Wer mich kennt weiß, dass ich, die sich bei Sportfesten allenfalls um Kugelstoßen und damals noch „Radfahren auf der Rolle“ qualifiziert hat, dieses sportliche Großereignis sicher nicht als Erstes im Blick habe. Aber darauf komme ich später zurück.
Kontaktstudienwoche im Mobiliarvollstreckungsrecht
Im Frühjahr 1990 fand die erste Kontaktstudienwoche statt zum Thema Mobiliarvollstreckung. Diese sollte dem Austausch zwischen Studierenden der Fachhochschule und „Praktikern“ zu der genannten Thematik dienen. Als Lehrkraft in den begleitenden Lehrveranstaltungen bei dem Oberlandesgericht Köln und als Rechtspflegerin bei dem Amtsgericht Euskirchen war ich u. a. mit Vollstreckungssachen befasst und erhielt daher die Gelegenheit hieran teilzunehmen. Nach Euskirchen war ich 1989 nach einigen Jahren der Tätigkeit bei dem Landgericht Bonn gewechselt, um meinem schon seit meiner eigenen Studienzeit gehegten „Herzenswunsch“ einer Lehrtätigkeit an der Fachhochschule durch eine Tätigkeit bei einem Amtsgericht eine breitere Basis zu verschaffen. Geleitet wurde dieser Austausch u. a. von Herrn Napierala und Herrn Söffing, die noch 1990 meine Kollegen werden sollten. Zu dieser Zeit hatte ich mich bereits um eine Stelle als Dozentin an der Fachhochschule beworben und entsprechend neugierig und aufgeregt habe ich an diesem Austausch teilgenommen. Anlässlich eines gemeinsamen Abschlussessens, an dem auch Herr Allolio teilnahm, sagte dieser zu mir, dass wir uns „demnächst ja vielleicht noch öfter sehen würden“. Diese Aussage weckte bei mir gewisse Hoffnungen.
Erfolgreiche Bewerbung
Im Rahmen meines Vorstellungsgespräches wurde ich auch nach meiner Motivation für diese Bewerbung gefragt. Ich erinnere mich gut, dass ich hier auch auf meinen seit meiner eigenen Schulzeit bestehenden Wunsch nach einer Lehrtätigkeit hingewiesen habe. In vielen späteren Bewerbungsgesprächen, an denen ich als Gleichstellungsbeauftragte teilgenommen habe, habe ich diesen Satz: „Eigentlich wollte ich Lehrer/Lehrerin werden.“ immer wieder gehört. Aus eigener Erfahrung konnte ich das gut nachvollziehen. Meine Bewerbung war erfolgreich und so durfte ich am 1. August 1990 meine Lehrtätigkeit an der Fachhochschule beginnen. Ich war für die Fächer Kostenrecht, Nachlassrecht und Wirtschafts- und Bilanzkunde vorgesehen. Den Fachleitungen für diese Fächer war ich für ihre Unterstützung sehr dankbar. Insbesondere das letztgenannte Fach forderte mich sehr heraus und so nutzte ich meinen Sommerurlaub zur Einarbeitung in die Verbuchung von Geschäftsvorfällen, die Ermittlung der Eigenkapitalquote und die Analyse einer Bilanz. Ich sehe mich noch heute in einer Ferienwohnung an der Ostsee beim Ausfüllen der Kontenbögen und dem Erfolgsgefühl, wenn denn die Summen auf beiden Seiten übereinstimmten. Und was hat das Ganze mit Fußball zu tun? Mein Mann verfolgte zur gleichen Zeit die Spiele bei der Fußballweltmeisterschaft und ich beschäftigte mich mit dem Studium der verschiedenen Skripten.
Fußballweltmeisterschaft 2026
Mein „Herzenswunsch“ ist in Erfüllung gegangen und ich durfte über 34 Jahre als Lehrkraft an der Fachhochschule tätig sein. Die Fußballspiele in diesem Jahr kann ich als Pensionärin nun entspannt verfolgen. Und danach fahren wir wieder an die Ostsee.
Nach meinem Abitur im Frühjahr 1982 wollte ich eigentlich Mathe und Latein auf Lehramt studieren. Aufgrund der damaligen Lehrerschwemme musste aber ein Plan B her. Mein damaliger Tanzpartner, seines Zeichens Jurastudent, riet mir zum „Rechtspflegerberuf“, da ich dann sachlich unabhängig und nur dem Gesetz und dem Gewissen unterworfen sei.
Gesagt, getan, am 01.08.1982 habe ich bei dem Amtsgericht Köln angefangen und nach drei anstrengenden Jahren am 08.10.1985 die Diplomierungsurkunde erhalten.
Nach mehreren Jahren in der Verwaltung und Rechtspflege und einer längeren Elternzeit hat sich aber mein Lehrer-Gen wieder gemeldet und ich hatte glücklicherweise die Gelegenheit, in der Zeit von 2009-2016 an der damaligen FHR und beim AZJ unterrichten bzw. lehren zu dürfen.
Auch wenn der damalige Direktor der FHR im ersten Bewerbungsgespräch meinte, ich solle wegen der Erfüllung eines Kindheitstraumes nicht meine Karriere aufs Spiel setzen. Negativ hat sich die Tätigkeit an der damaligen FHR aber nicht ausgewirkt. Ganz im Gegenteil.
Highlights meiner Dozententätigkeit war zum einen die Studienfahrt nach Rom im September 2013 und zum anderen die Aushändigung der Diplomierungsurkunden im Jahr 2015.
Nach Ablauf der Abordnungszeit bin ich zum AG Köln zurückgekehrt und hier nun in der Nachlassabteilung und nebenamtlich im Begleitunterricht für Rechtspfleger- und Sekretäranwärter/innen tätig.
Start der Amtsanwaltsausbildung in Bad Münstereifel
Das Jahr 2004 hat in vielen Bereichen Geschichte geschrieben: So wurde die Europäische Union Anfang Mai um 10 Mitgliedstaaten in Richtung Osten erweitert. In Portugal fand im Juni/Juli eine Fußball-Europameisterschaft statt, deren Ausgang nur wenige Fans auf dem Plan gehabt haben dürften: Griechenland unter dem Trainer Otto Rehhagel, der als „Rehakles“ verehrt wurde, gewann gegen Portugal den Pokal. Im August fanden die olympischen Sommerspiele in Athen statt. Und viele von uns werden sich mit Schrecken an die tragischen Ereignisse des 2. Weihnachtsfeiertages erinnern, als ein gewaltiger Tsunami viele Küstenabschnitte des Indischen Ozeans verwüstete und unvorstellbares Leid über Einheimische und Touristen brachte.
