Kategorie: 1990er

  • So schließt sich der Kreis

    So schließt sich der Kreis

    Als ich am 27.08.1991 als Anwärterin mit einem ziemlich mulmigen Gefühl zur Justizausbildungsstätte Brakel anreiste, ahnte ich noch nicht, welch aufregende und schöne Zeit mir bevorstand. Auf die Teilnehmer des 45. Lehrgangs der JAS warteten sechs Monate purer Stress – vor allem, weil es eine logistische Meisterleistung war, die Unterrichtszeiten und den zu erlernenden Stoff in die umfassenden Freizeitaktivitäten zu integrieren.

    Da es seinerzeit weder Smartphones gab, die uns unterhielten, noch Fernseher die kargen Zimmer wärmten, blieb uns nichts anderes übrig, als das gesellschaftliche Leben analog zu revolutionieren: Fußball- oder Tennisturniere wurden mit eigens organisierter Cheerleader-Unterstützung inszeniert und unzählige Partys – wie Schnüffelfete, Bayernabend, Bergfest, Winzerfest oder die berühmten Einfach-mal-so-Partys – gefeiert.

    Bereits nach 2 – 3 Wochen kannte man das komplette Gebäude und vor allem sämtliche Teilnehmer. Man kannte sich und unterstützte sich gegenseitig.  

    Telefonischen Kontakt mit Daheim nahmen wir durch die im Keller stehenden drei Telefonzellen auf, vor denen sich abends Schlangen bildeten, was die Gesprächsdauer auf ein Minimum reduzierte.

    Bei der sonntagabendlichen Anreise erschienen zuerst die mit orangefarbenen Vorhängen verhängten erleuchteten Fenster und es fühlte sich ehrlicherweise nicht so an, als würde man auf eine seriöse Einrichtung der Justiz zufahren. Die ebenfalls in sattem Orange gehaltenen Zimmertüren taten ihr Übriges und erzeugten diesen besonderen, unvergesslichen „Brakel-Charme“.

    Das Schönste jedoch, was ich neben meinem Wissen aus diesen sechs Monaten mitgenommen habe, sind viele sehr lustige Erinnerungen und die wunderschöne Freundschaft zu einem besonderen Menschen, der seither meinen Lebensweg begleitet.

    Zwischen 1997 und dem Jahr 2000 durfte ich mich sodann als Anwärterin bei der FHR in Bad Münstereifel „einmieten“. Hier stand ehrlicherweise das Lernen an erster Stelle und das Freizeitvergnügen stand brav hintenan. Dieses war jedoch in der Gemeinschaft nicht weniger schön, wenn ich an das Sportfest, die Karnevalsfeier, Kegelabende und vor Allem die Abende bei und mit Sonja denke.

    Nach dem ersten Kulturschock über die gemeinschaftlichen sanitären Anlagen in der FT I war das Entzücken in der FT II über die Unterbringung in der luxuriösen „neuen FH“, heute BAM II umso größer. Wenn dies damals jedoch das größte Problem war, ist es wohl unterm Strich recht gut ausgegangen.

    Das Wichtigste für mich, auch aus dieser Zeit ist, dass mich seither zwei weitere wunderbare Menschen in meinem Leben begleiten, mit denen mich eine tiefe Freundschaft verbindet.

    Was die JAS und die FHR eint, ist, dass die Anwärter/innen in ihrer Lebensphase, die sie in egal welcher Einrichtung der Justiz verbringen, auf so viele Gleichgesinnte in ihrem Leben treffen, wie vermutlich nie wieder in ihrem normalen Arbeitsalltag. Eine wichtige Rolle spielen auch die Lehrkräfte und Dozenten, die durch ihre ganz eigene Art, ihren Humor und ihre Lebenshaltung Einfluss auf „ihre“ Anwärter nehmen.

    Nun bin ich seit Januar 2022 als Lehrkraft am Ausbildungszentrum der Justiz in Essen tätig und genieße meine Tätigkeit sehr. Es ist schön, die Möglichkeit zu haben, etwas weiterzugeben. Damit meine ich nicht nur das reine Fachwissen. Ich möchte den heutigen Anwärtern auch das Bewusstsein vermitteln, dass sie sehr selten in ihrem Leben mit so vielen jungen gleichgesinnten Leuten zusammentreffen werden. Sie sollten diese Chance abseits des Schreibtisches nutzen und die Zeit genießen. Instagram, TikTok und Co. warten auch nach den 3-monatigen fachtheoretischen Abschnitten noch. Und so müssen alle Anwärter, die ich unterrichte, wohl oder übel einmal meine warmen Worte über sich ergehen lassen, auch wenn ich mich redlich bemühe, nicht wie eine Veteranin von „guten alten Zeiten“ zu schwärmen.

    Ich kann nur für mich sprechen, wenn ich sage:

    Lernen bildet nicht nur, es verbindet auch!

    Karin Kargol, seinerzeit Berning

    Lehrkraft am Ausbildungszentrum der Justiz

  • Die Fachhochschule und die Grundbuchautomation

    Die Fachhochschule und die Grundbuchautomation

    Vom Papiergrundbuch zur Pixeldatei

    Bereits im Jahr 1991 wurde die Fachhochschule in die Grundbuchautomation eingebunden. In NRW begann sie mit der Einführung einer UNIX-basierten Software namens „SOLUM“ bei den Amtsgerichten Düren und Bielefeld. Beteiligt an dieser Einführung waren die damaligen Kollegen Bernhard Gutschmidt, Heinz Heck, Ulrich Höppner und Robert Ramm, deren Aufgabe unter anderem die Schulung der Grundbuchmitarbeiter sowie deren Betreuung in der Einführungsphase war.

    Im Jahr 1995 erhielt die Fachhochschule vom Justizministerium den Auftrag, die Pilotierung eines anderen Grundbuchverfahrens namens „FOLIA“ bei vier Testgerichten in NRW vorzubereiten und durchzuführen. Im Gegensatz zu SOLUM handelte es sich bei FOLIA um eine zu dieser Zeit modernere Windows-basierte Anwendung, die zunächst für die Justiz in Baden-Württemberg entwickelt wurde. Ziel der Pilotierung in NRW war ein Vergleich der beiden Softwarelösungen.

