Autor: admin

  • Dank in Sütterlin

    Dank in Sütterlin

    Nach mittlerweile fast zwei Jahrzehnten Lehrtätigkeit im Fachbereich Strafvollzug verbinden mich zahlreiche schöne Erinnerungen mit der Hochschule der Justiz. Für einen Hochschullehrer aus Leidenschaft ist es zweifellos die größte Freude, wenn die intensive Zusammenarbeit mit den Studierenden Früchte trägt und der Einsatz des Lehrenden von den Studierenden geschätzt und anerkannt wird. Daher erinnere ich mich besonders gerne an ein kurzes, handgeschriebenes Dankesschreiben, das mir die Studierenden der Studiengruppe S 301 im Rahmen der Examensfeierlichkeiten 2013 übergeben haben. Es hinterließ bei mir einen besonderen Eindruck, da es nicht – wie etwa von der Lektüre zahlreicher Klausuren gewohnt – in lateinischer Schreibschrift verfasst war, sondern in Sütterlinschrift. Hierbei handelt es sich um eine Variante der deutschen Kurrentschrift, die der Berliner Grafiker Ludwig Sütterlin um 1911 im Auftrag des preußischen Kulturministeriums geschaffen hat. Die Sütterlinschrift war die Grundlage der 1935 an den deutschen Schulen als „Normalschrift“ eingeführten „Deutschen Schreibschrift“, mit der unsere Großeltern und Urgroßeltern schreiben gelernt haben. Bereits 1941 wurde allerdings die Sütterlinschrift durch die „Deutsche Normalschrift“, eine lateinische Schreibschrift, ersetzt, die schließlich seit den 1950er Jahren in modifizierter Form als „Lateinische Ausgangsschrift“ zur Grundlage des Schreibunterrichts in den bundesdeutschen Schulen gemacht wurde. Parallel dazu wurde – in einigen Bundesländern zum Teil bis in die 1990er Jahre hinein – die Sütterlinschrift als weitere Schriftart zumindest im Leseunterricht an Schulen gelehrt.

    Der nähere Hintergrund für die Wahl der Sütterlinschrift für das Dankesschreiben war offensichtlich meine besondere Vorliebe für den „Sütterlin-Fall“, den das Oberlandesgericht Celle im Jahre 2009 zu entscheiden hatte und den ich mit Begeisterung in meiner Lehrveranstaltung zum Vollzugsrecht besprochen habe. Denn die Entscheidung eignet sich didaktisch besonders gut dafür, die Reichweite und methodische Auslegung einer Rechtsnorm an einem eingängigen Beispiel zu verdeutlichen. In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt unterhielt ein Gefangener einen Briefwechsel mit seiner Verlobten, den beide in besagter Sütterlinschrift verfassten. Das mühevolle Lesen des Inhalts im Rahmen der Briefkontrolle wollte die Anstalt dadurch vermeiden, dass sie die Weiterleitung der Schreiben unterlassen und stattdessen die Briefpartner zum Schriftwechsel in lateinischer Schrift veranlassen wollte. Der „Witz“ des Falles war, dass es hierfür keinerlei rechtliche Grundlage gab. Denn die im Vollzugsgesetz abschließend vorgegebenen Gründe für ein Anhalten der Schreiben liefen allesamt in Leere. So handelte es sich bei der Sütterlinschrift ganz offensichtlich nicht um eine „Geheimschrift“. Auch waren die Briefe in Schönschrift formklar verfasst, so dass sie nicht als „unleserlich“ qualifiziert werden konnten. Ebenso waren die Briefe nicht „unverständlich“, da jeder der Sütterlinschrift Mächtige den gedanklichen Inhalt der Schreiben klar erfassen konnte. Und schließlich waren die Briefe auch nicht in einer „fremden Sprache“ geschrieben sondern in deutscher Sprache, nur eben in einer anderen Schriftart. Im Ergebnis hatte die Anstalt keine Handhabe für das Anhalten der Schreiben und das Gericht wertete das Vorgehen der Anstalt als rechtswidrig.

    Der Fall erzielte – wie von mir gewünscht – bei den Studierenden offensichtlich eine nachhaltige Wirkung und sie erinnerten sich auch nach mehreren Jahren noch an ihn. Daher hat die Studierende Susanne Grba zur Feder gegriffen und das kleine Dankschreiben in Sütterlin verfasst. Bei der Lektüre wird der eine oder andere sicher ein gewisses Verständnis für den Versuch der Anstalt aufbringen, das Lesen der Schrift zu umgehen. Zum Glück wurde die „Übersetzung“ des Schreibens gleich mitgeliefert. Und die ehemaligen Studierenden können mit der vollzugsgesetzlichen Norm zum Anhalten von Schreiben hoffentlich noch heute sicher umgehen.
    Sütterlin sei Dank!

    Prof. Dr. Peter Münster

    Professor an der Hochschule der Justiz Nordrhein-Westfalen

  • Kellerkinder

    Kellerkinder

    Im Jahr 2007 gemeinsam gestartet. Und heute?

