2015

Einer von 129

David Schnell

Montag, den 03.08.2015 um 10:00 Uhr in Raum A 006 beim Oberlandesgericht Hamm. Aushändigung der Ernennungsurkunde. Montag, den 03.08.2015 bis 15:30 Uhr Fachhochschule für Rechtpflege. Antritt zum fachwissenschaftlichen Studium I. Aktenzeichen 23 – I. 19.1. Ein Verwaltungsvorgang, eine Einladung und eine Dienstreisegenehmigung. Ordnung muss sein.

Bereits vor der Vereidigung war eine ganze Menge an Papierkram zu erledigen: Belehrung über die Anwärterbezüge, Datenschutzerklärung, Merkblatt zum Krankenversicherungsschutz, Erklärung zur Verfassungstreue, Reisekosten, allgemeine Hinweise für Anwärter, Pflicht der Justizangehörigen zur Verschwiegenheit sowie die Vereinbarung zur Unterbringung und Verpflegung.

Mit meinem Vater bin ich am Morgen des 03.08.2015 nach Hamm zum Oberlandesgericht gefahren. Ich war aufgeregt. Seit dem Bewerbungsgespräch beim OLG Hamm sind gut neun Monate vergangen. Eine Zeit, in der ich das Abitur erfolgreich bestanden habe und mit der Zusage der dualen Ausbildung den Abiturprüfungen mit einer gewissen Gelassenheit begegnete. Während ein Teil meiner Freunde zielstrebig an die Universität gehen wollte, war ein anderer Teil unentschlossen, was mit der neuen Freiheit nun anzufangen war. Ich hatte mich frühzeitig entschieden, beim Land NRW ein duales Studium der Rechtspflege anzustreben.

Zu Beginn des neuen Kapitels folgte eine nüchterne Veranstaltung in einem Raum, in dem ich niemanden kannte. Grußworte und Aushändigung der Urkunden. Danach wurde der Amtseid abgenommen. Es wurde ernst, es ging los. Das Auto war bereits vollgepackt mit Sachen, die ich für die ersten Tage in Bad Münstereifel brauchte. Bereits mit der Einladung wurden wir angehalten, die Taschenbuchausgabe des Deutschen Beamten-Jahrbuchs Nordrhein-Westfalens mitzubringen. Eine Herausforderung, wie sich herausgestellt hat. Erst im dritten Laden habe die aktuelle Ausgabe erhalten. Wieso wir das allerdings schon bei der Anreise im Gepäck haben sollten, ist mir auch rückblickend nicht klar geworden. Die Gesetzessammlung „Schönfelder – Deutsche Gesetze“ konnte vor Ort bei der Verwaltung zu einem rabattierten Preis gegen Barzahlung erworben werden. Ein digitales Lernen war noch in weiter Ferne. Stattdessen wurden Gesetzestexte ausgedruckt und abgeheftet. Der Schönfelder war der stetige Begleiter des dreijährigen Studiengangs. Mit bunten Zetteln wurde wild markiert, damit die Gesetze schneller gefunden werde konnten. Während einige meiner Kollegen sich jedes Jahr eine neue Ausgabe gekauft haben, steht mein damals erworbenes Exemplar noch immer in meinem Büro. Nur mit den Ergänzungslieferungen habe ich es irgendwann nicht mehr so genau genommen. Das nennt man dann wohl Digitalisierung der Justiz.

Der Parkplatz an der Hermann-Pünder-Straße war bereits voll. Es liefen Studierende herum, Neulinge und Eltern mit Kisten und Wäschekörben unter dem Arm. Ich war an der FH 2 untergebracht. Von außen hatte es den Anschein eines gewöhnlichen Mehrfamilienhauses inmitten einer Wohngegend. Mein Zimmer war auf der zweiten Etage. Viel Zeit für das Einrichten war allerdings nicht. Nach der Übergabe der Schlüssel in der Verwaltung mit einer Begrüßungsmappe wurden von uns eine Haar- und Speichelprobe abgenommen sowie Fotos gemacht. Die Speichel- und Haarprobe diente dem Erkennungsdienst und war natürlich freiwillig. Da der Drogen- und Alkoholkonsum auf dem gesamten Gelände nicht erlaubt seien und für einen angehenden Beamten ungebührlich, wurden wir auf eine harte Zeit eingestimmt. Außerdem wurden wir dazu angehalten, uns umziehen. Der Dress-Code hieß: weißes Oberteil, dunkle Hose. Beides war nicht in meiner Tasche. Stress kam in mir auf. Ich habe nicht so ganz verstanden, wieso uns Neulingen nicht mehr Zeit eingeräumt wurde zum Ankommen. Aber der damalige Direktor der Fachhochschule, Dr. Benjamin Limbach, hatte zur Begrüßung in die Aula geladen –  in die FH 1. Auf dem Weg über die Bundestraße, die Erft und den Sportplatz folgten die ersten Kontakte zu den neuen Kolleginngen und Kollegen. Wir waren alle ein wenig irritiert über die harten Kontrollen, den Dress-Code und den Stress, der uns angetan wurde. Hieß es doch noch am Morgen in den jeweiligen Oberlandesgerichten, wie beschaulich und ruhig wir es in Bad Münstereifel haben werden. Außerdem wurde uns direkt zu Beginn aufgetragen: „Wir brauchen Sie!“. Angesichts der knappen Personalstellen, der errechneten Verrentungen und Pensionierungen und der stetig steigenden Herausforderungen an eine moderne Justiz, seien wir für die Zukunft unerlässlich. Wenn man so mit der Zukunft umgehen will, hatte ich keine Fragen mehr, wieso meine Freunde nicht von der eingeschlagenen Beamtenlaufbahn begeistert waren und Witze über den öffentlichen Dienst rissen.

