aus damaliger Sicht – sechs Exoten aus verschiedenen Bundesländern getroffen haben, um sich über eine länderübergreifende Lernplattform auszutauschen.

    Allein der Gedanke, das sogenannte ‘E-Learning‘ könnte ein probates Mittel sein, um erfolgreich abstraktes Wissen ‘an den Mann zu bringen‘, wo doch der Unterricht im Lehrgruppenraum mit dem persönlichen Kontakt zum Dozierenden die bisher einzig erfolgversprechende Lehrform zu sein schien – das war eine Revolution, wenn nicht sogar eine Revolte gegen alles Dagewesene in der Fachhochschullehre.

    Und dennoch, die sechs Pharisäer, die im November 2002 in Bad Münstereifel zusammenkamen, hatten eine gemeinsame, trotz aller unterschiedlichen Ansätze und Erfahrungen einende Überzeugung: neue Wege bieten Chancen und sind weiß Gott den Versuch wert, es auszuprobieren.

    Wenn ich mir heute vor Augen führe, in welchen Kinderschuhen die digitale Lehre vor nunmehr 24 Jahren steckte, dann war der Gedanke, die unterschiedlichen Ansätze und Erfahrungen in den Bundesländern zu bündeln und eine gemeinsame Lern- + Lehrplattform zu installieren, mehr als mutig: Allein schon die Absicht, Individualinteressen von Fachhochschulen verschiedener Bundesländer auf einen Nenner zu bringen, erschien eo ipso absurd.

    Letztlich ist es der Beharrlichkeit und Überzeugungskraft der in Bad Münstereifel gegründeten „AG E-Learning“ und ihrer Protagonisten zu verdanken, dass auf der ILIAS-Lernplattform der „Bundesarbeitsgemeinschaft digitale Lehre an den Hochschulen für den öffentlichen Dienst“ alle 16 Bundesländer heute mit 40 Hochschulen sowie assoziierten Bundes- + Länderinstitutionen zusammenarbeiten und digitale Lehr- und Lerneinheiten für über 60.000 NutzerInnen jederzeit abrufbar zur Verfügung stehen.
    An dieser Stelle darf nicht unerwähnt bleiben, dass dieser Weg ohne die Unterstützung der Rektorenkonferenz der Fachhochschulen für den öffentlichen Dienst nicht möglich gewesen wäre. Das Vertrauen der Rektorenkonferenz in die Gründer der damaligen ‘AG E-Learning‘ und später in die Protagonisten und verantwortlichen DozentInnen der ‘BAG digitale Lehre‘ hat sich mehr als ausgezahlt.

    BAG-Mitgründer Andreas Dormann und Wolfgang Liethmann
    (bei der 10. Jahreskonferenz 2010 in Berlin)

    Dabei ist die Qualität digitaler Lehre von den Anfängen bis heute rasant gestiegen und optimiert sich stetig. Und in den Hochzeiten der Corona-Pandemie konnte digital basierte Lehre unter Beweis stellen, was sie leisten kann. Ich selbst bin mittlerweile im sog. Ruhestand, aber immer noch am digitalen Ball, der seine Faszination für mich nicht verloren hat. 2002 – auf der Gründungssitzung der AG E-Learning – hätte ich mir nicht vorstellen können, selbst juristische Prüfungen digital abzunehmen; aber es klappt perfekt und ich habe es in Teilen selbst organisiert und mit Erfolg umgesetzt.

    Die FH Bad Münstereifel war und ist ein Stein im Puzzle der digitalen Lehre. Ich darf ihr an dieser Stelle meinen Dank und Anerkennung aussprechen und gratuliere zu 50 Jahren erfolgreicher Wissensvermittlung!