Für die damalige Fachhochschule für Rechtspflege NRW war das Jahr 2004 auch ereignisreich: Unter anderem kam ein neuer Studiengang in das „Cambridge der Eifel“, nämlich das fachwissenschaftliche Studium für den Amtsanwaltsdienst. Hier muss ich allerdings innehalten und mich präzisieren, denn im Jahr 2004 wurde dieser Lehrgang einmalig durch das damals noch neue Ausbildungszentrum der Justiz NRW durchgeführt. Da diese Behörde, die für Ausbildungsgänge in der Laufbahngruppe 1 des Justizdienstes zuständig ist, aber bis heute der Hochschule angegliedert ist, darf man den feinen Unterschied vielleicht vernachlässigen. Außerdem wurde die fachtheoretische Ausbildung des Amtsanwaltsdienstes bereits im Folgejahr als Studiengang an der damaligen Fachhochschule für Rechtspflege NRW etabliert und wird dort bis heute erfolgreich fortgeführt.
Das fachwissenschaftliche Studium für den Amtsanwaltsdienst zeichnet sich dadurch aus, dass es in NRW einheitlich für die meisten deutschen Bundesländer durchgeführt wird und die Studierenden als Diplom-Rechtspfleger/innen bereits einen akademischen Abschluss erlangt haben.
Vor dem Jahr 2004 fand die fachtheoretische Ausbildung der Amtsanwaltsanwärter/innen an der damaligen „Justizausbildungs- und Fortbildungsstätte in Monschau“, die mittlerweile auch ein Standort des Ausbildungszentrums der Justiz NRW ist, statt. Inhaltlich wurde der Lehrgang zu dieser Zeit von dem Generalstaatsanwalt in Köln verantwortet, aus dessen Geschäftsbereich auch der Lehrgangsleiter und die Lehrkräfte stammten. Die 15-monatige Einführungszeit für die Laufbahn des Amtsanwaltsdienstes startete damals mit einer 7-monatigen fachpraktischen Ausbildung, auf welche der 4-monatige Lehrgang in Monschau folgte und die mit einer weiteren fachpraktischen Ausbildung von 4 Monaten abgeschlossen wurde.
Auch wenn im Jahr 2004 der fachtheoretische Teil der Amtsanwaltsausbildung nach Bad Münstereifel wechselte, blieb die Gliederung der Amtsanwaltsausbildung zunächst unverändert: die Amtsanwaltsanwärter/innen starteten Anfang Januar eines Jahres mit der fachpraktischen Ausbildung, wurden nach einiger Zeit auch schon für den Sitzungsdienst an den Amtsgerichten eingeteilt und kamen erst Anfang August in die Eifel, wo ihnen die theoretischen Grundlagen für ihre Tätigkeit, die sie in der Fachpraxis schon seit Monaten ausübten, nunmehr systematisch und konzentriert vermittelt wurden. Diese Abfolge erschien offensichtlich auch dem Verordnungsgeber änderungswürdig, so dass mit Wirkung zum 01.01.2007 die einschlägige Ausbildungs- und Prüfungsordnung reformiert wurde und die grundlegende Struktur erhielt, die sie im Wesentlichen auch heute noch hat: Die Amtsanwaltsanwärter/innen beginnen Anfang Januar eines jeden Jahres ihr viermonatiges fachtheoretisches Studium I in Bad Münstereifel, gehen danach in eine neunmonatige fachpraktische Ausbildung mit Sitzungsdiensten und kehren schließlich für die finale Examensvorbereitung zum zweimonatigen Studium II in die Eifel zurück, an dessen Ende bereits die Examensklausuren gefertigt werden.
Aber was hat die Amtsanwaltsausbildung eigentlich mit dem Autor dieser Zeilen zu tun?
Ich war im Frühjahr 2004 seit knapp zwei Jahren als Richter am Amtsgericht Gütersloh verplant und dort als Straf- und Jugendrichter eingesetzt. Mich erreichte dank der damals noch neuen „IT-Vollausstattung“ der Gerichte, sprich einem PC mit Internetanschluss, eine E-Mail, mit welcher eine Lehrkraft für das Fach „materielles Strafrecht“ in der Amtsanwaltsausbildung in Bad Münstereifel gesucht wurde. Für mich erschien das aus mehreren Gründen verlockend: die Fachhochschule hatte ich bei meiner Proberichterstaffel kennengelernt und deren Lage und Räumlichkeiten als attraktiv empfunden. Das Strafrecht bestimmte ohnehin meinen Berufsalltag, und mich interessierten auch dessen dogmatische Hintergründe. Schließlich hatte ich schon damals den Reiz der Ausbildung und Prüfung für mich entdeckt.
Ich bewarb mich, wurde ausgewählt und „der dritte Mann“ im Team neben den Kollegen Oberstaatsanwalt Jürgen Dohmen und Oberamtsanwalt Heribert Blum. Nur der Kollege Blum hatte vorher schon viele Jahre sehr erfolgreich sowie allgemein anerkannt und geschätzt vor allem das Straßenverkehrsrecht in Monschau vermittelt, was er in Bad Münstereifel auch fortsetzte. Der Kollege Dohmen und ich hingegen starteten neu als Lehrkräfte der Amtsanwaltsausbildung. Der Kollege Dohmen hatte zuvor schon umfassende Erfahrungen in der Rechtspflegerausbildung sammeln können, ich war hingegen ein völliger „Frischling“. In den Fächern des materiellen Strafrechts und des Strafprozessrechts stellte sich die Aufgabe, den Unterricht überwiegend neu zu konzipieren, zumal jedenfalls im materiellen Strafrecht auch keine „Vorstücke“ aus Monschau vorhanden waren. In dieser herausfordernden Situation wurden wir, nach meiner Einschätzung, schnell ein „eingeschworenes Team“ und haben die fachtheoretische Ausbildung im Amtsanwaltsdienst in Bad Münstereifel gemeinsam aufgebaut. Leider ist Jürgen Dohmen viel zu früh verstorben. Mein freundschaftlicher Kontakt zu Heribert Blum besteht aber bis heute fort.
Die Neukonzeption des Unterrichts und die Erarbeitung von Lehrmaterialien haben einigen Aufwand erfordert. Außerdem haben wir zu dritt den kompletten Unterricht in zwei Studiengruppen erteilt, alle Klausuren selbst erstellt und korrigiert und auch die „alternativen“ Lehrveranstaltungen betreut. Wir hatten aber immer – mit äußerst engagierten und sympathischen Studierenden aus allen Teilen Deutschlands – eine sehr schöne Zeit, die von etlichen oftmals jährlich wiederkehrenden „Highlights“ geprägt war:
Sei es die Grillparty zu Studienbeginn (anfänglich im hochsommerlichen August), die alternative Lehrveranstaltung zur „Wirkung von Alkohol im Straßenverkehr“ unter Anleitung eines kundigen Gerichtsmediziners und mit praktischen Selbstversuchen, die Exkursion zur DEKRA in Bonn zur „Wahrnehmbarkeit von Kollisionen im Kraftfahrzeugverkehr“ wiederum mit praktischen Selbstversuchen in bereitgestellten Fahrzeugen, die Wanderung durch das „Hohe Venn“, die Geburtstagsfeier von Heribert Blum in Kerpen mit dem gesamten Studiengang und schließlich die Abnahme von strafrechtlichen Aktenvorträgen (anfänglich im schon winterlichen November). Ich bin mir aber nicht sicher, ob die Studierenden den letzten Punkt auch als „Highlight“ einordnen würden.