    Am 01.08.2007 betraten wir fünf – motiviert und mit frisch gedruckten Gesetzestexten bewaffnet – zum ersten Mal das Gelände der (damaligen) Fachhochschule für Rechtspflege. Wir kannten uns noch nicht, aber schnell wurde klar: Das gemeinsame Schicksal der Unterbringung im Keller eines der Wohnheime am Tagungshaus (FH II) schweißt zusammen und macht uns zu den „Kellerkindern“.

    Was folgte, waren drei Jahre zwischen auf der einen Seite Klausuren, Lernen, Kaffee in großen Mengen, der Frage: „Kommt das in der Prüfung dran?“ und auf der anderen Seite der montägliche Fußball in der Sporthalle samt Abschlussbier, Feierabendbieren in der Kellerküche und Studierendenparties, bei denen zu „Rosi“ und „Jump on it“ getanzt wurde

    Wir teilten:

    • Verzweifeltes Blättern im Gesetz und den eigenen Aufzeichnungen kurz vor den Klausuren,
    • legendäre Partys (ja, die gab es zu unserer Zeit noch 😉) und
    • die beruhigende Erkenntnis, dass wir alle gemeinsam im selben Boot sitzen.

    Heute – knapp zwei Jahrzehnte später – ist die Pointe des gemeinsam begonnenen Werdegangs: Niemand von uns arbeitet noch in der Rechtspflege. Die Karrierewege führten uns entweder als Dozent an die (heutige) Hochschule der Justiz, in den Amtsanwaltsdienst, in die Verwaltung eines Oberlandes- und eines Landgerichts oder als Notariatsleiter zu einem Notariat. Dennoch verbindet uns die Fachhochschule bis heute.

    Wir haben seit dem Studium in Bad Münstereifel den Kontakt erhalten, wichtige Ereignisse in unseren Leben zusammen gefeiert und treffen uns auch heute noch regelmäßig.

    Die Fachhochschule hat uns vielleicht nicht alle dauerhaft in der Rechtspflege gehalten, aber sie hat uns etwas viel Wertvolleres mitgegeben: Durchhaltevermögen, die Fähigkeit, auch komplizierte und schwierige Situation mit Humor und Zuversicht zu überstehen und vor allem Freundschaften. Falls sich daher an dieser Stelle noch jemand fragt, ob das Studium etwas (für das Leben) bringt:

    Fünf Freunde seit dem 01.08.2007 sagen eindeutig: Ja!

    Alexander Gerloff

    Dozent an der Hochschule der Justiz Nordrhein-Westfalen

  • Der Beginn einer lebenslangen Freundschaft

    Der Beginn einer lebenslangen Freundschaft

    Nachdem ich 1988 mein Examen zur Diplom-Rechtspflegerin erfolgreich bestanden hatte, stand eines für mich fest: Ich möchte wieder an meine Studienstätte zurückkehren – möglichst als Dozentin. Am 01.02.1992 erfüllte sich mein Wunsch – ich kehrte an die Fachhochschule für Rechtspflege NRW zurück … als Mitglied der Verwaltung und stellvertretende Geschäftsleiterin ;-).

    „Bewaffnet“ mit meiner privaten elektronischen Schreibmaschine (die Digitalisierung war noch weit entfernt) begann ich also meine „Karriere“ an der Hochschule. Meine Kolleginnen und Kollegen in der Verwaltung – in der „engeren“ Verwaltung damals knapp 10 Personen – und allen weiteren Bereichen hatten mich sehr lieb aufgenommen, so dass ich schon nach kurzer Zeit „richtig angekommen“ war. Glücklicherweise hatten auch alle Zeit und Geduld, mich in die Verwaltung einzuführen. Von der Tätigkeit der Geschäftsstelle über Fortbildung, Hausverwaltung, Haushalt pp. wurde ich sozusagen „von der Pike auf“ mit allen Sachgebieten vertraut gemacht. Und so wurde ich Teil eines unschlagbaren Teams, das sich zu jeder Zeit gegenseitig unterstützte. Denn es gab nicht nur 1992, sondern auch in den Folgejahren eine Vielzahl von Aufgaben zu erledigen, beispielsweise …

    Die Einrichtung und Organisation der Neben­stelle „Erlenhof“ in Euskirchen

    Hierbei ging u. a. ein Generalschlüssel „verloren“ und fand sich doch ein paar Tage später in der Hosentasche eines anderen Verwaltungsmitglieds wieder. Beeindruckend auch hier die Arbeit aller Beteiligten Hand in Hand … der eine fuhr den vollbeladenen PKW (Kombi) mit offener Heckklappe, der andere schmiss die WC-Papier-Rollen aus dem Wagen heraus und die weiteren Kolleginnen/Kollegen sorgten dafür, dass diese in die entsprechenden Häuser gelangten. Alles klappte einwandfrei, so dass der „Erlenhof“ rechtzeitig die Studierenden empfangen konnte.

    Das Richtfest und die Eröffnung der Fachhochschule II

    Die Diplomierungsveranstaltungen

    Sie waren das jährliche Highlight, welches manche Herausforderung bereithielt, wie z. B. die Stühle bei Vereinen o. ä. in den umliegenden Ortschaften abzuholen und wieder zurückzubringen, den wertvollen Flügel von der Aula aus in einen Kleintransporter zu verfrachten und zum Ort der Feier zu fahren und auch heil wieder in die Aula zurückzubringen, und, und, und.

