Chronik der
Verfahrenspflegestelle IT-ZVG
Die Anfänge der IT-Unterstützung in der Justiz in den 1990ern
Zu Beginn der 1990er-Jahre war der Einsatz von Informationstechnologie in der Justiz noch gering ausgeprägt. Zwar wurden vereinzelt PCs beschafft, die tägliche Arbeit blieb jedoch weitgehend papiergebunden. Schriftstücke wurden überwiegend manuell erstellt, Kommunikationsprozesse erfolgten klassisch, digitale Arbeitsabläufe waren kaum vorhanden.
In dieser Phase entstand die Idee, die Arbeitsprozesse in den Zwangsversteigerungsgerichten durch digitale Technologien zu verbessern. Der Richter am Oberlandesgericht Ulrich Höppner, zugleich Dozent an der Fachhochschule in Bad Münstereifel, erkannte früh das Potenzial softwaregestützter Arbeitsweisen. Sein Ziel war es, die komplexen und arbeitsintensiven Abläufe im Bereich der Zwangsversteigerung effizienter zu gestalten und langfristig zu vereinheitlichen.
1993 wurde hierzu eine Arbeitsgruppe eingerichtet, bestehend aus Herrn Höppner und mehreren vom Oberlandesgericht Hamm abgeordneten Rechtspflegern. Sie bildete den Ausgangspunkt für die spätere Verfahrenspflegestelle IT-ZVG. Aus der zunächst projektbezogenen Tätigkeit entwickelte sich eine dauerhafte organisatorische Struktur. Nachdem Herr Höppner die Fachhochschule verlassen hatte, übernahm der Dozent der FHR Andreas Dormann die Leitung der Verfahrenspflegestelle, die er über Jahrzehnte maßgeblich prägte und führte.
Entwicklung und Etablierung der Software IT-ZVG
Im Mittelpunkt unserer Tätigkeit stand die Entwicklung der Software IT-ZVG. Wir konzipierten und programmierten die Anwendung vollständig innerhalb der Verfahrenspflegestelle. Die Entwicklung erfolgte schrittweise und orientierte sich eng an den praktischen Anforderungen der Zwangsversteigerungsgerichte.
Im Laufe der Zeit erweiterten und verfeinerten wir die Software kontinuierlich. Sie deckte schließlich sämtliche Arbeitsbereiche der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sowie der Serviceeinheiten ab. Dazu gehörten insbesondere die Erstellung von Beschlüssen und Verfügungen, die Berechnung und Darstellung des geringsten Gebots, die Aufstellung von Teilungsplänen, die Verwaltung von Beteiligten, die Fristenkontrolle, Recherchen, statistische Auswertungen sowie kostenrechtliche Berechnungen.
Mit IT-ZVG konnten wir den Gerichten eine erhebliche Arbeitserleichterung zur Verfügung stellen. Insbesondere in Zeiten hoher Belastung half die Software, Arbeitsabläufe zu strukturieren, Fehlerquellen zu reduzieren und die Effizienz zu steigern. Mehr als 25 Jahre lang wurde sie flächendeckend bei allen Zwangsversteigerungsgerichten des Landes Nordrhein-Westfalen eingesetzt und fortlaufend weiterentwickelt.
Digitalisierung und Veröffentlichung
der Versteigerungstermine im Internet
Parallel zur internen Softwareentwicklung erkannten wir früh die Bedeutung des Internets für die Justiz. Daraus entstand die Idee, auch die Außendarstellung der Zwangsversteigerungsverfahren zu modernisieren.
Wir schufen die technische Möglichkeit, Zwangsversteigerungstermine im Internet zu veröffentlichen. Erstmals konnten auch Wertgutachten und Zusammenfassungen dieser Gutachten online bereitgestellt werden. Dieser kostenfreie und bürgerfreundliche Service erhöhte die Transparenz der Verfahren deutlich.
Die verbesserte Informationslage führte vielfach zu einer größeren Beteiligung potenzieller Bieter und damit zu besseren Verwertungsergebnissen. Grundstücke konnten häufiger zu höheren Erlösen versteigert werden, wodurch ein größerer Anteil bestehender Schulden gedeckt werden konnte. Die Maßnahme war damit ein Fortschritt für die Justiz und zugleich vorteilhaft für Schuldner und Banken.
Rechtliche Verankerung der Internetveröffentlichung
und bundesweite Entwicklung
Die bestehenden gesetzlichen Regelungen trugen den neuen technischen Möglichkeiten zunächst nicht vollständig Rechnung. Da das Zwangsversteigerungsgesetz aus einer Zeit stammte, in der digitale Veröffentlichungen nicht vorgesehen waren, wurden rechtliche Anpassungen erforderlich.
Nordrhein-Westfalen ergriff die Initiative für eine gesetzliche Klarstellung zur Zulässigkeit von Internetveröffentlichungen. Trotz anfänglicher Vorbehalte anderer Länder sowie des Bundes wurde im Rahmen des Zweiten Justizmodernisierungsgesetzes eine entsprechende Regelung geschaffen. Mit der Anpassung des § 38 ZVG wurde eindeutig festgelegt, dass Veröffentlichungen im Internet zulässig sind.
Anschließend wurde das Thema auf Bundesebene weiterverfolgt. Eine Bund-Länder-Kommission griff die Entwicklung auf und richtete eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Mitglieder der Verfahrenspflegestelle ein. Wir wirkten daran mit, eine einheitliche Plattform für Zwangsversteigerungsinformationen zu schaffen, die von allen Bundesländern genutzt werden kann.
Daraus entstand das Zwangsversteigerungsportal www.zvg-portal.de als Teil des gemeinsamen Justizportals von Bund und Ländern. Ende 2007 wurde das Portal in den bundesweiten Echtbetrieb überführt.
Inzwischen veröffentlichen Gerichte vieler Bundesländer ihre Termininformationen über das Justizportal. Sämtliche Zwangsversteigerungsgerichte des Landes Nordrhein-Westfalen nutzen das Portal vollständig zur Bereitstellung ihrer Termine im Internet. Nordrhein-Westfalen wurde damit zum ersten großen Flächenland der Bundesrepublik, das die Informationen seiner Zwangsversteigerungsgerichte durchgängig online bereitstellte.
Im Jahr 2023 wurde IT-ZVG nach über 25 Jahren durch JUDICA abgelöst, das für die einheitliche Nutzung in allen Fachbereichen der Justiz geschaffen und entwickelt wurde.
Damit endete eine prägende Phase der IT-gestützten Entwicklung im Bereich der Immobiliarvollstreckung. Unsere Arbeit in der Verfahrenspflegestelle IT-ZVG bleibt jedoch ein bedeutender Meilenstein in der Digitalisierung der Justiz, dessen Auswirkungen bis heute fortwirken.
Reiner Lange
Rechtspfleger am Amtsgericht Dortmund i. R.


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