Für mich persönlich gab es noch ein weiteres wirkliches „Highlight“ in jedem Jahr. Ich hatte kurz vor meinem Einsatz im Amtsanwaltsstudium den Reitsport für mich entdeckt und habe während meiner Abordnung nahezu jedes Jahr mit Studierenden faszinierende organsierte Geländeritte durch die Eifel unternommen. Im Jahr 2004 habe ich mir während der Amtsanwaltsausbildung auch ein eigenes Pferd gekauft, das mich über fast 22 Jahre treu und beständig begleiten sollte. Über den geplanten Pferdekauf hatte ich auch mit den Studierenden gesprochen, was für deutlich mehr angeregte Diskussionen sorgte als die erste von mir gestellte Klausur im „materiellen Strafrecht“, die zeitgleich geschrieben wurde.
Fehlt noch die Erläuterung des „Olymps der Berufstätigkeit“: An meinem ersten Abend in Bad Münstereifel lud mich der damalige Direktor Reiner Napierala, mit dem ich auch heute noch freundschaftlich verbunden bin, zu einem Abendessen in das Restaurant in der Burg in Bad Münstereifel ein. Wir wurden begleitet von der sehr geschätzten Kollegin Helga Hünnekens. Bei bestem Wetter sowie atemberaubender Aussicht auf der Terrasse prosteten wir uns zu und Helga sagte: „Stephan, Du hast heute den Olymp Deiner Berufstätigkeit erreicht.“ Dieser Feststellung habe ich nichts hinzuzufügen! Sie erklärt auch, dass ich im Jahr 2022 mit großer Freude als einer der beiden ständigen Vertreter des Direktors an die Hochschule und das Ausbildungszentrum der Justiz NRW zurückgekehrt bin, allerdings an den neu errichteten Standort in Essen. Aber das betrifft andere Jahre und damit verbunden sind weitere Geschehnisse und Geschichten…
Stephan Weber, Stv. Direktor der Hochschule der Justiz (Standort Essen)
Ohne AZJ kein Jubiläum „50 Jahre (Fach-)Hochschule der Justiz NRW“
Über drei Jahrzehnte hinweg fanden die fachtheoretischen Ausbildungsabschnitte für den Nachwuchs des mittleren Justizdienstes des Landes Nordrhein-Westfalen in Brakel in Ostwestfalen statt. Seit dem 1. Oktober 1973 wurden dort Generationen von Anwärterinnen und Anwärtern in zunächst drei- beziehungsweise viermonatigen und ab 1979 in sechsmonatigen fachtheoretischen Lehrgängen auf ihre Tätigkeit bei Gerichten und Staatsanwaltschaften vorbereitet. Ab dem Jahr 2000 betrug die Lehrgangsdauer im Fachlehrgang I sechs Monate, im Fachlehrgang II weitere zwei Monate.
Insgesamt absolvierten in 69 Ausbildungsjahrgängen 7.083 Anwärterinnen und Anwärter aus Nordrhein-Westfalen sowie ab 1992 auch aus Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern ihre fachtheoretische Ausbildung in der Justizausbildungsstätte (JAS) Brakel. Darüber hinaus nahmen mehr als 20.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Fortbildungsveranstaltungen teil und lernten die JAS am Kaiserbrunnen sowie die Region kennen.
Personaleinsparungen und Stellenabbau führten zu deutlich sinkenden Einstellungszahlen im mittleren Justizdienst. Infolgedessen wurde die JAS Brakel nach mehr als 30 Jahren zum 31. Dezember 2003 geschlossen. Mehr dazu in der Chronik der JAS Brakel.
Doch welche Verbindung besteht zur Fachhochschule?
Die Durchführung der fachtheoretischen Ausbildung für die Anwärterinnen und Anwärter des mittleren Justizdienstes ging auf das Ausbildungszentrum der Justiz Nordrhein-Westfalen (AZJ) über, das zum 1. Dezember 2003 der Fachhochschule für Rechtspflege angegliedert wurde.
Der Direktor der Fachhochschule übernahm zugleich die Leitung des Ausbildungszentrums. Um einen reibungslosen Übergang von der JAS zum AZJ und damit weiterhin eine qualitativ hochwertige Ausbildung sicherzustellen, wurde eine gemeinsame Arbeitsgruppe aus Angehörigen der Fachhochschule und der JAS eingerichtet. Mehrere ehemalige Lehrkräfte der JAS wurden – überwiegend im Wege der Abordnung – am AZJ tätig. Im Laufe der Zeit entwickelte es sich zudem zum Regelfall, dass Dozentinnen und Dozenten des Fachbereichs Rechtspflege zugleich Lehrveranstaltungen am AZJ übernahmen. Gemeinsam mit dem Studienstandort Bad Münstereifel bildete dies eine tragfähige Grundlage für eine gemeinsame Identität der angehenden Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte sowie Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger.
Auch wenn der Angliederung des AZJ an die Fachhochschule zunächst vereinzelt Vorbehalte seitens der Dozentenschaft begegneten, zeigt der Rückblick ihre nachhaltige Bedeutung: Die Integration des AZJ gewährleistete Kontinuität in der Ausbildung des mittleren Justizdienstes. Zugleich trug sie dazu bei, die Eigenständigkeit der Fachhochschule für Rechtspflege am Standort Bad Münstereifel zu sichern. Denn auch dort gingen die Studierendenzahlen Anfang der 2000er-Jahre deutlich zurück, sodass zeitweise Überlegungen bestanden, die Fachhochschule aufzulösen und ihre Studiengänge als Fachbereich der Fachhochschule für den öffentlichen Dienst mit Hauptsitz in Gelsenkirchen anzugliedern.
Vor diesem Hintergrund erscheint die Feststellung durchaus gerechtfertigt: Ohne das AZJ gäbe es heute womöglich keinen Anlass, das 50-jährige Bestehen der Fachhochschule für Rechtspflege beziehungsweise der heutigen Hochschule der Justiz Nordrhein-Westfalen zu feiern.
Ralf Pannen
Dozent und Beauftragter für pädagogisch-didaktische Angelegenheiten an der Hochschule der Justiz Nordrhein-Westfalen
Im Jahr 2000 fiel der Startschuss für „Justiz Online“.
Seine eigentliche Geburtsstunde lag jedoch nicht in Düsseldorf, sondern in Bad Münstereifel – in den Räumen der Fachhochschule für Rechtspflege (FHR) am 11. und 12.10.1999.
Dort fand nämlich der erste Workshop mit allen am Start des Projektes Beteiligten statt. Das waren neben Vertretern des JM und dem LDS (jetzt IT NRW), sowie den drei Oberlandesgerichten auch Vertreter der FHR. Zuvor wurde von der damaligen Hausspitze (Minister Prof. Dr. Jochen Dieckmann) die Einrichtung des Projektes gebilligt.