    Die An- und Abmietung von Unterkünften für die Studierenden (u. a. auch der Liegenschaft in Langscheid)

    Die Angliederung des Ausbildungszentrums
    der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen sowie der Justizausbildungsstätte in Monschau

    Die Anmietung, Einrichtung und Organisation der Nebenstelle in Essen.

    Es gäbe noch viele andere weitreichende Ereignisse, die erwähnenswert wären. Aber das würde den Rahmen jetzt sprengen.


    Bei alledem kam der Spaß nicht zu kurz.

    An Weiberfastnacht wurde über einige Jahre von uns in der „inneren Verwaltung“ eine Sitzung vorbereitet, die wir vor hinreichend „Verwaltungs-Publikum“ – das war zu der Zeit, als die Reinigungskräfte noch beim Land beschäftigt waren und mit viel Hingabe „ihr“ Revier in einen einwandfreien Zustand versetzten – präsentierten. In der „Hitparade“ traten u. a. Nana Mouskouri, Roger Whittaker und Lucilectric auf. Sogar die Wildecker Herzbuben waren zu Besuch (das ergab sich, weil neben mir gleich zwei weitere Verwaltungsmitarbeiterinnen Nachwuchs erwarteten, was die Kostümierung erheblich vereinfachte).

    Daneben gab es auch Sketche, die nicht nur kleidungstechnisch Kolleginnen und Kollegen in einem neuen Bild erscheinen ließen (Stichwort: Nachtwäsche, Socken, Schiesser-Feinstrick).

    Auch ein kurzer Wettkampf an der Dart-Scheibe im Keller oder am Kicker – soweit dieser nicht durch die Studierenden belegt war – hat manche Mittagspause aufgelockert.

    Ja, und fast schon legendär waren unsere Betriebsausflüge, die u. a. viele Jahre von dem „Brücken-Team“ vorbereitet wurden. Hier eine kleine Auswahl:

    Wanderung auf dem Rotweinwanderweg

    In einem Jahr fiel erst vor der Rückfahrt des Busses auf, dass zwei Hausmeister „abhanden“ gekommen waren. Sie waren derart in ihr Gespräch vertieft, dass sie die Abzweigung, die alle anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmer genommen hatten, glatt verpasst hatten. Eine Kontaktaufnahme per Handy/Smartphone war nicht möglich, da sich diese technische Errungenschaft schlichtweg noch nicht durchgesetzt hatte. Zum Glück konnten die Herren dennoch wiedergefunden und per PKW rechtzeitig zum gemeinsamen Abendessen gefahren werden.

    1-Tages-Trip mit dem Flieger nach München

    Beeindruckend war der Besuch der Bavaria-Studios, in welchem drei „FHR-ler“ sogar ihr schauspielerisches Talent im Blockbuster „(T)Raumschiff Surprise“ unter Beweis stellen konnten. Zum Abschluss des Kurz-Trips gab es ein zünftiges Essen im „Augustiner“. Sogar Personen mit Flugangst hatten sich diesem Abenteuer angeschlossen und konnten dank „Einzel-Betreuung“ im Flieger am folgenden Tag wieder ihre Tätigkeit aufnehmen.

    Zeche Zollverein und Besuch der Arena auf Schalke

    Dass wir tatsächlich die Arena betreten durften, lag wahrscheinlich an dem freundlichen Tourismusführer … schließlich waren wir standesgemäß mit einem Bus, der die Aufschrift „12. Mann des 1. FC Köln“ trug, vorgefahren.

    Gasometer Oberhausen

    Nachdem der erste Versuch scheiterte, da der Bus schon auf der A 1 in Höhe Mechernich schlapp machte, freuten wir uns über ein Erlebnis im zweiten Versuch.

    Besichtigung und Führung des Flughafens Köln/Bonn

    Diese wurde professionell durch das Fachpersonal der „Air FHR“ begleitet, so dass bereits bei der Bus-Anfahrt zum Flughafen den reisenden standesgemäß alle Sicherheitsvorschriften erläutert wurden.

    Minigolf-Turniere

    Ein Highlight waren auch die mehrfach durchgeführten Minigolf-Turniere, zu denen die gemischten Teams (jeweils Dozentinnen und Dozenten gemeinsam mit Verwaltungsmitarbeitenden) voller Eifer um den Sieg kämpften.


    Im Jahr 2013 wurde ich zur Geschäftsleiterin der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen ernannt. Damit erfüllte sich für mich ein lang gehegter Wunsch.

    Nach fast 29 Jahren, 1 Direktorin und 4 Direktoren, denen mein großer Dank gilt, endete meine Zeit an der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen, da ich mich einer neuen beruflichen Herausforderung stellen wollte.

    Es bleibt eine lebenslange Freundschaft zu „meiner“ Fachhochschule und „meinem“ alten Team, welches mich über die vielen Jahre hinweg begleitet und unterstützt hat.

    Heike Romeike

    Geschäftsleiterin des Landesarbeitsgerichts Köln

  • Zwischen Akten, Kamera und Mikrofon

    Zwischen Akten, Kamera und Mikrofon

    Mein turbulentes Studienjahr 2022

    Ganz so lang bin ich zwar noch nicht dabei, aber auch in kurzer Zeit konnte ich während meines Studiums schon viel erleben. Das turbulenteste Studienjahr für mich war das Jahr 2022. Direkt zu Beginn durfte ich feststellen: Paragraphen können viel, aber ohne die richtigen Menschen dahinter bleiben sie ziemlich leblos.