    Wenige Monate zuvor – im August 1994 – hatte ich von der Staatsanwaltschaft Bonn zur Fachhochschule gewechselt, und zwar für – wie man damals sagte – „ADV-Tätigkeiten“. Und so wurde ich Mitglied der FOLIA-Arbeitsgruppe an der FHR NRW. Zusammen mit den Kollegen Hans-Jörg Delhaes, Bernhard Gutschmidt, Heinz Heck, Robert Ramm und Fred Telschow erstellten wir unter der Leitung von RiOLG Ulrich Höppner die fachlichen Vorgaben für die Anpassung und Weiterentwicklung der Software, führten deren Installation an der Fachhochschule durch und testeten die Versionen, die uns der Softwarehersteller zur Verfügung stellte. Neben Baden-Württemberg war auch schon bald die Justiz Schleswig-Holsteins auf FOLIA aufmerksam geworden. Nun galt es, die bereits bestehende Software auf die Bedürfnisse dieser drei Länder anzupassen.

    Im Lauf der Zeit wurde schnell klar, dass Daten, die die Katasterämter infolge der Mitteilungen nach § 55 GBO über Flurstücke und Eigentümer speicherten, extrem hilfreich für die Speisung der FOLIA-Datenbank sein würden. Daher sollte eine Schnittstelle implementiert werden, die einerseits für das jeweilige Grundbuchamt einen Grunddatenbestand (Grundbücher – Grundstücke – Flurstücke – Eigentümer) einlesen konnte und andererseits geänderte Daten nach erfolgten Grundbucheintragungen wieder an die Katasterämter übermittelte. Die Betreuung dieser Schnittstelle und – zusammen mit Heinz Heck – die Systemverwaltung wurden zu meinen Schwerpunkten in der FOLIA-Arbeitsgruppe.

    Mitte 1996 fanden dann die ersten Schulungen für die Bediensteten der Pilotgerichte statt. Unsere Arbeitsgruppe bereitete damit sowohl die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in den Grundbuchämtern selbst, wie auch die Systemverwalter und Systemverwalterinnen vor Ort auf Ihre neue, tägliche Arbeit mit dem Verfahren FOLIA vor. Eine zentrale Systemadministration – wie sie heutzutage durch den ITD stattfindet – gab es zu dieser Zeit noch nicht. Die erste Installation „außer Haus“ haben wir im November 1996 erfolgreich abschließen können, sodass das Amtsgericht Siegburg am 4. November 1996 als erstes Gericht in NRW seine Arbeit mit FOLIA aufnehmen konnte. In der Anfangsphase war für ca. 4 Wochen stets ein Teil unserer FOLIA-Arbeitsgruppe vor Ort, um bei etwaigen Schwierigkeiten sofort Hilfestellung zu leisten.

    In der Folgezeit kam FOLIA auch in drei weiteren Pilotgerichten zum Einsatz, und zwar in den Amtsgerichten Siegen, Minden-Lübbecke und Duisburg. Die Pilotierung zeigte, dass es sich bei FOLIA um eine Software handelte, die nach einer kurzen Einarbeitungszeit eine gute Unterstützung bei der Bearbeitung des Grundbuchpensums bieten konnte und zu Erledigungszeiten von unter einer Woche führte.

    Doch nicht nur FOLIA wurde in den Folgejahren weiterentwickelt, sondern auch die zuerst getestete Software SOLUM. Die beiden Lösungen wurden Konkurrenzprodukte. Die FOLIA-Arbeitsgruppe der Fachhochschule erhielt daher 1997 den Auftrag, auch die Weiterentwicklung „SOLUM II“ mit der Archivierungskomponente „SOLUM-STAR“ zu testen. Anders als FOLIA und die Vorgängerversion SOLUM, die noch auf Eintragungen in das Papiergrundbuch ausgerichtet waren, handelte es sich bei SOLUM-STAR um eine Lösung, die erstmals rein elektronische Grundeintragungen ermöglichte. Dazu wurden die Grundbuchblätter eines gesamten Amtsgerichts vor Einsatz der Software vollständig eingescannt und als Bilddateien abgelegt. Neueintragungen fanden nun digital statt und ergänzten das eingescannte Bild. Die Grundbuchblätter wurden überflüssig.

    Der Test zeigte, dass auch diese Softwarelösung grundsätzlich brauchbar war, aber dennoch eine Anpassung an nordrhein-westfälische Bedürfnisse erforderte. Unter anderem erhielt ich hier den Auftrag, in einem Fachkonzept die besonderen Anforderungen zum Datenaustausch zwischen Grundbuch und Katasteramt zu beschreiben. Ergebnis nach ca. drei Monaten war ein umfangreiches Werk, dass in der Folgezeit auch in anderen Bundesländern Interesse fand.

    Auch die Folgejahre (1999 bis 2002) standen weiter im Zeichen von FOLIA: Die Software wurde nicht nur weiterentwickelt, sondern fand auch in immer mehr Amtsgerichten ihren Einsatz. Auch wenn im Jahr 2000 seitens des Justizministeriums NRW beschlossen wurde, sich nicht der durch Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein forcierten Weiterentwicklung eines FOLIA-basierten Datenbankgrundbuchs anzuschließen, sondern in Zukunft stattdessen SOLUM II / SOLUM-STAR in den Grundbuchämtern einzusetzen, wurde FOLIA letztlich in über 50 Grundbuchämtern NRWs als Übergangslösung genutzt. Unsere Aufgaben veränderten sich über die Jahre: Wir waren nun nicht mehr diejenigen, die vor Ort installierten und die Anwender schulten und betreuten. Stattdessen bildeten wir Multiplikatoren aus, die ihr erworbenes Wissen in den Behörden weitergaben. Zur Betreuung wurde an der Fachhochschule jedoch eine Hotline eingerichtet, die neben dem BIT Unterstützung leistete.

    Mit der sukzessiven Ablösung von FOLIA in den Gerichten NRWs wandelte sich unsere Arbeit an der Fachhochschule weiter. Über die Jahre gingen abgeordnete Kollegen an ihre Stammdienststellen zurück. Wir – die an der Fachhochschule angesiedelten Kollegen – übernahmen zum Teil neue, zum Teil aber auch wieder unsere früheren Aufgabengebiete (Lehrtätigkeit/ Verwaltungsaufgaben).

