1991

35 spannende Jahre

Elfriede Walter

Das Jahr 1991, unmittelbar nach der Wiedervereinigung, stellte auch die Fachhochschule für Rechtspflege vor neue Herausforderungen. Die Regelungen und das Tempo, die der Einigungsvertrag vom 31.08.1990 vorgaben, erforderten erstmals die Ausbildung von Rechtspfleger*innen für die neuen Bundesländer. Das Land Nordrhein-Westfalen übernahm für die Länder Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern das dreijährige Studium der Rechtspfleger*innen. Zudem wurden für die einzelnen Aufgabenbereiche des Rechtspflegers sogenannte „Bereichsrechtspfleger“ ausgebildet und geprüft.

Die hierdurch steigende Zahl der Studierenden führte zu einem erheblichen Mehrbedarf an Lehrkräften. Neben (nach meiner Erinnerung) acht Stellen für Richter*innen/Staatsanwält*innen wurden am 01.02.1991 fünf Stellen für Rechtspfleger*innen im Abordnungsverhältnis ausgeschrieben.

Jetzt sah ich eine Chance auf eine Lehrtätigkeit, die schon seit Studienbeginn im Jahr 1982 mein Wunsch war, mir aber wegen der begrenzten Zahl von Dozentenstellen als nicht realisierbar erschien. Mein beruflicher Weg war durch die Tätigkeit beim Landgericht Bonn und die seit 1989 ausgeübte Aufgabe als stellvertretende Geschäftsleiterin des Amtsgerichts Euskirchen von den Entscheidungsträgern für Verwaltungsaufgaben vorgesehen worden. Nach anfänglichen Zweifeln hatte ich daran inzwischen auch Gefallen gefunden, war aber froh, dass ich daneben immer auch Aufgaben des Rechtspflegers zu erledigen hatte.

Trotz guter Beförderungsperspektive in der Verwaltung reizte mich die Lehrtätigkeit von ungewisser Dauer und ohne jede Sicherheit mehr. Meine Freundin Margret Wiesel, die bereits ein Jahr an der Hochschule lehrte, bestärkte mich in meiner Entscheidung. So suchte ich – nicht ohne Nervosität – das Gespräch mit dem Direktor des Amtsgerichts Euskirchen, Erhard Väth, und informierte ihn über meine Bewerbungspläne. Er schlug zunächst die Hände über dem Kopf zusammen, zeigte sich aber äußerst fair und bot mir an, ein Gespräch mit dem Direktor der Fachhochschule, Hanno Allolio, zu vermitteln. Diese Gelegenheit nahm ich gern vor meiner Bewerbung wahr. Es folgte am 21.05.1991 ein Vorstellungsgespräch vor der vom Senat eingerichteten Personalkommission, damals noch ohne Lehrprobe. Mit Erlass des Justizministeriums vom 26.07.1991 wurde ich im Alter von 28 Jahren zum 01.08.1991 zur Dozentin an der Fachhochschule bestellt. Die weiteren Stellen wurden mit Männern besetzt, mit mir erhöhte sich die Zahl der Dozentinnen nun auf drei.

Das Jahr 1991 stellte für mich nicht nur den Wechsel von der praktischen Tätigkeit in die Lehrtätigkeit, sondern auch eine unmittelbare Mitwirkung am Aufbau der Justiz in den neuen Bundesländern dar. Für die ein oder andere Schwierigkeit, die sich durch die Zusammensetzung der Studiengruppen mit einerseits Abiturient*innen sowie Aufstiegsbeamt*innen aus Nordrhein-Westfalen und andererseits Abiturient*innen aus den neuen Bundesländern ergab, konnte meist schnell eine Lösung gefunden werden.

Es folgten bislang 35 spannende, durchaus arbeitsintensive Jahre, die mir durch die Organisation des Fachbereichs Rechtspflege sowie als stellvertretende Fachbereichsratssprecherin neben der Lehrtätigkeit und Fachleitung für Nachlassrecht auch Verwaltungsaufgaben brachten. Manches Jahr, manches Ereignis, manche der unzähligen Begegnungen wären einer Erwähnung wert, würden den Rahmen dieser Darstellung jedoch sprengen.

Die Hochschule der Justiz hat sich für mich als bester Arbeitsplatz in der Justiz erwiesen und ist zudem in der schönen Eifel gelegen. Ich empfinde es als Privileg, eine interessante, abwechslungsreiche Tätigkeit dort auszuüben, wo andere Urlaub machen.

Elfriede Walter

Dozentin an der Hochschule der Justiz Nordrhein-Westfalen

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