    Und so sagte ich natürlich gerne zu, als Protagonisten für die neue Werbekampagne der Justiz gesucht wurden. Ich dachte dabei an ein paar Fotos für Werbeflyer… doch es sollte ganz anders kommen.

     So standen 2022 plötzlich nicht nur Akten, sondern auch YouTube-Videos, Plakatfotos und auch ein Radiointerview auf meinem Lehrplan.

    Bereits 2021 wurde für die Werbekampagne der Nachwuchsgewinnung in Düsseldorf gedreht und geshootet. Auch bei mir daheim durfte ich ein Kamerateam begrüßen – ein Dreh in Bad Münstereifel war ja wegen Corona leider nicht möglich. Und so war die Justiz quasi zu Besuch in meinem Wohnzimmer. Spätestens da wurde mir klar: ich hatte mich hier auf etwas mehr, als „nur ein paar Fotos“ eingelassen.

    Das Ergebnis konnte sich sehen lassen, das YouTube-Video ging 2022 online. Mein Ziel war es, die Justiz greifbarer zu machen und vielleicht dem einen oder der anderen den Impuls „Hey, das ist vielleicht etwas für mich“ mitzugeben. Inzwischen hat das Video über 45.000 Aufrufe und ich hoffe, dass meine Botschaft angekommen ist.

    Als wäre das noch nicht genug, hielt die Studienzeit für mich noch ein Radiointerview bei WDR 5 bereit. Dort durfte ich die Frage, warum die Verbeamtung für junge Menschen attraktiv ist, aus meiner eigenen Perspektive beantworten.

    Und weil ein Video oder ein Radiointerview selten allein kommen, ging’s Anfang 2023 direkt weiter. Diesmal aber analog und großflächig: eine Plakatkampagne quer durchs Ruhrgebiet. Zwischen Alltag, Pendelverkehr und Pommesbude tauchte plötzlich die Justiz auf.

    Das Jahr 2022 war turbulent: Corona-Einschränkungen, Überschwemmungs-Chaos oder Werbedrehs. Meine Studienzeit entspricht sicher nicht dem 0815 Münstereifel-Standard, hat mir aber gezeigt, dass die Justiz viel wandelbarer ist, als viele meinen.

    Anna Heßelmann

    Dozentin am Ausbildungszentrum der Justiz Nordrhein-Westfalen

  • Eindrücke und Erlebnisse eines Neuanfangs

    Eindrücke und Erlebnisse eines Neuanfangs

    Kurz nach dem 15. Juli 2021 sahen wir mit Entsetzen die Berichte über die Zerstörungen, die das Hochwasser in der historischen Innenstadt von Bad Münstereifel angerichtet hatte, und es war uns ein Bedürfnis, zu der von Kollegen der FHR organisierten Spendenaktion beizutragen.

    Meine Gedanken gingen dabei zurück in das Jahr 1997. Damals begann für mich ein neuer Lebensabschnitt, der 18 Jahre dauerte und mit der Berufung in eine Professur an der FHR – zunächst auf Probe und später auf Lebenszeit – eingeleitet wurde. Für mich und sicher auch für die Hochschule war das durchaus keine Routineentscheidung, denn hier bewarb sich jemand, der seine berufliche Laufbahn in der DDR begonnen hatte: mit dem Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Jena, dort promoviert und habilitiert worden war und dann bis zur Wiedervereinigung als Hochschullehrer für das Zivil- und Zivilprozessrecht tätig gewesen war. Unser Studium erfolgte noch am BGB und der ZPO, später begleitete ich die Einführung des Zivilgesetzbuches von 1976 in den Studienprozess.

    Der folgende Umbruch in der beruflichen Laufbahn bedeutete anschließend für sechs Jahre eine Tätigkeit als Rechtsanwalt, dann als Mitarbeiter und Vorsitzender eines Widerspruchsausschusses im Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen Brandenburg. Die Aufarbeitung dieser Materie, darunter die Entscheidungen zur Wiedergutmachung von Vermögensverlusten jüdischer Verfolgter, hinterließ tiefe Eindrücke. Die zu bearbeitenden Fälle dokumentierten, mit welcher Brutalität das Naziregime jüdische Mitbürger ausplünderte, bevor sie in die Emigration oder in die Vernichtungslager geschickt wurden. So etwas darf in Deutschland nie wieder geschehen. Gleichzeitig gaben die Entscheidungen zur Rückübertragung von Vermögensverlusten in der Zeit der DDR für mich Anlass zur kritischen Auseinandersetzung mit den Problemen fehlender Rechtsstaatlichkeit und Willkür in der nachfolgenden Zeit.