    Wolfgang Liethmann

    Dekan a.D. des Fachbereichs Steuer der FHVD Altenholz
    Medien – + Projektberatung zu digitalen Lehr- und Lernmedien

  • Das Erreichen „des Olymps der Berufstätigkeit“

    Das Erreichen „des Olymps der Berufstätigkeit“

    Start der Amtsanwaltsausbildung in Bad Münstereifel


    Das Jahr 2004 hat in vielen Bereichen Geschichte geschrieben: So wurde die Europäische Union Anfang Mai um 10 Mitgliedstaaten in Richtung Osten erweitert. In Portugal fand im Juni/Juli eine Fußball-Europameisterschaft statt, deren Ausgang nur wenige Fans auf dem Plan gehabt haben dürften: Griechenland unter dem Trainer Otto Rehhagel, der als „Rehakles“ verehrt wurde, gewann gegen Portugal den Pokal. Im August fanden die olympischen Sommerspiele in Athen statt. Und viele von uns werden sich mit Schrecken an die tragischen Ereignisse des 2. Weihnachtsfeiertages erinnern, als ein gewaltiger Tsunami viele Küstenabschnitte des Indischen Ozeans verwüstete und unvorstellbares Leid über Einheimische und Touristen brachte.

    Für die damalige Fachhochschule für Rechtspflege NRW war das Jahr 2004 auch ereignisreich: Unter anderem kam ein neuer Studiengang in das „Cambridge der Eifel“, nämlich das fachwissenschaftliche Studium für den Amtsanwaltsdienst. Hier muss ich allerdings innehalten und mich präzisieren, denn im Jahr 2004 wurde dieser Lehrgang einmalig durch das damals noch neue Ausbildungszentrum der Justiz NRW durchgeführt. Da diese Behörde, die für Ausbildungsgänge in der Laufbahngruppe 1 des Justizdienstes zuständig ist, aber bis heute der Hochschule angegliedert ist, darf man den feinen Unterschied vielleicht vernachlässigen. Außerdem wurde die fachtheoretische Ausbildung des Amtsanwaltsdienstes bereits im Folgejahr als Studiengang an der damaligen Fachhochschule für Rechtspflege NRW etabliert und wird dort bis heute erfolgreich fortgeführt.

    Das fachwissenschaftliche Studium für den Amtsanwaltsdienst zeichnet sich dadurch aus, dass es in NRW einheitlich für die meisten deutschen Bundesländer durchgeführt wird und die Studierenden als Diplom-Rechtspfleger/innen bereits einen akademischen Abschluss erlangt haben.

    Vor dem Jahr 2004 fand die fachtheoretische Ausbildung der Amtsanwaltsanwärter/innen an der damaligen „Justizausbildungs- und Fortbildungsstätte in Monschau“, die mittlerweile auch ein Standort des Ausbildungszentrums der Justiz NRW ist, statt. Inhaltlich wurde der Lehrgang zu dieser Zeit von dem Generalstaatsanwalt in Köln verantwortet, aus dessen Geschäftsbereich auch der Lehrgangsleiter und die Lehrkräfte stammten. Die 15-monatige Einführungszeit für die Laufbahn des Amtsanwaltsdienstes startete damals mit einer 7-monatigen fachpraktischen Ausbildung, auf welche der 4-monatige Lehrgang in Monschau folgte und die mit einer weiteren fachpraktischen Ausbildung von 4 Monaten abgeschlossen wurde.

    Auch wenn im Jahr 2004 der fachtheoretische Teil der Amtsanwaltsausbildung nach Bad Münstereifel wechselte, blieb die Gliederung der Amtsanwaltsausbildung zunächst unverändert: die Amtsanwaltsanwärter/innen starteten Anfang Januar eines Jahres mit der fachpraktischen Ausbildung, wurden nach einiger Zeit auch schon für den Sitzungsdienst an den Amtsgerichten eingeteilt und kamen erst Anfang August in die Eifel, wo ihnen die theoretischen Grundlagen für ihre Tätigkeit, die sie in der Fachpraxis schon seit Monaten ausübten, nunmehr systematisch und konzentriert vermittelt wurden. Diese Abfolge erschien offensichtlich auch dem Verordnungsgeber änderungswürdig, so dass mit Wirkung zum 01.01.2007 die einschlägige Ausbildungs- und Prüfungsordnung reformiert wurde und die grundlegende Struktur erhielt, die sie im Wesentlichen auch heute noch hat: Die Amtsanwaltsanwärter/innen beginnen Anfang Januar eines jeden Jahres ihr viermonatiges fachtheoretisches Studium I in Bad Münstereifel, gehen danach in eine neunmonatige fachpraktische Ausbildung mit Sitzungsdiensten und kehren schließlich für die finale Examensvorbereitung zum zweimonatigen Studium II in die Eifel zurück, an dessen Ende bereits die Examensklausuren gefertigt werden.