In Bad Münstereifel wurden nicht nur die ersten Ziele des Projektes definiert und initialisiert, sondern die FHR übernahm die Verantwortung für ein sehr wichtiges Teilprojekt: die Einrichtung und die konstante Qualitätssicherung der Internetauftritte und die Hausintranets der NRW-Justizeinrichtungen.
Dem ersten Workshop folgten viele Besprechungen, Ausschuss- und Teamsitzungen in der FHR, wenn möglich verbunden mit einem netten Abend in der Mensa, wo Sonia uns jeweils hervorragend bediente.
Es wurde das erste „INET-Handbuch“ mit Richtlinien und Empfehlungen zur Erstellung von Internet- und Intranetauftritten in NRW-Justizeinrichtungen erarbeitet und im August 2000 veröffentlicht. Das war der Startschuss für die Webpräsentationen aller rund 300 Gerichte, Staatsanwaltschaften, Justizvollzugsanstalten und Fortbildungseinrichtungen, die bis heute erfolgreich die Justiz NRW im Internet präsentiert.
Der damalige Direktor der FHR, Hanno Allolio, hatte das Projekt maßgeblich unterstützt und sowohl personelle auch räumliche Kapazitäten in den ersten Jahren von Justiz-Online zur Verfügung gestellt. So wurde in Bad Münstereifel ein eigener Raum für Miniworkshops bereitgestellt, in dem Justizeinrichtungen ihre Webpräsentation erstellen konnten.
Bis heute werden jährlich Schulungen und Workshops für Webmaster und Online-Redakteure unter Federführung der Hochschule der Justiz durchgeführt und durch Qualitätsprüfungen sichergestellt, dass die Websites aktuell und gepflegt sind.
Daneben hat mit Hilfe von Studierenden das Justiz-Online-Teilprojekt der FHR die „Leichte Sprache“ bei den Websites eingeführt und damit die veröffentlichten Inhalte auch für Menschen lesbar gemacht, die juristisch nicht vorgebildet sind.
Der Projektleiter Thomas Schmidt ist bis heute bei der Hochschule der Justiz tätig. Gemeinsam mit André Rose (AG Detmold), Christian Lippmann (LG Münster) und vielen Kolleginnen und Kollegen haben sie zum Erfolg von Justiz-Online beigetragen. Ihnen und den Verantwortlichen der FHR danke ich für mehr als 25 Jahre hervorragende Zusammenarbeit.
Auf die nächsten 25 Jahre!
Joachim Klein
Referatsleiter Ministerium der Justiz Nordrhein-Westfalen i. R.
Ein Jahr nach meiner eigenen Laufbahnprüfung in Bad Münstereifel (1979) wurde das Justizvollzugsamt in Köln, in welchem mein Lehrgangskollege und ich mittlerweile als Personalsachbearbeiter tätig waren, aufgefordert, zwei Bedienstete als Aufsichtskräfte zur schriftlichen Prüfung in die Fachhochschule abzustellen. Die Wahl fiel auf uns beide, weil wir die ersten Absolventen nach der neuen Ordnung waren und insoweit die Fachhochschule kannten. Der damalige Direktor, Friedrich Stüsser, war sehr erstaunt, uns in dieser Funktion wiederzusehen.
Essensmarke (mit alter Schulbezeichnung) aus dem Jahr 1979
In den letzten Jahren vor meiner Pensionierung war ich als Rechnungsprüfer bei dem Staatlichen Rechnungsprüfungsamt in Köln tätig (einer Unterbehörde des Landesrechnungshofes NRW). Geprüft habe ich – Dipl. Verwaltungswirt – fast immer mit Kollegen, welche ebenfalls in Bad Münstereifel studiert hatten und Dipl. Rechtspfleger waren. Unser Bestreben war es, wenigstens einmal während unserer Dienstzeit auch die Fachhochschule zu prüfen. Das hat dann auch stattgefunden.
Lehrgang Strafvollzug im Jahr 1979
Dabei haben wir einen uns noch bekannten Amtsinspektor in Staunen versetzt. Wir hatten ihn gefragt, wo wir eine bestimmte Vorschrift finden könnten. Er antwortete daraufhin, dass wir diese in der Bücherei finden würden. Darauf haben wir ihn gefragt: „Und wo finden wir die Bücherei?“ Er war zunächst sprachlos und sagte dann, „Ihr habt beide hier studiert und wart noch nie in der Bücherei?“
Klaus Rick
Rechnungsprüfer bei dem Staatlichen Rechnungsprüfungsamt in Köln i. R.
Das Jahr 1991, unmittelbar nach der Wiedervereinigung, stellte auch die Fachhochschule für Rechtspflege vor neue Herausforderungen. Die Regelungen und das Tempo, die der Einigungsvertrag vom 31.08.1990 vorgaben, erforderten erstmals die Ausbildung von Rechtspfleger*innen für die neuen Bundesländer. Das Land Nordrhein-Westfalen übernahm für die Länder Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern das dreijährige Studium der Rechtspfleger*innen. Zudem wurden für die einzelnen Aufgabenbereiche des Rechtspflegers sogenannte „Bereichsrechtspfleger“ ausgebildet und geprüft.
Die hierdurch steigende Zahl der Studierenden führte zu einem erheblichen Mehrbedarf an Lehrkräften. Neben (nach meiner Erinnerung) acht Stellen für Richter*innen/Staatsanwält*innen wurden am 01.02.1991 fünf Stellen für Rechtspfleger*innen im Abordnungsverhältnis ausgeschrieben.
Jetzt sah ich eine Chance auf eine Lehrtätigkeit, die schon seit Studienbeginn im Jahr 1982 mein Wunsch war, mir aber wegen der begrenzten Zahl von Dozentenstellen als nicht realisierbar erschien. Mein beruflicher Weg war durch die Tätigkeit beim Landgericht Bonn und die seit 1989 ausgeübte Aufgabe als stellvertretende Geschäftsleiterin des Amtsgerichts Euskirchen von den Entscheidungsträgern für Verwaltungsaufgaben vorgesehen worden. Nach anfänglichen Zweifeln hatte ich daran inzwischen auch Gefallen gefunden, war aber froh, dass ich daneben immer auch Aufgaben des Rechtspflegers zu erledigen hatte.
Trotz guter Beförderungsperspektive in der Verwaltung reizte mich die Lehrtätigkeit von ungewisser Dauer und ohne jede Sicherheit mehr. Meine Freundin Margret Wiesel, die bereits ein Jahr an der Hochschule lehrte, bestärkte mich in meiner Entscheidung. So suchte ich – nicht ohne Nervosität – das Gespräch mit dem Direktor des Amtsgerichts Euskirchen, Erhard Väth, und informierte ihn über meine Bewerbungspläne. Er schlug zunächst die Hände über dem Kopf zusammen, zeigte sich aber äußerst fair und bot mir an, ein Gespräch mit dem Direktor der Fachhochschule, Hanno Allolio, zu vermitteln. Diese Gelegenheit nahm ich gern vor meiner Bewerbung wahr. Es folgte am 21.05.1991 ein Vorstellungsgespräch vor der vom Senat eingerichteten Personalkommission, damals noch ohne Lehrprobe. Mit Erlass des Justizministeriums vom 26.07.1991 wurde ich im Alter von 28 Jahren zum 01.08.1991 zur Dozentin an der Fachhochschule bestellt. Die weiteren Stellen wurden mit Männern besetzt, mit mir erhöhte sich die Zahl der Dozentinnen nun auf drei.