    Den Gremien der Hochschule und dem damaligen Direktor, Herrn Allolio, bin ich verbunden, dass sie meine Bewerbung unterstützt und nachhaltig verfolgt haben. In Erinnerung ist mir geblieben, dass das Kollegium mir bei der Einarbeitung in die neuen Aufgaben der Lehre viele Hinweise, Skripte und andere Unterlagen, z. B. zur Erstellung von Fällen und Klausuren und bei der Bewertung der studentischen Leistungen, zur Verfügung gestellt hat. Die Beratungen und Diskussionen mit den Kolleginnen und Kollegen Dyrchs, Conzen, Klinkenberg, Walter und anderen waren von sachlicher Lösungsorientierung getragen; mit den Kollegen Dormann und Schmidt arbeitete ich bald bei der Entwicklung von IT-Lösungen und Beiträgen zur Gestaltung des Internetauftritts der Justiz NRW zusammen.

    Die FHR hatte schon damals auch in wissenschaftlicher Hinsicht einen guten Ruf, und das hat mich zu Veröffentlichungen und zu Beiträgen an Kommentaren nachhaltig motiviert. Lehre, Veröffentlichungen und Mitwirkung an der Entwicklung der Justizpraxis bildeten ein gemeinsames Fundament der Hochschule und haben auch meine Tätigkeit als Hochschullehrer getragen.

    Gute Erinnerungen habe ich auch an das studentische Leben, insbesondere an meine erste Studiengruppe, die sich aus jungen und auch erfahreneren Studierenden zusammensetzte und mit der ich schnell ein vertrauensvolles Verhältnis aufbauen konnte.

    Nicht selten habe ich – besonders, wenn es mir nicht möglich war, an den Wochenenden in meine Heimatstadt zu pendeln – die Natur der Eifel bei Wanderungen in der näheren Umgebung erschlossen, um Kraft zu schöpfen, und bin durch das schöne Bad Münstereifel und seine Parkanlagen gebummelt.

    Prof. Dr. Ingo Fritsche

    Professor an der FHR NRW i. R.

  • Parties, Praxis, Professur

    Parties, Praxis, Professur

    Die (Fach-)Hochschule aus drei Perspektiven

    Teil 1 von 3

    Als ich 1995 in der 12. Klasse war, habe ich meine Berufsorientierungswoche bei einem Richter gemacht, da ich mir damals durchaus gut vorstellen konnte, Jura zu studieren. Ich wurde einen Tag zu einem Rechtspfleger geschickt. Das war das erste Mal, dass ich von diesem Beruf hörte. Ich weiß heute noch, wer das war, und ich bin ihm am OLG Köln auch öfter über den Weg gelaufen und habe ihm das auch „vorgehalten“ – schicksalhaft, auch wenn ich das damals noch nicht wusste.

    Ich habe mich dann (etwa im Frühjahr 1995) für die Einstellung im August 1996 beworben; aktuell, 30 Jahre später soll eine Bewerbung für das Jahr 2026 noch im März 2026 möglich gewesen sein – damals undenkbar. Ich war noch nicht ganz sicher bei der Bewerbung und dachte, dass ich noch ein Jahr Zeit hätte, da es die Wehrpflicht gab (vielleicht gibt es sie ja bald wieder …?!). Ich wurde zum Vorstellungsgespräch in das Oberlandesgericht nach Köln (ein)geladen. Als ich vor diesem unglaublichen schönen Gebäude stand, wusste ich, dass ich hier arbeiten wollte. Die einzigen zwei Dinge vom Bewerbungsgespräch, an die ich mich noch erinnern kann, sind ein Diktat über das Grundbuch und dass ich mich mit Herrn Geilenkirchen bzw. mit der Gräfin von Schwerin über Überraschungseierfiguren unterhalten habe, weil ich die damals gesammelt habe und das Kind eines der „Prüfenden“ auch (viele habe ich heute noch, irgendwo verpackt; heutzutage aber nicht mehr en vogue).

    Anscheinend lief es nicht allzu schlecht, denn im Dezember 1995 bekam ich gleich zwei Mal Post. Das OLG teilte mir mit, dass es mich haben wollte, die Bundeswehr verkündete das Gegenteil. Ich musste mich daher binnen 2 Wochen entscheiden, was ich machen wollte. Die Alternative war Jura. Ich entschied mich für die Rechtspflege in Bad Münstereifel, da ich so reinschnuppern konnte, ein Jahr gespart hatte und nachher ja immer noch Jura studieren könnte.

    Nach dem Abitur im Frühjahr 1996 fing der Einführungsmonat in Köln im August 1996 an, bevor es im September in die Eifel ging – eine neue Zeit, „weg von zu Hause“. Dafür musste ein Auto her, sodass in der Zeit bis zum Beginn noch fleißig Geld verdient werden wollte/musste. Meinen gerade erst angeschafften 50er-Roller wollte ich aber nicht abgeben… so hatte ich zwei Vehikel.

    Ich fand das Campusleben damals „herausragend“. Man musste zwar viel lernen, aber es gab auch Partys. Partys, die keine zeitliche Begrenzung hatten, sodass es auch mal vorkam, dass man eine Nacht durchmachte (war aber die absolute Ausnahme). Eierbacken mit Dozenten nach den Partys gab es damals schon. Die Kicker-Duelle mit damaligen Dozent*inn*en (heute Kolleg*inn*en) ebenfalls. Wir waren überwiegend in Doppelzimmern untergebracht! Wenn beide Betten unten waren (ja, man musste die hoch- und runterklappen), waren noch ca. 20-30 cm Platz zwischen den Betten. Ich hatte das Glück, dass mein Zimmernachbar (hi Ralf) aus Euskirchen kam und daher öfter nicht da war. Es gab Gangtoiletten und -duschen; letztere sind nach erfolgreichen Fußballspielen (beispielsweise gegen die JVA Rheinbach oder Euskirchen) auch schon mal „umgewidmet“ worden, sodass der Bierkasten vor Ort geleert wurde. Hier (an der HS, nicht in der Gangdusche) wurden (und werden) Freundschaften fürs Leben geknüpft… (manchmal auch mehr).