    Aber was hat die Amtsanwaltsausbildung eigentlich mit dem Autor dieser Zeilen zu tun?

    Ich war im Frühjahr 2004 seit knapp zwei Jahren als Richter am Amtsgericht Gütersloh verplant und dort als Straf- und Jugendrichter eingesetzt. Mich erreichte dank der damals noch neuen „IT-Vollausstattung“ der Gerichte, sprich einem PC mit Internetanschluss, eine E-Mail, mit welcher eine Lehrkraft für das Fach „materielles Strafrecht“ in der Amtsanwaltsausbildung in Bad Münstereifel gesucht wurde. Für mich erschien das aus mehreren Gründen verlockend: die Fachhochschule hatte ich bei meiner Proberichterstaffel kennengelernt und deren Lage und Räumlichkeiten als attraktiv empfunden. Das Strafrecht bestimmte ohnehin meinen Berufsalltag, und mich interessierten auch dessen dogmatische Hintergründe. Schließlich hatte ich schon damals den Reiz der Ausbildung und Prüfung für mich entdeckt.

    Ich bewarb mich, wurde ausgewählt und „der dritte Mann“ im Team neben den Kollegen Oberstaatsanwalt Jürgen Dohmen und Oberamtsanwalt Heribert Blum. Nur der Kollege Blum hatte vorher schon viele Jahre sehr erfolgreich sowie allgemein anerkannt und geschätzt vor allem das Straßenverkehrsrecht in Monschau vermittelt, was er in Bad Münstereifel auch fortsetzte. Der Kollege Dohmen und ich hingegen starteten neu als Lehrkräfte der Amtsanwaltsausbildung. Der Kollege Dohmen hatte zuvor schon umfassende Erfahrungen in der Rechtspflegerausbildung sammeln können, ich war hingegen ein völliger „Frischling“. In den Fächern des materiellen Strafrechts und des Strafprozessrechts stellte sich die Aufgabe, den Unterricht überwiegend neu zu konzipieren, zumal jedenfalls im materiellen Strafrecht auch keine „Vorstücke“ aus Monschau vorhanden waren. In dieser herausfordernden Situation wurden wir, nach meiner Einschätzung, schnell ein „eingeschworenes Team“ und haben die fachtheoretische Ausbildung im Amtsanwaltsdienst in Bad Münstereifel gemeinsam aufgebaut. Leider ist Jürgen Dohmen viel zu früh verstorben. Mein freundschaftlicher Kontakt zu Heribert Blum besteht aber bis heute fort.

    Die Neukonzeption des Unterrichts und die Erarbeitung von Lehrmaterialien haben einigen Aufwand erfordert. Außerdem haben wir zu dritt den kompletten Unterricht in zwei Studiengruppen erteilt, alle Klausuren selbst erstellt und korrigiert und auch die „alternativen“ Lehrveranstaltungen betreut. Wir hatten aber immer – mit äußerst engagierten und sympathischen Studierenden aus allen Teilen Deutschlands – eine sehr schöne Zeit, die von etlichen oftmals jährlich wiederkehrenden „Highlights“ geprägt war:

    Sei es die Grillparty zu Studienbeginn (anfänglich im hochsommerlichen August), die alternative Lehrveranstaltung zur „Wirkung von Alkohol im Straßenverkehr“ unter Anleitung eines kundigen Gerichtsmediziners und mit praktischen Selbstversuchen, die Exkursion zur DEKRA in Bonn zur „Wahrnehmbarkeit von Kollisionen im Kraftfahrzeugverkehr“ wiederum mit praktischen Selbstversuchen in bereitgestellten Fahrzeugen, die Wanderung durch das „Hohe Venn“, die Geburtstagsfeier von Heribert Blum in Kerpen mit dem gesamten Studiengang und schließlich die Abnahme von strafrechtlichen Aktenvorträgen (anfänglich im schon winterlichen November). Ich bin mir aber nicht sicher, ob die Studierenden den letzten Punkt auch als „Highlight“ einordnen würden.