    Insgesamt war es eine sehr interessante und lehrreiche Zeit, auf die ich sehr gerne zurückblicke.

    Alexandra Zimmermann

    Dozentin an der Hochschule der Justiz Nordrhein-Westfalen

  • Bon giorno, Roma

    Bon giorno, Roma

    Während der fachpraktischen Ausbildung haben einige Studierende des Fachbereichs Rechtspflege und des Strafvollzugs unter der Begleitung von Professor Dyrchs und Herrn Mazurkiewicz in der Zeit vom 21.-29.09.1996 eine Studienfahrt nach Rom unter­nommen.

    Am Montag, den 21.09. ging es um 6 Uhr in der Frühe von Köln aus mit dem Bus los, in Richtung Süden. Auch wenn viele Wege nach Rom führen, so sind diese dennoch sehr weit von Germanien aus. So machten wir einen Zwischenstop in Wels­berg/Südtirol, und setzten erst am nächsten Tag unsere Reise fort.

    Nachdem wir die majestätischen Berge hinter uns gelassen hatten, fuhren wir durch die flache Po-Ebene, vorbei an Verona, Modena und Bologna, wo es dann langsam wieder bergig wurde. Nachdem wir die Kuppel des Florentiner Doms hinter uns gelassen hat­ten, war es nicht mehr weit bis zur ,,Ewigen Stadt“. Um ca. 20 Uhr erreichten wir dann unser etwas außerhalb der Stadt gelegenes Hotel „Rouge et Noir“.

    Das offizielle Rahmenprogramm bestand für den Fachbereich Rechtspflege unter ande­rem in einem Besuch des Justizministeriums, bei dem wir Gelegenheit hatten, mit einem Vertreter des Ministeriums zusammenzutreffen. Unter zu Hilfenahme einer Dolmet­scherin wurden uns die Grundzüge des italienischen Rechts vermittelt. In einer an­schließend regen Diskussion wurden die Rechtssysteme Deutschlands und Italiens ver­glichen.

    Für den Fachbereich Strafvollzug stand unter anderem ein Besuch im kriminal­historischen Museum auf dem Plan, bei dem die Teilnehmer auf den historischen Spu­ren ihrer italienischen Kollegen wandern konnten.

    Zwischen den offiziellen Programmpunkten blieb den Teilnehmern noch genügend Zeit, um die beeindruckende Stadt auf Schusters Rappen zu erkunden. Dabei blieb es dem einzelnen überlassen, welchen Schwerpunkt er auf seiner Erkundungstour legt: Entweder auf das Rom der Antike mit seinen zahlreichen Relikten, wie z.B. dem Kolos­seum, dem Forum Romanum, dem Kapitol oder dem Zirkus Maximus. Oder aber dem geistlichen Rom mit dem Petersdom, der Sixtinischen Kapelle· oder der Basilika San Paolo Fuori, in der die Bilder sämtlicher amtierenden Päpste zu sehen sind.

    Aber auch für den Genießer bot Rom jede Menge: An der Spanischen Treppe mit Tou­risten aus aller Herren Länder zusammenzutreffen, über die Ponte San Angelo zu flanie­ren, in den exklusiven Geschäften seine Lire unter die Leute zu bringen, und anschlie­ßend die Füße ausruhen zu lassen in einem der vielen Straßencafes, um dann am Abend zum Trevibrunnen zu schlendern, der einen im gleißenden Licht willkommen hieß.
    Kurz gesagt war für jeden Geschmack etwas dabei!

    An unserem letzten Tag hatten wir die Möglichkeit, mit Professor Dyrchs nach Ostia zu fahren. Nach einem kurzen Abstecher in das heutige. Ostia ging es in die antiken Stadt­ruinen der heute verlandeten Hafenstadt. Die zum Teil noch phantastisch erhaltenen Bauten gaben ein lebendiges Zeugnis vom Leben dieser Stadt: Badehäuser, Einkaufs­straßen, ein Theater, ein Wirtshaus mit „Cervisia-Garten“ und Springbrunnen u.v.a.

    Aber so wie jede Reise einmal zu Ende geht, so erging es auch dieser!

    Am Samstag, den 28.09. ging es wieder Richtung Heimat. Nach erneuter Station in Welsberg ging es am nächsten Morgen weiter nach Norden. Um etwa 21 Uhr kamen wir in der Domstadt am Rhein wieder an, 2 Tagesfahrten von der am Tiber entfernt.
    Aber jeder Teilnehmer hat eine Münze in den Trevibrunnen geworfen, als Zeichen, dass er bestimmt wiederkommt. Darauf lege ich meine Hand in den Bocca delle Verita, den der Poet Giuseppe Gioacchino Belli sagen lässt:

    In diesen Mund steckst du die Hand,
    Und wird sie beim Herausziehen nicht geschnappt,
    dann warst du ehrlich, so wird’s anerkannt.
    Steckt sie ein Lügner rein, si.ehf s anders aus:
    Der merkt ganz schnell, jetzt hat er Pech gehabt,
    Die Hand bleibt drin, die kriegt er nicht mehr raus.

    Arrivederci, Roma

    Susanne Koch

    Stv. Geschäftsleiterin an der Hochschule der Justiz Nordrhein-Westfalen

  • Von der Eifel nach New York

    Von der Eifel nach New York

    Das Reiseziel New York war ein Höhepunkt in der Geschichte der FHR-Studienfahrten.

    Die von Professor Wolfgang Schneider (einem ehemaligen FHR-Dozenten) begleitete Studienfahrt vom 21. bis 28.09.1996 lieferte quasi die „Blaupause“ für die von Prof. Schneider und (dem ehemaligen) FHR-Prof. Dr. Peter Metzen „moderat betreute“ Folge-Studienfahrt vom 20. bis 28.09.1997.

    Die wesentlichen Stationen und Erlebnisse dieser beiden einzigen interkontinentalen FHR-Studienreisen sind von den ehemaligen FHR-Studentinnen Ursula Irmer (1996) und Ina Giesen (1997) auch mit begeisternden Reiseberichten in den Examenszeitungen 1998 und 1999 festgehalten.