    Vor Klausuren kam es auch vor, dass eine nicht unerhebliche Anzahl von uns am Wochenende in der Eifel blieb, wobei sich Lernen und Feiern in etwa die Waage hielten. Damals gab es sogar eine Disco in Bad Münstereifel (irgendwo hinterm Schwimmbad).

    Im Laufe des ersten Jahres durften wir eine Studienfahrt machen/organisieren. Es gab Ziele wie Edinburgh und New York – ja, New York. Das kostete damals zwar 1.000 D-Mark für die Woche, aber es war das erste Mal außerhalb von Europa für mich (und sollte es danach auch für über 20 Jahre bleiben). Bis dahin musste aber Studium I noch vollbracht werden. Im Herbst 1997 ging es dann nach New York – mit zwei Dozenten, Herrn Prof. Dr. Metzen und Herrn Schneider (später Professor an der HWR in Berlin). Es war eine unvergessliche Woche (nachzulesen im Heft des Abschlussjahrgangs 1999; Grüße an unsere Reiseleitungen, Jens und Ina).

    Bis Studium III kämpften wir uns durch und halfen uns gegenseitig; die wöchentlichen Treffen zum Schauen der damals neuen Serie „TV total“ mit Stefan Raab gehörten zu den absoluten Highlights.

    1999 war es dann zu Ende. Die meisten fingen bei Gerichten an. Ich hatte lange überlegt und mich dann doch noch für das Jura-Studium entschieden, wie ein paar andere auch. Auf der Abschlussfeier sagte ich damals zu Frau Walter, dass ich gerne mal Kollege werden würde (ob sie das damals richtig ernst genommen hat… wer weiß das schon).

    Intermezzo – Studium

    Nicht so schön verschult wie in Bad Münstereifel, aber wir – PDFE (Prof. Dr. Frank Els, Anm. der Red.) und ich – haben es geschafft (wenn wir zwischendurch auch des Öfteren „rumgeheult“ und uns gefragt haben, ob die Entscheidung richtig war – und jaaaa, war sie!).

    Teil 2 von 3

    Nach Abschluss des Referendariats 2006 ging es dann nach einem kurzen Stelldichein als Rechtsanwalt 2007 beim Landgericht Köln (erst ca. 4 Monate in einer Baukammer, dann zwei Monate in einer Berufungskammer), später beim Amtsgericht Köln als Richter los. Schon im August 2009 ging es wieder an die Fachhochschule… dieses Mal als abgeordnete Lehrkraft. Es war eine tolle Zeit, die ich genossen habe. Ich habe mich bereits nach einem Jahr entschieden, dass ich nebenbei promovieren möchte, um die Möglichkeit zu haben, dauerhaft hier arbeiten zu können. Gesagt, getan. Anfang 2013 war die Promotion durch. Bis Ende 2013 blieb ich hier, bevor es zurück in die Praxis ging, in der ich u.a. als Nachlassrichter tätig war. Und das war … im Gebäude des OLG Köln, sodass sich mein Wunsch von oben erfüllt hat. Es war ebenfalls eine schöne Zeit, die ich nicht missen möchte und die für meine heutige Tätigkeit als Dozent im Nachlassrecht und Fachleiter für IPR sehr wichtig ist. Der Bezug zur Praxis geht zwar mit der Zeit immer mehr verloren – aber nicht ganz, denn es kommen aufgrund von Fortbildungen für die Praxis immer wieder Emails/Anrufe, wenn es mal im IPR „nicht weiter geht“.

    Teil 3 von 3

    Ende 2015 war es dann endlich so weit: Nach erfolgreich abgeschlossenen Bewerbungsverfahren durfte ich als Professor an die Fachhochschule zurückkehren. Ich übe diesen Beruf nunmehr seit über 10 Jahren aus (jetzt an der Hochschule) und ich kann mir keinen (na gut, sagen wir kaum einen) besseren vorstellen. Es wird zwar vieles nicht einfacher – nach Corona, im digitalen Zeitalter und mit KI, aber es bleibt spannend und der Job als Wissensvermittler ist halt einfach „mein Ding“ (zumindest subjektiv; aus meiner Perspektive gesehen).

    Wer weiß, ob man mich in 10 Jahren noch braucht oder ob dann ein Avatar meinen Job übernommen hat… wir werden es sehen – vielleicht…

    Mit der Hochschule verbindet mich sehr viel – ich verdanke Ihr viel. Sie begleitet mich seit über 30 Jahren, ist mir ein Stück Heimat geworden. Dafür möchte ich ihr und allen, die daran (wie auch immer) mitgewirkt haben, danken! Dankeschön!