    Für mich persönlich gab es noch ein weiteres wirkliches „Highlight“ in jedem Jahr. Ich hatte kurz vor meinem Einsatz im Amtsanwaltsstudium den Reitsport für mich entdeckt und habe während meiner Abordnung nahezu jedes Jahr mit Studierenden faszinierende organsierte Geländeritte durch die Eifel unternommen. Im Jahr 2004 habe ich mir während der Amtsanwaltsausbildung auch ein eigenes Pferd gekauft, das mich über fast 22 Jahre treu und beständig begleiten sollte. Über den geplanten Pferdekauf hatte ich auch mit den Studierenden gesprochen, was für deutlich mehr angeregte Diskussionen sorgte als die erste von mir gestellte Klausur im „materiellen Strafrecht“, die zeitgleich geschrieben wurde.

    Fehlt noch die Erläuterung des „Olymps der Berufstätigkeit“: An meinem ersten Abend in Bad Münstereifel lud mich der damalige Direktor Reiner Napierala, mit dem ich auch heute noch freundschaftlich verbunden bin, zu einem Abendessen in das Restaurant in der Burg in Bad Münstereifel ein. Wir wurden begleitet von der sehr geschätzten Kollegin Helga Hünnekens. Bei bestem Wetter sowie atemberaubender Aussicht auf der Terrasse prosteten wir uns zu und Helga sagte: „Stephan, Du hast heute den Olymp Deiner Berufstätigkeit erreicht.“ Dieser Feststellung habe ich nichts hinzuzufügen! Sie erklärt auch, dass ich im Jahr 2022 mit großer Freude als einer der beiden ständigen Vertreter des Direktors an die Hochschule und das Ausbildungszentrum der Justiz NRW zurückgekehrt bin, allerdings an den neu errichteten Standort in Essen. Aber das betrifft andere Jahre und damit verbunden sind weitere Geschehnisse und Geschichten…

    Stephan Weber,
    Stv. Direktor der Hochschule der Justiz (Standort Essen)

  • JAS wird AZJ

    JAS wird AZJ

    Ohne AZJ kein Jubiläum „50 Jahre (Fach-)Hochschule der Justiz NRW“

    Über drei Jahrzehnte hinweg fanden die fachtheoretischen Ausbildungsabschnitte für den Nachwuchs des mittleren Justizdienstes des Landes Nordrhein-Westfalen in Brakel in Ostwestfalen statt. Seit dem 1. Oktober 1973 wurden dort Generationen von Anwärterinnen und Anwärtern in zunächst drei- beziehungsweise viermonatigen und ab 1979 in sechsmonatigen fachtheoretischen Lehrgängen auf ihre Tätigkeit bei Gerichten und Staatsanwaltschaften vorbereitet. Ab dem Jahr 2000 betrug die Lehrgangsdauer im Fachlehrgang I sechs Monate, im Fachlehrgang II weitere zwei Monate.

    Insgesamt absolvierten in 69 Ausbildungsjahrgängen 7.083 Anwärterinnen und Anwärter aus Nordrhein-Westfalen sowie ab 1992 auch aus Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern ihre fachtheoretische Ausbildung in der Justizausbildungsstätte (JAS) Brakel. Darüber hinaus nahmen mehr als 20.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Fortbildungsveranstaltungen teil und lernten die JAS am Kaiserbrunnen sowie die Region kennen.

    Personaleinsparungen und Stellenabbau führten zu deutlich sinkenden Einstellungszahlen im mittleren Justizdienst. Infolgedessen wurde die JAS Brakel nach mehr als 30 Jahren zum 31. Dezember 2003 geschlossen. Mehr dazu in der Chronik der JAS Brakel.

    Doch welche Verbindung besteht zur Fachhochschule?

    Die Durchführung der fachtheoretischen Ausbildung für die Anwärterinnen und Anwärter des mittleren Justizdienstes ging auf das Ausbildungszentrum der Justiz Nordrhein-Westfalen (AZJ) über, das zum 1. Dezember 2003 der Fachhochschule für Rechtspflege angegliedert wurde.