    Vom Start im bekannten New Yorker JFK- Airport bis zu den Abschiedsfeten in den Stamm-Restaurants/-Kneipen am Broadway bleiben die Highlights dieser Studienreisen den Studierenden und ihren Begleit-Lehrenden bis heute in lebhafter Erinnerung.

    Prof. Dr. Peter Metzen

    Professor an der FHR NRW i. R.

  • Ein Fußballsommer und der Start in die Lehre

    Ein Fußballsommer und der Start in die Lehre

    Woran ich mich erinnere:

    Fußballweltmeisterschaft 1990

    Wer mich kennt weiß, dass ich, die sich bei Sportfesten allenfalls um Kugelstoßen und damals noch „Radfahren auf der Rolle“ qualifiziert hat, dieses sportliche Großereignis sicher nicht als Erstes im Blick habe. Aber darauf komme ich später zurück.

    Kontaktstudienwoche im Mobiliarvollstreckungsrecht

    Im Frühjahr 1990 fand die erste Kontaktstudienwoche statt zum Thema Mobiliarvollstreckung. Diese sollte dem Austausch zwischen Studierenden der Fachhochschule und „Praktikern“ zu der genannten Thematik dienen. Als Lehrkraft in den begleitenden Lehrveranstaltungen bei dem Oberlandesgericht Köln und als Rechtspflegerin bei dem Amtsgericht Euskirchen war ich u. a. mit Vollstreckungssachen befasst und erhielt daher die Gelegenheit hieran teilzunehmen. Nach Euskirchen war ich 1989 nach einigen Jahren der Tätigkeit bei dem Landgericht Bonn gewechselt, um meinem schon seit meiner eigenen Studienzeit gehegten „Herzenswunsch“ einer Lehrtätigkeit an der Fachhochschule durch eine Tätigkeit bei einem Amtsgericht eine breitere Basis zu verschaffen. Geleitet wurde dieser Austausch u. a. von Herrn Napierala und Herrn Söffing, die noch 1990 meine Kollegen werden sollten. Zu dieser Zeit hatte ich mich bereits um eine Stelle als Dozentin an der Fachhochschule beworben und entsprechend neugierig und aufgeregt habe ich an diesem Austausch teilgenommen. Anlässlich eines gemeinsamen Abschlussessens, an dem auch Herr Allolio teilnahm, sagte dieser zu mir, dass wir uns „demnächst ja vielleicht noch öfter sehen würden“. Diese Aussage weckte bei mir gewisse Hoffnungen.

    Erfolgreiche Bewerbung

    Im Rahmen meines Vorstellungsgespräches wurde ich auch nach meiner Motivation für diese Bewerbung gefragt. Ich erinnere mich gut, dass ich hier auch auf meinen seit meiner eigenen Schulzeit bestehenden Wunsch nach einer Lehrtätigkeit hingewiesen habe. In vielen späteren Bewerbungsgesprächen, an denen ich als Gleichstellungsbeauftragte teilgenommen habe, habe ich diesen Satz: „Eigentlich wollte ich Lehrer/Lehrerin werden.“ immer wieder gehört. Aus eigener Erfahrung konnte ich das gut nachvollziehen. Meine Bewerbung war erfolgreich und so durfte ich am 1. August 1990 meine Lehrtätigkeit an der Fachhochschule beginnen. Ich war für die Fächer Kostenrecht, Nachlassrecht und Wirtschafts- und Bilanzkunde vorgesehen. Den Fachleitungen für diese Fächer war ich für ihre Unterstützung sehr dankbar. Insbesondere das letztgenannte Fach forderte mich sehr heraus und so nutzte ich meinen Sommerurlaub zur Einarbeitung in die Verbuchung von Geschäftsvorfällen, die Ermittlung der Eigenkapitalquote und die Analyse einer Bilanz. Ich sehe mich noch heute in einer Ferienwohnung an der Ostsee beim Ausfüllen der Kontenbögen und dem Erfolgsgefühl, wenn denn die Summen auf beiden Seiten übereinstimmten. Und was hat das Ganze mit Fußball zu tun? Mein Mann verfolgte zur gleichen Zeit die Spiele bei der Fußballweltmeisterschaft und ich beschäftigte mich mit dem Studium der verschiedenen Skripten.

    Fußballweltmeisterschaft 2026

    Mein „Herzenswunsch“ ist in Erfüllung gegangen und ich durfte über 34 Jahre als Lehrkraft an der Fachhochschule tätig sein. Die Fußballspiele in diesem Jahr kann ich als Pensionärin nun entspannt verfolgen. Und danach fahren wir wieder an die Ostsee.

    Margret Wiesel

    Dozentin an der FHR NRW i. R.

  • 35 spannende Jahre

    35 spannende Jahre

    Das Jahr 1991, unmittelbar nach der Wiedervereinigung, stellte auch die Fachhochschule für Rechtspflege vor neue Herausforderungen. Die Regelungen und das Tempo, die der Einigungsvertrag vom 31.08.1990 vorgaben, erforderten erstmals die Ausbildung von Rechtspfleger*innen für die neuen Bundesländer. Das Land Nordrhein-Westfalen übernahm für die Länder Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern das dreijährige Studium der Rechtspfleger*innen. Zudem wurden für die einzelnen Aufgabenbereiche des Rechtspflegers sogenannte „Bereichsrechtspfleger“ ausgebildet und geprüft.

    Die hierdurch steigende Zahl der Studierenden führte zu einem erheblichen Mehrbedarf an Lehrkräften. Neben (nach meiner Erinnerung) acht Stellen für Richter*innen/Staatsanwält*innen wurden am 01.02.1991 fünf Stellen für Rechtspfleger*innen im Abordnungsverhältnis ausgeschrieben.