Das Jahr 1991 stellte für mich nicht nur den Wechsel von der praktischen Tätigkeit in die Lehrtätigkeit, sondern auch eine unmittelbare Mitwirkung am Aufbau der Justiz in den neuen Bundesländern dar. Für die ein oder andere Schwierigkeit, die sich durch die Zusammensetzung der Studiengruppen mit einerseits Abiturient*innen sowie Aufstiegsbeamt*innen aus Nordrhein-Westfalen und andererseits Abiturient*innen aus den neuen Bundesländern ergab, konnte meist schnell eine Lösung gefunden werden.
Es folgten bislang 35 spannende, durchaus arbeitsintensive Jahre, die mir durch die Organisation des Fachbereichs Rechtspflege sowie als stellvertretende Fachbereichsratssprecherin neben der Lehrtätigkeit und Fachleitung für Nachlassrecht auch Verwaltungsaufgaben brachten. Manches Jahr, manches Ereignis, manche der unzähligen Begegnungen wären einer Erwähnung wert, würden den Rahmen dieser Darstellung jedoch sprengen.
Die Hochschule der Justiz hat sich für mich als bester Arbeitsplatz in der Justiz erwiesen und ist zudem in der schönen Eifel gelegen. Ich empfinde es als Privileg, eine interessante, abwechslungsreiche Tätigkeit dort auszuüben, wo andere Urlaub machen.
Elfriede Walter
Dozentin an der Hochschule der Justiz Nordrhein-Westfalen
Dass gleich fünf Absolventen des Prüfungsjahrgangs 1988 aus dem Fachbereich Rechtspflege die Geschicke der Fachhochschule früher oder später mitgestalten würden – und das teilweise über Jahrzehnte – war im Jahr 1988 nicht absehbar. Es war das Jahr, in welchem sich das Ende des sog. „Kalten Krieges“ ankündigte und politische Stabilität in der BRD (langjähriger Kanzler Helmut Kohl) und in NRW (langjähriger Ministerpräsident Johannes Rau) herrschte. Computer wurden langsam verbreiteter, spielten aber in der Justiz noch keine große Rolle. Die heiße Phase der sog. „Rote-Armee-Fraktion“ (RAF), welche in den 70er und Anfang/Mitte der 80er die BRD mit Terror und brutalen Mordanschlägen in Atem hielt, war zwar vorbei, beschäftigte die Justiz allerdings immer noch mit umfangreichen Staatsschutzverfahren – auch in Düsseldorf und Köln. Das Umweltstrafrecht wurde wichtiger und Reformen im Strafrecht und im Verfahrensrecht zur Entlastung der Gerichte und zur Verfahrensbeschleunigung wurden angepackt.
Lassen wir nun diese fünf Absolventen des Prüfungsjahrgangs 1988 zu Wort kommen…
Christiane Braun
Als ich nach dem Abitur 1985 an die Fachhochschule für Rechtspflege kam, war das zunächst ein echter Kulturschock. So viele neue Regeln, so viel Neues überhaupt – die FHR war für mich eine völlig andere Welt. Schon das Thema Kleidung konnte heikel werden: Bei manchen Dozenten fiel man schon negativ auf, wenn man Turnschuhe trug. Ungünstig nur, dass ich gar keine anderen Schuhe besaß …
Christiane Braun (rechts) mit Mann Andreas und Tochter Katharina
Begrüßt wurden wir damals von den Studierenden des Studiums II – und zwar mit einer „herzlichen“ Traditionseinlage. Sprich: Wir Neulinge wurden ordentlich hereingelegt. Ich bin voll darauf reingefallen! Unter anderem hieß es, wir müssten täglich um 7 Uhr im Schleidpark zum Frühsport antreten. Das war der Moment, in dem meine innere Rebellin erwachte. Ich habe mich geweigert – und wäre bereit gewesen, dafür ordentlich Ärger in Kauf zu nehmen.
Nachdem ich mich dann aber eingelebt und die vielen Vorzüge des Studiums entdeckt hatte, lief alles wie am Schnürchen. Wir haben viel gelernt, klar – aber mindestens genauso viel gelacht. Unzählige Abende bei Sonja an der Theke und jede Menge legendäre Partys gehören bis heute zu meinen liebsten Erinnerungen.
Im Studium II wurde es dann sogar noch besser: Ich habe den nettesten jungen Mann aus unserer Studiengruppe für mich gewinnen können. Heute sind Andreas und ich seit 34 Jahren verheiratet. 1993 kam unsere Tochter Katharina zur Welt – und wie sollte es anders sein: Auch sie hat später an der FHR studiert und arbeitet heute beim Landgericht Duisburg. Andreas selbst ist zwar schon 1994 aus dem Justizdienst ausgeschieden, hat der Justiz durch seine Tätigkeit im Notariat aber doch nie ganz den Rücken gekehrt.
Ich hingegen hatte 2023 die wunderbare Gelegenheit, an meine alte Hochschule zurückzukehren – diesmal auf die andere Seite des Hörsaals. Schon lange hatte ich mit dem Gedanken gespielt, mich als Dozentin zu bewerben. Nur der Weg in die Eifel war mir bislang einfach zu weit gewesen. Mit der Gründung des Standorts Essen stand meinem Wunsch dann nichts mehr im Weg.
Heute bin ich sehr glücklich darüber, wieder Teil dieser besonderen Gemeinschaft zu sein – ein bisschen älter, vielleicht etwas weiser, aber mit genauso viel Freude an der Arbeit und immer noch in bequemen Schuhen.