    Der Direktor der Fachhochschule übernahm zugleich die Leitung des Ausbildungszentrums. Um einen reibungslosen Übergang von der JAS zum AZJ und damit weiterhin eine qualitativ hochwertige Ausbildung sicherzustellen, wurde eine gemeinsame Arbeitsgruppe aus Angehörigen der Fachhochschule und der JAS eingerichtet. Mehrere ehemalige Lehrkräfte der JAS wurden – überwiegend im Wege der Abordnung – am AZJ tätig. Im Laufe der Zeit entwickelte es sich zudem zum Regelfall, dass Dozentinnen und Dozenten des Fachbereichs Rechtspflege zugleich Lehrveranstaltungen am AZJ übernahmen. Gemeinsam mit dem Studienstandort Bad Münstereifel bildete dies eine tragfähige Grundlage für eine gemeinsame Identität der angehenden Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte sowie Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger.

    Auch wenn der Angliederung des AZJ an die Fachhochschule zunächst vereinzelt Vorbehalte seitens der Dozentenschaft begegneten, zeigt der Rückblick ihre nachhaltige Bedeutung: Die Integration des AZJ gewährleistete Kontinuität in der Ausbildung des mittleren Justizdienstes. Zugleich trug sie dazu bei, die Eigenständigkeit der Fachhochschule für Rechtspflege am Standort Bad Münstereifel zu sichern. Denn auch dort gingen die Studierendenzahlen Anfang der 2000er-Jahre deutlich zurück, sodass zeitweise Überlegungen bestanden, die Fachhochschule aufzulösen und ihre Studiengänge als Fachbereich der Fachhochschule für den öffentlichen Dienst mit Hauptsitz in Gelsenkirchen anzugliedern.

    Vor diesem Hintergrund erscheint die Feststellung durchaus gerechtfertigt: Ohne das AZJ gäbe es heute womöglich keinen Anlass, das 50-jährige Bestehen der Fachhochschule für Rechtspflege beziehungsweise der heutigen Hochschule der Justiz Nordrhein-Westfalen zu feiern.

    Ralf Pannen

    Dozent und Beauftragter für pädagogisch-didaktische Angelegenheiten an der Hochschule der Justiz Nordrhein-Westfalen

  • Justiz Online

    Justiz Online

    Im Jahr 2000 fiel der Startschuss für „Justiz Online“.

    Seine eigentliche Geburtsstunde lag jedoch nicht in Düsseldorf, sondern in Bad Münstereifel – in den Räumen der Fachhochschule für Rechtspflege (FHR) am 11. und 12.10.1999.

    Dort fand nämlich der erste Workshop mit allen am Start des Projektes Beteiligten statt. Das waren neben Vertretern des JM und dem LDS (jetzt IT NRW), sowie den drei Oberlandesgerichten auch Vertreter der FHR. Zuvor wurde von der damaligen Hausspitze (Minister Prof. Dr. Jochen Dieckmann) die Einrichtung des Projektes gebilligt.

    In Bad Münstereifel wurden nicht nur die ersten Ziele des Projektes definiert und initialisiert, sondern die FHR übernahm die Verantwortung für ein sehr wichtiges Teilprojekt: die Einrichtung und die konstante Qualitätssicherung der Internetauftritte und die Hausintranets der NRW-Justizeinrichtungen.

    Dem ersten Workshop folgten viele Besprechungen, Ausschuss- und Teamsitzungen in der FHR, wenn möglich verbunden mit einem netten Abend in der Mensa, wo Sonia uns jeweils hervorragend bediente.

    Es wurde das erste „INET-Handbuch“ mit Richtlinien und Empfehlungen zur Erstellung von Internet- und Intranetauftritten in NRW-Justizeinrichtungen erarbeitet und im August 2000 veröffentlicht. Das war der Startschuss für die Webpräsentationen aller rund 300 Gerichte, Staatsanwaltschaften, Justizvollzugsanstalten und Fortbildungseinrichtungen, die bis heute erfolgreich die Justiz NRW im Internet präsentiert.