    Jetzt sah ich eine Chance auf eine Lehrtätigkeit, die schon seit Studienbeginn im Jahr 1982 mein Wunsch war, mir aber wegen der begrenzten Zahl von Dozentenstellen als nicht realisierbar erschien. Mein beruflicher Weg war durch die Tätigkeit beim Landgericht Bonn und die seit 1989 ausgeübte Aufgabe als stellvertretende Geschäftsleiterin des Amtsgerichts Euskirchen von den Entscheidungsträgern für Verwaltungsaufgaben vorgesehen worden. Nach anfänglichen Zweifeln hatte ich daran inzwischen auch Gefallen gefunden, war aber froh, dass ich daneben immer auch Aufgaben des Rechtspflegers zu erledigen hatte.

    Trotz guter Beförderungsperspektive in der Verwaltung reizte mich die Lehrtätigkeit von ungewisser Dauer und ohne jede Sicherheit mehr. Meine Freundin Margret Wiesel, die bereits ein Jahr an der Hochschule lehrte, bestärkte mich in meiner Entscheidung. So suchte ich – nicht ohne Nervosität – das Gespräch mit dem Direktor des Amtsgerichts Euskirchen, Erhard Väth, und informierte ihn über meine Bewerbungspläne. Er schlug zunächst die Hände über dem Kopf zusammen, zeigte sich aber äußerst fair und bot mir an, ein Gespräch mit dem Direktor der Fachhochschule, Hanno Allolio, zu vermitteln. Diese Gelegenheit nahm ich gern vor meiner Bewerbung wahr. Es folgte am 21.05.1991 ein Vorstellungsgespräch vor der vom Senat eingerichteten Personalkommission, damals noch ohne Lehrprobe. Mit Erlass des Justizministeriums vom 26.07.1991 wurde ich im Alter von 28 Jahren zum 01.08.1991 zur Dozentin an der Fachhochschule bestellt. Die weiteren Stellen wurden mit Männern besetzt, mit mir erhöhte sich die Zahl der Dozentinnen nun auf drei.

    Das Jahr 1991 stellte für mich nicht nur den Wechsel von der praktischen Tätigkeit in die Lehrtätigkeit, sondern auch eine unmittelbare Mitwirkung am Aufbau der Justiz in den neuen Bundesländern dar. Für die ein oder andere Schwierigkeit, die sich durch die Zusammensetzung der Studiengruppen mit einerseits Abiturient*innen sowie Aufstiegsbeamt*innen aus Nordrhein-Westfalen und andererseits Abiturient*innen aus den neuen Bundesländern ergab, konnte meist schnell eine Lösung gefunden werden.

    Es folgten bislang 35 spannende, durchaus arbeitsintensive Jahre, die mir durch die Organisation des Fachbereichs Rechtspflege sowie als stellvertretende Fachbereichsratssprecherin neben der Lehrtätigkeit und Fachleitung für Nachlassrecht auch Verwaltungsaufgaben brachten. Manches Jahr, manches Ereignis, manche der unzähligen Begegnungen wären einer Erwähnung wert, würden den Rahmen dieser Darstellung jedoch sprengen.

    Die Hochschule der Justiz hat sich für mich als bester Arbeitsplatz in der Justiz erwiesen und ist zudem in der schönen Eifel gelegen. Ich empfinde es als Privileg, eine interessante, abwechslungsreiche Tätigkeit dort auszuüben, wo andere Urlaub machen.

    Elfriede Walter

    Dozentin an der Hochschule der Justiz Nordrhein-Westfalen

  • Zwangsversteigerung per Mausklick

    Zwangsversteigerung per Mausklick

    Chronik der
    Verfahrenspflegestelle IT-ZVG


    Die Anfänge der IT-Unterstützung in der Justiz in den 1990ern

    Zu Beginn der 1990er-Jahre war der Einsatz von Informationstechnologie in der Justiz noch gering ausgeprägt. Zwar wurden vereinzelt PCs beschafft, die tägliche Arbeit blieb jedoch weitgehend papiergebunden. Schriftstücke wurden überwiegend manuell erstellt, Kommunikationsprozesse erfolgten klassisch, digitale Arbeitsabläufe waren kaum vorhanden.

    In dieser Phase entstand die Idee, die Arbeitsprozesse in den Zwangsversteigerungsgerichten durch digitale Technologien zu verbessern. Der Richter am Oberlandesgericht Ulrich Höppner, zugleich Dozent an der Fachhochschule in Bad Münstereifel, erkannte früh das Potenzial softwaregestützter Arbeitsweisen. Sein Ziel war es, die komplexen und arbeitsintensiven Abläufe im Bereich der Zwangsversteigerung effizienter zu gestalten und langfristig zu vereinheitlichen.

    1993 wurde hierzu eine Arbeitsgruppe eingerichtet, bestehend aus Herrn Höppner und mehreren vom Oberlandesgericht Hamm abgeordneten Rechtspflegern. Sie bildete den Ausgangspunkt für die spätere Verfahrenspflegestelle IT-ZVG. Aus der zunächst projektbezogenen Tätigkeit entwickelte sich eine dauerhafte organisatorische Struktur. Nachdem Herr Höppner die Fachhochschule verlassen hatte, übernahm der Dozent der FHR Andreas Dormann die Leitung der Verfahrenspflegestelle, die er über Jahrzehnte maßgeblich prägte und führte.

    Entwicklung und Etablierung der Software IT-ZVG

    Im Mittelpunkt unserer Tätigkeit stand die Entwicklung der Software IT-ZVG. Wir konzipierten und programmierten die Anwendung vollständig innerhalb der Verfahrenspflegestelle. Die Entwicklung erfolgte schrittweise und orientierte sich eng an den praktischen Anforderungen der Zwangsversteigerungsgerichte.

    Im Laufe der Zeit erweiterten und verfeinerten wir die Software kontinuierlich. Sie deckte schließlich sämtliche Arbeitsbereiche der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sowie der Serviceeinheiten ab. Dazu gehörten insbesondere die Erstellung von Beschlüssen und Verfügungen, die Berechnung und Darstellung des geringsten Gebots, die Aufstellung von Teilungsplänen, die Verwaltung von Beteiligten, die Fristenkontrolle, Recherchen, statistische Auswertungen sowie kostenrechtliche Berechnungen.