    Prof. Dr. Markus Lamberz

    Professor an der Hochschule der Justiz Nordrhein-Westfalen

  • Höchst………vertrag

    Höchst………vertrag

    Ein junger Jurist hatte 1986 das zweite juristische Staatsexamen bestanden und das Glück, dass er seinen Traum vom Richterberuf in Nordrhein-Westfalen verwirklichen konnte. So begann der junge Richter voller Tatendrang, sich mit den Aktenbergen in Zivilkammern zu beschäftigen. Die Arbeitszeit spielte keine Rolle und es war auch egal, dass junge Richter in Nordrhein-Westfalen bei voller Arbeitslast damals ein um 10% abgesenktes Richtergehalt erhielten. Die Jungen waren halt nicht so gut und erfahren, aber zumindest so tüchtig, dass jedenfalls 90% des Richtergehalts gerechtfertigt erschienen.

    Aber dafür nahm das Land Nordrhein-Westfalen schon frühzeitig seine Fürsorgepflichten ernst. Die jungen Richter sollten nämlich in sogenannten Jungrichtertagungen fortgebildet, wahrscheinlich eher beruhigt werden. Eine solche Tagung fand 1987 an der Fachhochschule für Rechtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen (FHR) statt, auch für mich. Also trafen wir uns in dem idyllischen Ort Bad Münstereifel. Den ersten Tag ließen wir am Abend im Weinlokal „En de Höll“ am Orchheimer Tor ausklingen. Es war ein sehr schöner, entspannter Abend, vielleicht auch wegen des guten Weins. Jedenfalls kehrte ich am Ende des Tages zufrieden in mein Zimmer an der FHR zurück. Es war ein Zimmer, das normalerweise von zwei Rechtspfleger­anwärtern genutzt wurde. Einem jungen Richter hatte man wohl eine zweite Person nicht zuordnen wollen, aus welchen Gründen auch immer. So durfte ich das für zwei Personen bestimmte Zimmer allein bewohnen. Es war ein Zimmer, in dem, wenn man es betrat, rechts und links zwei Schränke aufgestellt waren. In jedem Schrank war jeweils ein Bett versteckt. Die Betten konnte man ein- und ausklappen. Waren sie ausgeklappt, hatte man dazwischen etwa einen Meter Bewegungsfreiheit. Ich fragte mich, wie es zwei junge Rechtspflegeranwärter in diesem Zimmer ohne wechselseitige Körperverletzungen über einen mehrmonatigen Zeitraum wohl aushalten könnten. Der Besuch im Weinlokal führte jedoch dazu, dass diese Frage nicht weiter vertieft wurde. Weinseelig klappte ich mein Bett aus, legte mich hin, blickte vor dem Einschlafen noch kurz nach oben unter den Schrank und las:

    „Und wenn du das Wort

    Höchst­betrags­sicherungs­hypo­theken­bestellungs­verpflichtungs­vertrag

    hörst, dann ist deine Zeit in Bad Münstereifel bald vorbei.“

    Ich vergaß schlagartig meinen Aufenthalt im Weinlokal „En de Höll“ und fragte mich: Was machen die hier in Bad Münstereifel? Was ist ein Höchst­betrags­sicherungs­hypotheken­bestellungs­verpflichtungs­vertrag? Mein Jurastudium hatte mir diesen geheimnisvollen und nur nach mehrmaliger Übung aussprechbaren Begriff bislang jedenfalls vorenthalten.

    Es war einem glücklichen Umstand geschuldet, dass ich bereits 1988 die Chance erhielt, mich als Dozent an die FHR abordnen zu lassen. Und es war eine mein Leben prägende Abordnung. Der Austausch mit jungen Studenten, die Hoffnung, ihnen Freude an der Gedankenwelt der Juristen näher bringen zu können, ist in hohem Maße befriedigend. Da können spröde Zivilakten mit Stundenlohnzetteln und Baumängeln nicht mithalten. Und ganz nebenbei forderte das Lehren auch den Dozenten. Denn Freiwillige Gerichtsbarkeit, so hieß das früher, führte in der Juristenausbildung nur ein Schattendasein. Und dann hielt die FHR für mich auch noch eine weitere, ganz besondere Überraschung bereit. Die Ausbildung der Konsulatssekretärsanwärter, die damals zeitweise auch in Bad Münstereifel stattfand. Circa 140 Stunden Internationales Privatrecht, von dem ich bis dahin keine Ahnung hatte, zu vermitteln, war schon ein Sprung ins kalte Wasser. Aber er war gut. Denn die Konsulatssekretärsanwärter waren junge, weltoffene Menschen, deren Aufgabe darin besteht, deutschen Staatsangehörigen im Ausland vornehmlich, aber nicht nur in rechtlichen Angelegenheit mit Rat und Tat zu zur Seite zu stehen und ihnen unkompliziert zu helfen. Und das können sie, was ich selbst anlässlich eines Auslandsaufenthalts erfahren habe.