    Der damalige Direktor der FHR, Hanno Allolio, hatte das Projekt maßgeblich unterstützt und sowohl personelle auch räumliche Kapazitäten in den ersten Jahren von Justiz-Online zur Verfügung gestellt. So wurde in Bad Münstereifel ein eigener Raum für Miniworkshops bereitgestellt, in dem Justizeinrichtungen ihre Webpräsentation erstellen konnten.

    Bis heute werden jährlich Schulungen und Workshops für Webmaster und Online-Redakteure unter Federführung der Hochschule der Justiz durchgeführt und durch Qualitätsprüfungen sichergestellt, dass die Websites aktuell und gepflegt sind.

    Daneben hat mit Hilfe von Studierenden das Justiz-Online-Teilprojekt der FHR die „Leichte Sprache“ bei den Websites eingeführt und damit die veröffentlichten Inhalte auch für Menschen lesbar gemacht, die juristisch nicht vorgebildet sind.

    Der Projektleiter Thomas Schmidt ist bis heute bei der Hochschule der Justiz tätig. Gemeinsam mit André Rose (AG Detmold), Christian Lippmann (LG Münster) und vielen Kolleginnen und Kollegen haben sie zum Erfolg von Justiz-Online beigetragen. Ihnen und den Verantwortlichen der FHR danke ich für mehr als 25 Jahre hervorragende Zusammenarbeit.

    Auf die nächsten 25 Jahre!

    Joachim Klein

    Referatsleiter Ministerium der Justiz Nordrhein-Westfalen i. R.

  • Kellerkinder

    Kellerkinder

    Im Jahr 2007 gemeinsam gestartet. Und heute?

    Am 01.08.2007 betraten wir fünf – motiviert und mit frisch gedruckten Gesetzestexten bewaffnet – zum ersten Mal das Gelände der (damaligen) Fachhochschule für Rechtspflege. Wir kannten uns noch nicht, aber schnell wurde klar: Das gemeinsame Schicksal der Unterbringung im Keller eines der Wohnheime am Tagungshaus (FH II) schweißt zusammen und macht uns zu den „Kellerkindern“.

    Was folgte, waren drei Jahre zwischen auf der einen Seite Klausuren, Lernen, Kaffee in großen Mengen, der Frage: „Kommt das in der Prüfung dran?“ und auf der anderen Seite der montägliche Fußball in der Sporthalle samt Abschlussbier, Feierabendbieren in der Kellerküche und Studierendenparties, bei denen zu „Rosi“ und „Jump on it“ getanzt wurde

    Wir teilten:

    • Verzweifeltes Blättern im Gesetz und den eigenen Aufzeichnungen kurz vor den Klausuren,
    • legendäre Partys (ja, die gab es zu unserer Zeit noch 😉) und
    • die beruhigende Erkenntnis, dass wir alle gemeinsam im selben Boot sitzen.

    Heute – knapp zwei Jahrzehnte später – ist die Pointe des gemeinsam begonnenen Werdegangs: Niemand von uns arbeitet noch in der Rechtspflege. Die Karrierewege führten uns entweder als Dozent an die (heutige) Hochschule der Justiz, in den Amtsanwaltsdienst, in die Verwaltung eines Oberlandes- und eines Landgerichts oder als Notariatsleiter zu einem Notariat. Dennoch verbindet uns die Fachhochschule bis heute.

    Wir haben seit dem Studium in Bad Münstereifel den Kontakt erhalten, wichtige Ereignisse in unseren Leben zusammen gefeiert und treffen uns auch heute noch regelmäßig.

    Die Fachhochschule hat uns vielleicht nicht alle dauerhaft in der Rechtspflege gehalten, aber sie hat uns etwas viel Wertvolleres mitgegeben: Durchhaltevermögen, die Fähigkeit, auch komplizierte und schwierige Situation mit Humor und Zuversicht zu überstehen und vor allem Freundschaften. Falls sich daher an dieser Stelle noch jemand fragt, ob das Studium etwas (für das Leben) bringt:

    Fünf Freunde seit dem 01.08.2007 sagen eindeutig: Ja!

    Alexander Gerloff

    Dozent an der Hochschule der Justiz Nordrhein-Westfalen