2016

Rechtspfleger sind überall: Auch in Karlsruhe

Dr. Max Friedrich

Ein Reisebericht von Dr. Max Friedrich

Wir schreiben das Jahr 2016, es ist früh am Morgen und Bad Münstereifel schläft – bis auf einen Bus mit 50 Studierenden, der vor der FH II steht und wartet – denn einer hat verschlafen. Es soll nicht verraten werden wer – aber trotz bestehender Vorurteile war es kein Studierender…

Nach dieser kurzen Verzögerung ging es los: Es ist nicht überliefert, ob der Busfahrer in sein Navi „BVerfG“ eingegeben hat, jedenfalls erreichten die zwei Studiengruppen mit ihren Leitern Dr. Gerd Kathstede und mir dreieinhalb Stunden später das Gericht, das in der Presse gerne als das höchste Gericht bezeichnet wird. Dort empfing uns eine Richterin des Landgerichts Bonn, die zu der Zeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet war. Beeindruckend waren zweierlei Dinge:

  1. Es ist eine surreale Erfahrung in dem Saal zu stehen, den man schon hunderte Male im Fernsehen gesehen hat und die Stühle berühren zu können, von denen sich die Rotroben erheben und über die Geschicke unseres Landes und die Achtung der Grundrechte des Einzelnen urteilen.
  2. Bei der Führung wurde uns ein verblüffender Aspekt der Arbeitsweise des BVerfG erläutert. Zum juristischen Allgemeinwissen gehört noch, dass von den rund 5.000 Verfassungsbeschwerden pro Jahr nicht einmal zwei Prozent Erfolg haben und über 90 Prozent der Verfassungsbeschwerden durch Nichtannahmebeschluss ohne Begründung verworfen werden.

Unbekannt war uns jedoch, wie es zu den meisten dieser Entscheidungen kommt: Im sogenannten Allgemeinen Register wird geprüft, ob Verfassungsbeschwerden bereits offensichtlich unzulässig sind oder unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts offensichtlich keinen Erfolg haben können. Diese Verfahren werden regelmäßig mit einem Hinweisschreiben erledigt. Der Clou: Im allgemeinen Register arbeiten im Wesentlichen Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, die mit Ihrer Prüfung der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerden den zentralen Beitrag zur Funktionsfähigkeit der beiden Senate beitragen. Die Mitarbeiterin des Bundesverfassungsgerichts ließ es sich dann nicht nehmen um unseren gut ausgebildeten Nachwuchs zu buhlen – Ich kann es ihr nicht verdenken!

Nach 15 Minuten Fußmarsch erreichten wir den Bundesgerichtshof. Nach einer Führung durch das erbgroßherzliche Palais besuchten wir eine Sitzung des III. Zivilsenats, bei dem Notarhaftung auf der Rolle stand. Aus pädagogischer Sicht der Studiengruppenleiter war das eher ein Thema, das man sich nicht ausgesucht hätte und es ging eher um den Eindruck „Karlsruhe“ live verhandeln zu sehen. Doch dann kam die dicke Überraschung: Der Notar hatte in der Sache eine Rechtsprechungsänderung des BGH nicht antizipiert und die BGH-Anwälte und der Vorsitzende tauschten lebhaft Argumente aus und zwar zu einem Thema, das den Studierenden aus den Vorlesungen bekannt war. Noch Wochen später haben wir mit den Studierenden über das Verfahren gesprochen und auf die Veröffentlichung der Entscheidung hingefiebert. Der Vorsitzende beantwortete im Anschluss an die Sitzung noch zahlreiche Fragen, z.B. wie ohne Protokollführer und Diktiergerät das Sitzungsprotokoll erstellt würde: Der Vorsitzende zeigte verschmitzt Papier und Stift und erklärte bescheiden, das sei am BGH nicht so schwierig.

Zehn Jahre nach unserer Exkursion nach Karlsruhe bleiben für mich zwei Eindrücke haften: 1) Welche Leistung die Studierenden an unserer Hochschule erbringen, um nach 1 ½ Jahren Studium auch an den höchsten Gerichten sofort in scheinbar fernliegender Materie kompetente Gesprächspartner zu sein. 2) Welche Allzweckwaffen unsere Hochschule für das Funktionieren unseres Rechtsstaates auf allen Ebenen ausbildet.

In diesem Sinne wünsche ich der Hochschule der Justiz NRW alles Gute zum 50. Geburtstag und wünsche uns, dass sie auch in den kommenden 50 Jahren den juristischen Nachwuchs ausbildet, um den uns selbst Karlsruhe beneidet.

Dr. Max Friedrich

Justiziar an der Hochschule der Justiz Nordrhein-Westfalen

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