Eine kleine Gruppe von Leuten lief also zur FH 1, suchte die Aula und kam zu spät. Die Rede hatte bereits begonnen, als wir die Tür aufzogen. Schnell und leise setzen wir uns in die hinteren Reihen. Dieser Umstand trug nicht zur Aufheiterung unserer Gemüter bei.

Vor der Bühne standen sechs Personen, die als Studiengruppenleiter vorgestellt wurden. Wir waren sechs Studiengruppen, R101 bis R106. Namen waren wie Schall und Rauch. In unserer kleinen Gruppe rätselten wir, zu welcher Studiengruppe wir gehörten. So richtig hatte es keiner auf dem Schirm. Wir waren durch Haar- und Speichelprobe, Fotos, Zimmerschlüssel, Dress-Code und den Weg zwischen den beiden Standorten zu beschäftigt, um in unsere Umschläge zu schauen. Auf dem Weg hatten wir aber schon festgestellt, dass wir alle im gleichen Wohnhaus untergebracht waren. So entschieden wir, einfach zu warten und zu schauen, wo am Ende noch einige Personen zu fehlen schienen und gesellten uns dazu. Unser Instinkt hat uns nicht getäuscht, wir waren in der R106. Zusammen wurden wir in unseren Seminarraum begleitet. Dort wurden wir von Kolleginnen und Kollegen aus dem Studium II erwartet. Es erfolgte ein Test mit Fragen, von denen ich die Antworten nicht verstanden hatte. Es diente wohl einem Leistungsabgleich zu Beginn des Studiums. Anschließend erschien ein Dozent – von Beruf Staatsanwalt – und stellte nochmal die Hausordnung dar sowie die drakonischen Strafen. So langsam kam dann das Gefühl hervor, dass die ganze Sache mit den Haar- und Speichelproben, den Fotos, des Dress-Codes, Leistungstest und Strafregister eine Willkommens-Überraschung der Kolleginnen und Kollegen aus Studium II war. Die Kolleginnen und Kollegen haben sich viel Mühe gemacht und wir sind tatsächlich – zumindest stellenweise – drauf reingefallen.

Spätestens als wir wieder herunter zur FH 1 gelaufen waren, mit unseren wartenden Eltern die restlichen Sachen ausgeräumt hatten und wir in Ruhe angekommen sind, hieß es Orientierung finden. Auf den Fluren hörte man Stimmen und das Öffnen von Kaltgetränken. Allein und Einsam war es nicht. Sofort hatte man Zugang zu den Mitbewohnerinnen und Mitbewohnern, tauschte sich über die heutigen Erfahrungen aus und lernte sich kennen.

Man verabredete sich für eine Uhrzeit, um am nächsten Morgen zusammen zur FH 1 zu laufen. Dort erfolgte der Unterricht und so hieß es über 12 Monate hinweg, jeden Morgen rauf und jeden Mittag runter. Die bunten Essensmarken in der Kantine abgeben und sodann rein in das fachwissenschaftliche Studium 1 – Doppelstunde „allgemeines bürgerliches Recht“ mit Dr. Binder, unserem Studiengruppenleiter.

Auch das Programm während der drei Jahre mit Sportfest, Karneval, Weinprobe, Weihnachtsmarkt, Mensa-Party, bei Sonia an der Theke und die gemeinsame Zeit zusammen haben uns als Gemeinschaft geformt. Eine tolle Gruppe von Menschen aus ganz Nordrhein-Westfalen, zu einigen dieser Leute habe ich bis heute Kontakt.

Zum Ausbildungsjahr 2015 wurden insgesamt 129 Studierende für den Fachbereich Rechtspflege zugelassen. Ich war einer davon.

David Schnell

Geschäftsleiter des Arbeitsgerichts Herne

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