    Ich verließ die FHR 1991, um wieder als Richter tätig zu sein. Aber ich kehrte in der Folgezeit noch zweimal zurück, das zweite Mal als Direktor. Aus dem Ruhestand rückblickend bin ich sehr dankbar dafür, dass die nordrhein-westfälische Justiz mir diese Zeit ermöglicht hat. Ich würde es jederzeit wieder tun. Für mich stimmt es, wenn Juli singt: Es war „ne geile Zeit“. Und noch etwas: Der Höchstbetragssicherungshypothekenbestellungsverpflichtungsvertrag dient im Grunde nur als Beispiel dafür, das von deutschen Juristen so geschätzte Abstraktionsprinzip zu verdeutlichen. In erster Linie hilft der Begriff beim „Galgenmännchen“, einem Wortspiel mit Kindern, bei dem ein Kind sich ein Wort sucht, manchmal möglichst lang, das andere erraten müssen, indem sie einzelne Buchstaben nennen, die, sollten sie in dem Wort vorkommen, an der entsprechenden Stelle eingetragen werden. Wenn man das Spiel mit Kindern spielt und dabei auch den Höchstbetragssicherungshypothekenbestellungsverpflichtungsvertrag einsetzt, ist es zum Schutz des Kindeswohls jedoch ratsam, den Begriff nicht näher zu erläutern.

    Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag, FHR, herzlichen Glückwunsch, Hochschule der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen.

    Reiner Napierala, Vorsitzender Richter am OLG a. D.

  • Grußwort des Ministers

    Grußwort des Ministers

    Liebe Leserinnen und Leser,

    undsoweiter, undsoweiter, undsoweiter, undsoweiter, undsoweiter, undsoweiter, undsoweiter, undsoweiter, undsoweiter, undsoweiter, undsoweiter, undsoweiter, undsoweiter, undsoweiter, undsoweiter, undsoweiter, undsoweiter, undsoweiter, undsoweiter, undsoweiter, undsoweiter, undsoweiter, undsoweiter, undsoweiter, undsoweiter, undsoweiter, undsoweiter, undsoweiter

    Herzliche Grüße

    Ihr

    Dr. Benjamin Limbach

  • Vorwort des Direktors

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  • Bääd Münstereifel is beautiful

    Bääd Münstereifel is beautiful

    „Hey, do met d’r Bonny-Tyler-Stemm – sing ens jet leiser!“ dröhnte es in den Kopfhörern der drei Sängerinnen. In seinem gewohnt breiten Kölsch machte Jürgen deutlich, dass er mit dem Gesang noch nicht zufrieden war. Drei Takes später hatten wir den engelsgleichen Refrain auf Tonband. Die Männer­stimmen und das Saxophon hatten wir in der Woche zuvor bereits aufgenommen. Jetzt fehlten nur noch Mixing und Mastering – dann konnte „Bääd Münster­eifel“ zur CD-Pressung von Köln nach Kanada reisen. Das war 1995.

    1986, neun Jahre zuvor, begann mein Studium der Rechtspflege an der FHR. In dieser Zeit habe ich den Song geschrieben: inspiriert gleichermaßen vom aufregenden Campusleben, von ersten juristischen Fällen und von (echten, nicht geistigen) Tieffliegern. Letztere donnerten damals wahnsinnig laut über unsere Köpfe hinweg. „Das waren unsere Tornados, über die Sie da singen“, schrieb mir Ende der 90er ein amüsierter Major des Fliegerhorsts Nörvenich. Irgendwie war er an eine unserer CDs gekommen und fühlte sich verpflichtet, so etwas wie eine späte augenzwinkernde Entschuldigung abzugeben.

    Der „Chor der Engel“ beim Einsingen im Tonstudio (1995)

    „Bääd Münstereifel“ wurde regelmäßig live auf Studentenpartys von unserer FHR-Band gespielt.
    Die probte damals wöchentlich im heutigen Dozenten­fächerraum. Dort hörte uns niemand und so störten wir die anderen nicht beim Lernen. Denn: Wir waren nicht sehr gut, aber laut – lauter als die Tornados, wie manche behaupteten.

    Dass ich den Song später in einem Tonstudio aufnehmen konnte, verdankte ich dem Umstand, nach dem Studium ins Uni-Center in Köln zu ziehen. Im damals größten Wohnhochhaus Europas wohnte nämlich unter den mehr als 2.000 neuen Nachbarn auch der berühmt-berüchtigte Rockmusiker Jürgen Zeltinger. Nach einem peinlichen Kennenlernen (andere Geschichte) wurden wir gute Freunde und arbeiteten gemeinsam an einigen Musikprojekten. So ergab es sich ganz von selbst, dass wir irgendwann in Jürgens „Plaate Studio“ den FHR-Song aufnahmen – zusammen mit ehemaligen Studierenden und Lehrenden als Studiogästen.

    CD-Cover "Bääd Münstereifel" aus dem Jahr 1995
    CD-Cover aus dem Jahr 1995

    „Bääd Münstereifel“ wird jetzt 40 und die CD 30+. Und das im Jahr unseres 50-jährigen Hochschuljubiläums! Drei runde Gründe, den Song nun in einer „Anniversary Edition“ nochmals zum Besten zu geben. Bitteschön: hier ist er:

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    Kopfhörer aufsetzen, „Play“ drücken und in Tornado-Lautstärke mitsingen!

    Andreas Dormann – aka „Andy D.“

    Leiter des Zentrums für Informationstechnologie und Mediendidaktik (ZIM) an der Hochschule der Justiz Nordrhein-Westfalen

    P. S.:

    Wer die Frau „met d’r Bonny-Tyler-Stemm“ war?
    Sorry, das fällt unter die DSGVO.