    Mit IT-ZVG konnten wir den Gerichten eine erhebliche Arbeitserleichterung zur Verfügung stellen. Insbesondere in Zeiten hoher Belastung half die Software, Arbeitsabläufe zu strukturieren, Fehlerquellen zu reduzieren und die Effizienz zu steigern. Mehr als 25 Jahre lang wurde sie flächendeckend bei allen Zwangsversteigerungsgerichten des Landes Nordrhein-Westfalen eingesetzt und fortlaufend weiterentwickelt.

    Digitalisierung und Veröffentlichung
    der Versteigerungstermine im Internet

    Parallel zur internen Softwareentwicklung erkannten wir früh die Bedeutung des Internets für die Justiz. Daraus entstand die Idee, auch die Außendarstellung der Zwangsversteigerungsverfahren zu modernisieren.

    Wir schufen die technische Möglichkeit, Zwangsversteigerungstermine im Internet zu veröffentlichen. Erstmals konnten auch Wertgutachten und Zusammenfassungen dieser Gutachten online bereitgestellt werden. Dieser kostenfreie und bürgerfreundliche Service erhöhte die Transparenz der Verfahren deutlich.

    Die verbesserte Informationslage führte vielfach zu einer größeren Beteiligung potenzieller Bieter und damit zu besseren Verwertungsergebnissen. Grundstücke konnten häufiger zu höheren Erlösen versteigert werden, wodurch ein größerer Anteil bestehender Schulden gedeckt werden konnte. Die Maßnahme war damit ein Fortschritt für die Justiz und zugleich vorteilhaft für Schuldner und Banken.

    Rechtliche Verankerung der Internetveröffentlichung
    und bundesweite Entwicklung

    Die bestehenden gesetzlichen Regelungen trugen den neuen technischen Möglichkeiten zunächst nicht vollständig Rechnung. Da das Zwangsversteigerungsgesetz aus einer Zeit stammte, in der digitale Veröffentlichungen nicht vorgesehen waren, wurden rechtliche Anpassungen erforderlich.

    Nordrhein-Westfalen ergriff die Initiative für eine gesetzliche Klarstellung zur Zulässigkeit von Internetveröffentlichungen. Trotz anfänglicher Vorbehalte anderer Länder sowie des Bundes wurde im Rahmen des Zweiten Justizmodernisierungsgesetzes eine entsprechende Regelung geschaffen. Mit der Anpassung des § 38 ZVG wurde eindeutig festgelegt, dass Veröffentlichungen im Internet zulässig sind.

    Anschließend wurde das Thema auf Bundesebene weiterverfolgt. Eine Bund-Länder-Kommission griff die Entwicklung auf und richtete eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Mitglieder der Verfahrenspflegestelle ein. Wir wirkten daran mit, eine einheitliche Plattform für Zwangsversteigerungsinformationen zu schaffen, die von allen Bundesländern genutzt werden kann.

    Daraus entstand das Zwangsversteigerungsportal www.zvg-portal.de als Teil des gemeinsamen Justizportals von Bund und Ländern. Ende 2007 wurde das Portal in den bundesweiten Echtbetrieb überführt.

    Inzwischen veröffentlichen Gerichte vieler Bundesländer ihre Termininformationen über das Justizportal. Sämtliche Zwangsversteigerungsgerichte des Landes Nordrhein-Westfalen nutzen das Portal vollständig zur Bereitstellung ihrer Termine im Internet. Nordrhein-Westfalen wurde damit zum ersten großen Flächenland der Bundesrepublik, das die Informationen seiner Zwangsversteigerungsgerichte durchgängig online bereitstellte.

    Im Jahr 2023 wurde IT-ZVG nach über 25 Jahren durch JUDICA abgelöst, das für die einheitliche Nutzung in allen Fachbereichen der Justiz geschaffen und entwickelt wurde.

    Damit endete eine prägende Phase der IT-gestützten Entwicklung im Bereich der Immobiliarvollstreckung. Unsere Arbeit in der Verfahrenspflegestelle IT-ZVG bleibt jedoch ein bedeutender Meilenstein in der Digitalisierung der Justiz, dessen Auswirkungen bis heute fortwirken.

    Reiner Lange

    Rechtspfleger am Amtsgericht Dortmund i. R.

  • Der Beginn einer lebenslangen Freundschaft

    Der Beginn einer lebenslangen Freundschaft

    Nachdem ich 1988 mein Examen zur Diplom-Rechtspflegerin erfolgreich bestanden hatte, stand eines für mich fest: Ich möchte wieder an meine Studienstätte zurückkehren – möglichst als Dozentin. Am 01.02.1992 erfüllte sich mein Wunsch – ich kehrte an die Fachhochschule für Rechtspflege NRW zurück … als Mitglied der Verwaltung und stellvertretende Geschäftsleiterin ;-).

    „Bewaffnet“ mit meiner privaten elektronischen Schreibmaschine (die Digitalisierung war noch weit entfernt) begann ich also meine „Karriere“ an der Hochschule. Meine Kolleginnen und Kollegen in der Verwaltung – in der „engeren“ Verwaltung damals knapp 10 Personen – und allen weiteren Bereichen hatten mich sehr lieb aufgenommen, so dass ich schon nach kurzer Zeit „richtig angekommen“ war. Glücklicherweise hatten auch alle Zeit und Geduld, mich in die Verwaltung einzuführen. Von der Tätigkeit der Geschäftsstelle über Fortbildung, Hausverwaltung, Haushalt pp. wurde ich sozusagen „von der Pike auf“ mit allen Sachgebieten vertraut gemacht. Und so wurde ich Teil eines unschlagbaren Teams, das sich zu jeder Zeit gegenseitig unterstützte. Denn es gab nicht nur 1992, sondern auch in den Folgejahren eine Vielzahl von Aufgaben zu erledigen, beispielsweise …

    Die Einrichtung und Organisation der Neben­stelle „Erlenhof“ in Euskirchen

    Hierbei ging u. a. ein Generalschlüssel „verloren“ und fand sich doch ein paar Tage später in der Hosentasche eines anderen Verwaltungsmitglieds wieder. Beeindruckend auch hier die Arbeit aller Beteiligten Hand in Hand … der eine fuhr den vollbeladenen PKW (Kombi) mit offener Heckklappe, der andere schmiss die WC-Papier-Rollen aus dem Wagen heraus und die weiteren Kolleginnen/Kollegen sorgten dafür, dass diese in die entsprechenden Häuser gelangten. Alles klappte einwandfrei, so dass der „Erlenhof“ rechtzeitig die Studierenden empfangen konnte.