Ralf Pannen
Nach drei Jahren als Zeitsoldat begann 1985 mit dem Rechtspflegerstudium für mich ein neuer Lebensabschnitt. Die Unterbringung in Zweibettzimmern und die mäßige Verpflegung waren nach den Erfahrungen in der Bundeswehr für mich – im Gegensatz zu vielen Kommilitonen – kein Problem. Nach einem Monat Einführungsphase beim AG Duisburg kannten wir bereits viele Mitstreiterinnen und Mitstreiter – Andere lernten wir abends bei Sonja an der Theke kennen. Die Randlage in NRW in „ablenkungsarmer Umgebung“ war für mich der Anstoß, mein Lauftraining zu intensivieren: mit zweimal täglichem Training im Studium I purzelten die bisherigen Bestzeiten auf 10 km, Halbmarathon und Marathon – nicht zuletzt war ich auch ruhmreicher Gewinner des 2000 m-Laufs beim Sportfest. Die „Giersberg-Runde“ gehörte zum morgendlichen Ritual. So war ich – anders als viele Mitstudierende – morgens hellwach im Unterricht. Vielleicht hielt das nicht den ganzen Vormittag – jedenfalls fiel mir das Lernen juristischer Inhalte nicht leicht. Vielleicht spielte auch eine Rolle, dass ich in Bad Münstereifel und sogar in meiner Studiengruppe meine Liebe fand: Inga Altemeier saß mir gegenüber und wir sind nach Studium I zusammengezogen. Also von wegen „ablenkungsarme Umgebung“…
Inga und Ralf Pannen
Dass ich im Dezember 2003 als Dozent an die Fachhochschule zurückkehren würde, hätte ich mir im Studium nie vorstellen können. Aber vielleicht helfen mir Erfahrungen aus meiner Studienzeit nun bei der Vermittlung juristischer Inhalte: der sog. „Gansen´sche Kreisel“, die „AVV i.Ü.“ und die Einteilung in „Kinder des Lichts“ und „Kinder der Finsternis“ bei Prof. Dr. Sauer (ich weiß bis heute nicht, welcher Kategorie mich Herr Dr. Sauer zuordnete). Prägend waren auch die Lehrveranstaltungen bei Prof. Dyrchs, dessen sehr bildhafte Beispiele das Strafrecht kurzweilig und zugänglich machten. Auch wenn „Kosten-Helga“ sich sehr viel Mühe gab, das Kostenrecht habe ich erst richtig in der Praxis verstanden. Im Studium I wusste ich nicht, warum Herr Busch das Registerrecht als „Kaiserfach“ bezeichnete – jetzt, wo ich selbst das Handels-, Gesellschafts- und Registerrecht unterrichte, wird mir das bewusst. Überhaupt habe ich nach 11 Monaten Studium I das dann folgende Praxisjahr als sehr hilfreich empfunden – Lern- und Verständnislücken konnte ich aufarbeiten.
1988 war ich froh, das intensive Lernen, den Klausurenstress etc. geschafft zu haben. Münstereifel war für mich abgehakt und ich schwor mir: Nie wieder Bad Münstereifel! Dass dann 2004 Bad Münstereifel die neue Heimat für meine Familie und mich wurde, war schon ein seltsamer Zufall. Eine „Justizehe“ ist es bei uns übrigens nicht geblieben: Inga hat die Justiz verlassen und unterrichtet jetzt Deutsch als Zweitsprache an einer Gesamtschule. So haben wir nicht nur die Justiz als gemeinsame Erfahrung, sondern auch die Lehrtätigkeit.
Heike Romeike
Am 01.08.1985 startete ich nach dem Abitur voller Enthusiasmus in das Studium im Fachbereich Rechtspflege an der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen. Die Justiz war mir nicht ganz unbekannt, da sich einige Familienmitglieder bereits bei der Staatsanwaltschaft und in der ordentlichen Gerichtsbarkeit „tummelten“.
Heike Romeike und Sohn
Nach einem Einführungsmonat begann das fachwissenschaftliche Studium im September 1985 an der Fachhochschule. Ich war „Heimschläferin“, will heißen: ich pendelte zwischen Wohnort und Fachhochschule. Doch das bedeutete nicht, dass ich am Campus-Leben nicht teilnahm. Denn zwei sehr liebe Kommilitoninnen hatten stets noch in ihrem Doppelzimmer, in denen die Schlafsofas zu einem Doppelbett zusammengeschoben werden konnten, einen Platz in der Bett-Mittel-Ritze frei für mich. Hierfür nochmals „DANKE“, liebe Margit und liebe Sabine!
Während des Studiums lernten wir nicht nur die Gesetze anzuwenden, sondern auch manche Sprachunterschiede kennen, wie zum Beispiel „Dat is getz“, „Pillepalle“, „Mach‘ mal das Fenster offen“ oder auch „Dat löppt“. In meiner Studiengruppe war es darüber hinaus sehr beliebt Paragraphen mit der Zahl „11“ von jemandem aus der Voreifel zitieren zu lassen.
In Erinnerung bleibt auch mancher Spruch, wie z. B. von Herrn Busch, der täglich von Euskirchen anreiste. Er erschien eines Morgens zu den Lehrveranstaltungen und wartete zu allererst mit dem Spruch auf: „Stellen sie sich vor, heute Früh wurde ich von einem herrenlosen Auto überholt!“ (Hinweis: Die rasende Autofahrerin war mind. von gleicher Körpergröße wie Herr Busch)
Drei Jahre Studium vergingen ziemlich schnell, so dass „plötzlich“ die wichtigsten 7 Klausuren zu schreiben waren. Darauf folgte die schier unendliche Zeit des Wartens auf die Prüfungsergebnisse, bevor ich im Oktober endlich zur „Justizinspektorin z. A.“ ernannt wurde.
Die Diplomierungsveranstaltung wurde in der Aula abgehalten und war vielleicht nicht ganz so festlich, wie die Veranstaltungen, die ich später als Mitglied der Verwaltung der Fachhochschule vorbereiten durfte.
Nach Abschluss des Studiums stand für mich eines fest: Ich möchte wieder an meine Studienstätte zurückkehren – möglichst als Dozentin. Am 01.02.1992 erfüllte sich mein Wunsch – ich kehrte an die Fachhochschule für Rechtspflege NRW zurück … als Mitglied der Verwaltung und – damals noch – stellv. Geschäftsleiterin 😊. Während der Dauer meiner Tätigkeit an der Fachhochschule ergab sich ein etwas anderes „Jahrganstreffen“, indem weitere „1988er“ ihre Tätigkeit als Dozentin bzw. Dozent aufnahmen. Wir waren halt ein toller Jahrgang!
In den Jahren 1993, 1994 und 1996 folgten meine persönlichen Höhepunkte mit der Heirat meines Mannes Christoph, der mich im Studium und in meinem beruflichen Werdegang uneingeschränkt unterstützt hat, sowie der Geburt unserer Kinder Sven und Tamara.
Der besondere Bezug zum Studium und zur Fachhochschule – oder auch der familiäre Hintergrund (?) – mag dann evtl. auch dafür verantwortlich sein, dass sich weitere Familienmitglieder – hier möchte ich ganz besonders meinen Sohn Sven nennen – für das Studium mit erfolgreichem Abschluss zum Diplom-Rechtspfleger bzw. zur Diplom-Rechtspflegerin entschieden haben.
Sven ist heute bei dem Amtsgericht Köln im Grundbuch tätig, wo er sein anspruchsvolles und hohes Pensum mit Bravour meistert. Seine jüngere Schwester Tamara hat ebenfalls den Weg in die Justiz gefunden. Sie hat die JVS Wuppertal erfolgreich abgeschlossen und ist in der Personalabteilung der Justizvollzugsanstalt Köln tätig.
Thomas Schmidt
Von der Existenz des Rechtspflegerberufs habe ich während meiner Tätigkeit als Justizaushelfer in den Schulferien erfahren. Der Direktor des Amtsgerichts Soest hat mir ein schönes Zeugnis für Post sortieren und Akten zutragen geschrieben und so trat ich 1985 den Dienst als Anwärter in der Eifel an.
Caroline und Thomas Schmidt mit Hund
Schon nach wenigen Wochen als Student war ich so unabkömmlich, dass der OLG-Präsident Hamm der Bundeswehr den Zugriff auf meine Person verweigerte. Ich konnte mich daher voll dem Studium widmen. Der Mangel an männlichen Studierenden führte dazu, dass auch ich unter den Mitkommilitoninnen die Frau fürs Leben fand. Von dem Zeitpunkt des Kennenlernens an besserten sich meine Leistungen im Studium deutlich, da die weiteren Ablenkungen erheblich an Anziehungskraft verloren.
Nach dem Examen fand ich über das Amtsgericht Arnsberg, die ZEMA Hagen und das OLG Hamm schnell den Weg zurück an unsere FH. Bereits 1994 – wenig älter als die Studierenden – fand der Rollentausch zum Dozenten statt. Neben den üblichen Aufgaben übertrug mir der Kollege Klinkenberg 1997 das Amt des Sportdozenten, das ich bis heute gern ausübe. Von da an hat das Dozententeam, dank geschickter Auswahl der Sportarten (Schach: Siggelkow, Doppelkopf: Allolio; …) und juristisch feinsinniger Regelauslegung, alle drei Jahre das Sportfest gewonnen. 😊
Die „Durststrecke“ um die 2000er-Jahre mit teilweise nur einer Studiengruppe überstand ich dank der IT-Aufgaben als Dozent. Seitdem bin ich auch zur Hälfte für Justiz-Online eingesetzt und teilweise sogar ganz raus aus dem Lehrgeschäft gewesen.
Privat wurden zwischenzeitlich unsere drei Kinder geboren, die allerdings keinen Justizberuf ergriffen haben. Carolin hat die Justiz verlassen, da eine Einigung über eine Beschäftigung während der Kindererziehung nicht möglich war. Die Zeiten ändern sich. Heutzutage wäre das sicher kein Problem mehr. Damals galten noch „prinzipielle Erwägungen“.
Die Lehre hat sich in den dreißig Jahren grundlegend geändert. Während wir in den ersten Jahren noch mit handgeschriebenen Unterlagen die Vorlesungen hielten, mündliche Noten vergaben und die Studierenden sich die Skripten anhand des Vortrags selbst fertigten, sind heute Smartboard, Lernplattformen und IPad der Standard. Die Methoden, die Werkzeuge und auch die erstellten Unterlagen sind kaum vergleichbar. Sie erleichtern die Durchdringung der Materie deutlich. Nur der Stoff ist der gleiche geblieben.
Ich gehe noch immer gern in die Vorlesungen und habe Freude an der Kommunikation mit den Studierenden – ich hoffe, diese sehen das auch so. 😊
Stefanie Simon
Meine Studienzeit in Bad Münstereifel habe ich als eine Phase großer persönlicher Veränderungen in Erinnerung. Ich kam direkt nach dem Abitur an die FHR und war mit meinen 19 Jahren alles andere als erwachsen. Da ich noch kein eigenes Auto hatte, fand ich mich montags und freitags auf dem Rücksitz des Motorrads eines Kommilitonen wieder, unter dem Helm eine sogenannte „Popper“-Frisur. Daraus erwuchs bis zum Examen eine für die späten 80er Jahre typische Langhaardauerwelle. Aus heutiger Sicht weiß ich nicht, was schlimmer war…
Stefanie Simon
Wichtiger waren jedoch andere Veränderungen: ich wurde im Laufe des ersten Studienabschnitts mutiger, offener und habe mir mehr zugetraut. Freundschaften wurden geschlossen, von denen eine sehr eng wurde und bis heute anhält. Besagte Freundin hat uns in 4 Kategorien eingeteilt: „schlau und fleißig“, „schlau, aber faul“, „nicht schlau, aber fleißig“ und „nicht schlau und dazu noch faul“. Sie weiß noch heute, wer aus unserer Studiengruppe in welche Kategorie gehörte. Ich lasse an dieser Stelle offen, wie sie mich eingestuft hat😊.
Auch abseits der Vormittage fand das Lernen oft in Gemeinschaft statt. Sobald das Wetter mitspielte, saßen wir zu zweit oder in Gruppen mit Gesetzestext, Fallsammlung und Collegeblock bewaffnet auf der Wiese vor dem G-Block, bis im Mai 1986 der radioaktive Fallout aus Tschernobyl die Eifel erreichte. Ich weiß noch, wie unwirklich sich das angefühlt hat.
Nach dem Examen in 1988 und der Rechtspflegertätigkeit an verschiedenen Amtsgerichten bin ich im Jahr 2009 als Dozentin nach Bad Münstereifel zurückgekehrt.
Zu meinem Erstaunen war vieles noch unverändert. Ich könnte schwören, dass die Gardinen im G-Block noch dieselben waren wie zu meiner Studienzeit. Und auch der Streit um die Abrechnung der Verpflegungsmarken hatte mehr als zwei Jahrzehnte überdauert – ich glaube, jeder aus unserem Jahrgang erinnert sich noch an die Aula-Besprechung, in der es um die Frage ging, wieviel Suppe man essen muss, um sich das Hefeteilchen als Dessert verdient zu haben.
Gardinen und Verpflegungsmarken sind inzwischen längst durch zeitgemäße Produkte ersetzt worden. Und auch die Lehre hat sich durch neue Medien und Methoden enorm verändert. Und dennoch: sehe ich die Studierenden im Hörsaal oder auf dem Campus, denke ich, dass viele auch heute ähnliche Erfahrungen machen wie unser 1985er Jahrgang. Jedenfalls hoffe ich das. Wäre ich als Studentin nicht so gerne an der FHR gewesen, wäre ich wohl kaum als Dozentin zurückgekehrt.
Christiane Braun (geb. Schmitz) Ralf Pannen Heike Romeike (geb. Bollig) Thomas Schmidt Stefanie Simon (geb. Weitz)
Es war im Jahr 1985, als es in den Gemäuern der Fachhochschule in Bad Münstereifel in mehreren Klassenräumen heftig gespukt hat. Ein vorher noch nie in Erscheinung getretener Poltergeist trieb in einer Unterrichtsstunde vor der großen Pause seinen Schabernack und war aber danach auch wieder für immer verschwunden. Am lautesten waren die seltsamen Geräusche aus dem Lautsprecher der Studiengruppe zu hören, in der Kosten-Helga Hünnekens gerade versuchte, ihren Schützlingen etwas beizubringen. Es wurde deshalb vermutet, dass die verlorene Seele eines ehemaligen Blockversagers mit einem entscheidenden Defizit im Kostenrecht für den Spuk verantwortlich war. Löwengebrüll, diverse andere Tiergeräusche, ein aufheulender Motor und eine betätigte Toilettenspülung konnten doch unmöglich direkt aus dem Vorzimmer des Leiters der FHR über das dortige Mikrofon gesendet worden sein.