    Das Richtfest und die Eröffnung der Fachhochschule II

    Die Diplomierungsveranstaltungen

    Sie waren das jährliche Highlight, welches manche Herausforderung bereithielt, wie z. B. die Stühle bei Vereinen o. ä. in den umliegenden Ortschaften abzuholen und wieder zurückzubringen, den wertvollen Flügel von der Aula aus in einen Kleintransporter zu verfrachten und zum Ort der Feier zu fahren und auch heil wieder in die Aula zurückzubringen, und, und, und.

    Die An- und Abmietung von Unterkünften für die Studierenden (u. a. auch der Liegenschaft in Langscheid)

    Die Angliederung des Ausbildungszentrums
    der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen sowie der Justizausbildungsstätte in Monschau

    Die Anmietung, Einrichtung und Organisation der Nebenstelle in Essen.

    Es gäbe noch viele andere weitreichende Ereignisse, die erwähnenswert wären. Aber das würde den Rahmen jetzt sprengen.


    Bei alledem kam der Spaß nicht zu kurz.

    An Weiberfastnacht wurde über einige Jahre von uns in der „inneren Verwaltung“ eine Sitzung vorbereitet, die wir vor hinreichend „Verwaltungs-Publikum“ – das war zu der Zeit, als die Reinigungskräfte noch beim Land beschäftigt waren und mit viel Hingabe „ihr“ Revier in einen einwandfreien Zustand versetzten – präsentierten. In der „Hitparade“ traten u. a. Nana Mouskouri, Roger Whittaker und Lucilectric auf. Sogar die Wildecker Herzbuben waren zu Besuch (das ergab sich, weil neben mir gleich zwei weitere Verwaltungsmitarbeiterinnen Nachwuchs erwarteten, was die Kostümierung erheblich vereinfachte).

    Daneben gab es auch Sketche, die nicht nur kleidungstechnisch Kolleginnen und Kollegen in einem neuen Bild erscheinen ließen (Stichwort: Nachtwäsche, Socken, Schiesser-Feinstrick).

    Auch ein kurzer Wettkampf an der Dart-Scheibe im Keller oder am Kicker – soweit dieser nicht durch die Studierenden belegt war – hat manche Mittagspause aufgelockert.

    Ja, und fast schon legendär waren unsere Betriebsausflüge, die u. a. viele Jahre von dem „Brücken-Team“ vorbereitet wurden. Hier eine kleine Auswahl:

    Wanderung auf dem Rotweinwanderweg

    In einem Jahr fiel erst vor der Rückfahrt des Busses auf, dass zwei Hausmeister „abhanden“ gekommen waren. Sie waren derart in ihr Gespräch vertieft, dass sie die Abzweigung, die alle anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmer genommen hatten, glatt verpasst hatten. Eine Kontaktaufnahme per Handy/Smartphone war nicht möglich, da sich diese technische Errungenschaft schlichtweg noch nicht durchgesetzt hatte. Zum Glück konnten die Herren dennoch wiedergefunden und per PKW rechtzeitig zum gemeinsamen Abendessen gefahren werden.

    1-Tages-Trip mit dem Flieger nach München

    Beeindruckend war der Besuch der Bavaria-Studios, in welchem drei „FHR-ler“ sogar ihr schauspielerisches Talent im Blockbuster „(T)Raumschiff Surprise“ unter Beweis stellen konnten. Zum Abschluss des Kurz-Trips gab es ein zünftiges Essen im „Augustiner“. Sogar Personen mit Flugangst hatten sich diesem Abenteuer angeschlossen und konnten dank „Einzel-Betreuung“ im Flieger am folgenden Tag wieder ihre Tätigkeit aufnehmen.

    Zeche Zollverein und Besuch der Arena auf Schalke

    Dass wir tatsächlich die Arena betreten durften, lag wahrscheinlich an dem freundlichen Tourismusführer … schließlich waren wir standesgemäß mit einem Bus, der die Aufschrift „12. Mann des 1. FC Köln“ trug, vorgefahren.

    Gasometer Oberhausen

    Nachdem der erste Versuch scheiterte, da der Bus schon auf der A 1 in Höhe Mechernich schlapp machte, freuten wir uns über ein Erlebnis im zweiten Versuch.

    Besichtigung und Führung des Flughafens Köln/Bonn

    Diese wurde professionell durch das Fachpersonal der „Air FHR“ begleitet, so dass bereits bei der Bus-Anfahrt zum Flughafen den reisenden standesgemäß alle Sicherheitsvorschriften erläutert wurden.

    Minigolf-Turniere

    Ein Highlight waren auch die mehrfach durchgeführten Minigolf-Turniere, zu denen die gemischten Teams (jeweils Dozentinnen und Dozenten gemeinsam mit Verwaltungsmitarbeitenden) voller Eifer um den Sieg kämpften.


    Im Jahr 2013 wurde ich zur Geschäftsleiterin der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen ernannt. Damit erfüllte sich für mich ein lang gehegter Wunsch.

    Nach fast 29 Jahren, 1 Direktorin und 4 Direktoren, denen mein großer Dank gilt, endete meine Zeit an der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen, da ich mich einer neuen beruflichen Herausforderung stellen wollte.

    Es bleibt eine lebenslange Freundschaft zu „meiner“ Fachhochschule und „meinem“ alten Team, welches mich über die vielen Jahre hinweg begleitet und unterstützt hat.

    Heike Romeike

    Geschäftsleiterin des Landesarbeitsgerichts Köln

  • Eindrücke und Erlebnisse eines Neuanfangs

    Eindrücke und Erlebnisse eines Neuanfangs

    Kurz nach dem 15. Juli 2021 sahen wir mit Entsetzen die Berichte über die Zerstörungen, die das Hochwasser in der historischen Innenstadt von Bad Münstereifel angerichtet hatte, und es war uns ein Bedürfnis, zu der von Kollegen der FHR organisierten Spendenaktion beizutragen.