Nachdem sich der Trubel um das merkwürdige Ereignis gelegt hatte, haben wir in einem unbeobachteten Moment, den in der Lautsprecherbox verdrahteten Walkman mit der liebevoll zusammengestellten 45-Minuten-Cassette wieder abgeklemmt und bis jetzt das Geheimnis bewahrt.
Die Anfänge der IT-Unterstützung in der Justiz in den 1990ern
Zu Beginn der 1990er-Jahre war der Einsatz von Informationstechnologie in der Justiz noch gering ausgeprägt. Zwar wurden vereinzelt PCs beschafft, die tägliche Arbeit blieb jedoch weitgehend papiergebunden. Schriftstücke wurden überwiegend manuell erstellt, Kommunikationsprozesse erfolgten klassisch, digitale Arbeitsabläufe waren kaum vorhanden.
In dieser Phase entstand die Idee, die Arbeitsprozesse in den Zwangsversteigerungsgerichten durch digitale Technologien zu verbessern. Der Richter am Oberlandesgericht Ulrich Höppner, zugleich Dozent an der Fachhochschule in Bad Münstereifel, erkannte früh das Potenzial softwaregestützter Arbeitsweisen. Sein Ziel war es, die komplexen und arbeitsintensiven Abläufe im Bereich der Zwangsversteigerung effizienter zu gestalten und langfristig zu vereinheitlichen.
1993 wurde hierzu eine Arbeitsgruppe eingerichtet, bestehend aus Herrn Höppner und mehreren vom Oberlandesgericht Hamm abgeordneten Rechtspflegern. Sie bildete den Ausgangspunkt für die spätere Verfahrenspflegestelle IT-ZVG. Aus der zunächst projektbezogenen Tätigkeit entwickelte sich eine dauerhafte organisatorische Struktur. Nachdem Herr Höppner die Fachhochschule verlassen hatte, übernahm der Dozent der FHR Andreas Dormann die Leitung der Verfahrenspflegestelle, die er über Jahrzehnte maßgeblich prägte und führte.
Entwicklung und Etablierung der Software IT-ZVG
Im Mittelpunkt unserer Tätigkeit stand die Entwicklung der Software IT-ZVG. Wir konzipierten und programmierten die Anwendung vollständig innerhalb der Verfahrenspflegestelle. Die Entwicklung erfolgte schrittweise und orientierte sich eng an den praktischen Anforderungen der Zwangsversteigerungsgerichte.
Im Laufe der Zeit erweiterten und verfeinerten wir die Software kontinuierlich. Sie deckte schließlich sämtliche Arbeitsbereiche der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sowie der Serviceeinheiten ab. Dazu gehörten insbesondere die Erstellung von Beschlüssen und Verfügungen, die Berechnung und Darstellung des geringsten Gebots, die Aufstellung von Teilungsplänen, die Verwaltung von Beteiligten, die Fristenkontrolle, Recherchen, statistische Auswertungen sowie kostenrechtliche Berechnungen.
Mit IT-ZVG konnten wir den Gerichten eine erhebliche Arbeitserleichterung zur Verfügung stellen. Insbesondere in Zeiten hoher Belastung half die Software, Arbeitsabläufe zu strukturieren, Fehlerquellen zu reduzieren und die Effizienz zu steigern. Mehr als 25 Jahre lang wurde sie flächendeckend bei allen Zwangsversteigerungsgerichten des Landes Nordrhein-Westfalen eingesetzt und fortlaufend weiterentwickelt.
Digitalisierung undVeröffentlichung der Versteigerungstermine im Internet
Parallel zur internen Softwareentwicklung erkannten wir früh die Bedeutung des Internets für die Justiz. Daraus entstand die Idee, auch die Außendarstellung der Zwangsversteigerungsverfahren zu modernisieren.
Wir schufen die technische Möglichkeit, Zwangsversteigerungstermine im Internet zu veröffentlichen. Erstmals konnten auch Wertgutachten und Zusammenfassungen dieser Gutachten online bereitgestellt werden. Dieser kostenfreie und bürgerfreundliche Service erhöhte die Transparenz der Verfahren deutlich.
Die verbesserte Informationslage führte vielfach zu einer größeren Beteiligung potenzieller Bieter und damit zu besseren Verwertungsergebnissen. Grundstücke konnten häufiger zu höheren Erlösen versteigert werden, wodurch ein größerer Anteil bestehender Schulden gedeckt werden konnte. Die Maßnahme war damit ein Fortschritt für die Justiz und zugleich vorteilhaft für Schuldner und Banken.
Rechtliche Verankerung der Internetveröffentlichung und bundesweite Entwicklung
Die bestehenden gesetzlichen Regelungen trugen den neuen technischen Möglichkeiten zunächst nicht vollständig Rechnung. Da das Zwangsversteigerungsgesetz aus einer Zeit stammte, in der digitale Veröffentlichungen nicht vorgesehen waren, wurden rechtliche Anpassungen erforderlich.
Nordrhein-Westfalen ergriff die Initiative für eine gesetzliche Klarstellung zur Zulässigkeit von Internetveröffentlichungen. Trotz anfänglicher Vorbehalte anderer Länder sowie des Bundes wurde im Rahmen des Zweiten Justizmodernisierungsgesetzes eine entsprechende Regelung geschaffen. Mit der Anpassung des § 38 ZVG wurde eindeutig festgelegt, dass Veröffentlichungen im Internet zulässig sind.
Anschließend wurde das Thema auf Bundesebene weiterverfolgt. Eine Bund-Länder-Kommission griff die Entwicklung auf und richtete eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Mitglieder der Verfahrenspflegestelle ein. Wir wirkten daran mit, eine einheitliche Plattform für Zwangsversteigerungsinformationen zu schaffen, die von allen Bundesländern genutzt werden kann.
Daraus entstand das Zwangsversteigerungsportal www.zvg-portal.de als Teil des gemeinsamen Justizportals von Bund und Ländern. Ende 2007 wurde das Portal in den bundesweiten Echtbetrieb überführt.
Inzwischen veröffentlichen Gerichte vieler Bundesländer ihre Termininformationen über das Justizportal. Sämtliche Zwangsversteigerungsgerichte des Landes Nordrhein-Westfalen nutzen das Portal vollständig zur Bereitstellung ihrer Termine im Internet. Nordrhein-Westfalen wurde damit zum ersten großen Flächenland der Bundesrepublik, das die Informationen seiner Zwangsversteigerungsgerichte durchgängig online bereitstellte.
Im Jahr 2023 wurde IT-ZVG nach über 25 Jahren durch JUDICA abgelöst, das für die einheitliche Nutzung in allen Fachbereichen der Justiz geschaffen und entwickelt wurde.
Damit endete eine prägende Phase der IT-gestützten Entwicklung im Bereich der Immobiliarvollstreckung. Unsere Arbeit in der Verfahrenspflegestelle IT-ZVG bleibt jedoch ein bedeutender Meilenstein in der Digitalisierung der Justiz, dessen Auswirkungen bis heute fortwirken.