    Meine Gedanken gingen dabei zurück in das Jahr 1997. Damals begann für mich ein neuer Lebensabschnitt, der 18 Jahre dauerte und mit der Berufung in eine Professur an der FHR – zunächst auf Probe und später auf Lebenszeit – eingeleitet wurde. Für mich und sicher auch für die Hochschule war das durchaus keine Routineentscheidung, denn hier bewarb sich jemand, der seine berufliche Laufbahn in der DDR begonnen hatte: mit dem Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Jena, dort promoviert und habilitiert worden war und dann bis zur Wiedervereinigung als Hochschullehrer für das Zivil- und Zivilprozessrecht tätig gewesen war. Unser Studium erfolgte noch am BGB und der ZPO, später begleitete ich die Einführung des Zivilgesetzbuches von 1976 in den Studienprozess.

    Der folgende Umbruch in der beruflichen Laufbahn bedeutete anschließend für sechs Jahre eine Tätigkeit als Rechtsanwalt, dann als Mitarbeiter und Vorsitzender eines Widerspruchsausschusses im Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen Brandenburg. Die Aufarbeitung dieser Materie, darunter die Entscheidungen zur Wiedergutmachung von Vermögensverlusten jüdischer Verfolgter, hinterließ tiefe Eindrücke. Die zu bearbeitenden Fälle dokumentierten, mit welcher Brutalität das Naziregime jüdische Mitbürger ausplünderte, bevor sie in die Emigration oder in die Vernichtungslager geschickt wurden. So etwas darf in Deutschland nie wieder geschehen. Gleichzeitig gaben die Entscheidungen zur Rückübertragung von Vermögensverlusten in der Zeit der DDR für mich Anlass zur kritischen Auseinandersetzung mit den Problemen fehlender Rechtsstaatlichkeit und Willkür in der nachfolgenden Zeit.

    Den Gremien der Hochschule und dem damaligen Direktor, Herrn Allolio, bin ich verbunden, dass sie meine Bewerbung unterstützt und nachhaltig verfolgt haben. In Erinnerung ist mir geblieben, dass das Kollegium mir bei der Einarbeitung in die neuen Aufgaben der Lehre viele Hinweise, Skripte und andere Unterlagen, z. B. zur Erstellung von Fällen und Klausuren und bei der Bewertung der studentischen Leistungen, zur Verfügung gestellt hat. Die Beratungen und Diskussionen mit den Kolleginnen und Kollegen Dyrchs, Conzen, Klinkenberg, Walter und anderen waren von sachlicher Lösungsorientierung getragen; mit den Kollegen Dormann und Schmidt arbeitete ich bald bei der Entwicklung von IT-Lösungen und Beiträgen zur Gestaltung des Internetauftritts der Justiz NRW zusammen.

    Die FHR hatte schon damals auch in wissenschaftlicher Hinsicht einen guten Ruf, und das hat mich zu Veröffentlichungen und zu Beiträgen an Kommentaren nachhaltig motiviert. Lehre, Veröffentlichungen und Mitwirkung an der Entwicklung der Justizpraxis bildeten ein gemeinsames Fundament der Hochschule und haben auch meine Tätigkeit als Hochschullehrer getragen.

    Gute Erinnerungen habe ich auch an das studentische Leben, insbesondere an meine erste Studiengruppe, die sich aus jungen und auch erfahreneren Studierenden zusammensetzte und mit der ich schnell ein vertrauensvolles Verhältnis aufbauen konnte.

    Nicht selten habe ich – besonders, wenn es mir nicht möglich war, an den Wochenenden in meine Heimatstadt zu pendeln – die Natur der Eifel bei Wanderungen in der näheren Umgebung erschlossen, um Kraft zu schöpfen, und bin durch das schöne Bad Münstereifel und seine Parkanlagen gebummelt.

    Prof. Dr. Ingo Fritsche

    Professor an der FHR NRW i. R.

  • Parties, Praxis, Professur

    Parties, Praxis, Professur

    Die (Fach-)Hochschule aus drei Perspektiven

    Teil 1 von 3

    Als ich 1995 in der 12. Klasse war, habe ich meine Berufsorientierungswoche bei einem Richter gemacht, da ich mir damals durchaus gut vorstellen konnte, Jura zu studieren. Ich wurde einen Tag zu einem Rechtspfleger geschickt. Das war das erste Mal, dass ich von diesem Beruf hörte. Ich weiß heute noch, wer das war, und ich bin ihm am OLG Köln auch öfter über den Weg gelaufen und habe ihm das auch „vorgehalten“ – schicksalhaft, auch wenn ich das damals noch nicht wusste.

    Ich habe mich dann (etwa im Frühjahr 1995) für die Einstellung im August 1996 beworben; aktuell, 30 Jahre später soll eine Bewerbung für das Jahr 2026 noch im März 2026 möglich gewesen sein – damals undenkbar. Ich war noch nicht ganz sicher bei der Bewerbung und dachte, dass ich noch ein Jahr Zeit hätte, da es die Wehrpflicht gab (vielleicht gibt es sie ja bald wieder …?!). Ich wurde zum Vorstellungsgespräch in das Oberlandesgericht nach Köln (ein)geladen. Als ich vor diesem unglaublichen schönen Gebäude stand, wusste ich, dass ich hier arbeiten wollte. Die einzigen zwei Dinge vom Bewerbungsgespräch, an die ich mich noch erinnern kann, sind ein Diktat über das Grundbuch und dass ich mich mit Herrn Geilenkirchen bzw. mit der Gräfin von Schwerin über Überraschungseierfiguren unterhalten habe, weil ich die damals gesammelt habe und das Kind eines der „Prüfenden“ auch (viele habe ich heute noch, irgendwo verpackt; heutzutage aber nicht mehr en vogue).

    Anscheinend lief es nicht allzu schlecht, denn im Dezember 1995 bekam ich gleich zwei Mal Post. Das OLG teilte mir mit, dass es mich haben wollte, die Bundeswehr verkündete das Gegenteil. Ich musste mich daher binnen 2 Wochen entscheiden, was ich machen wollte. Die Alternative war Jura. Ich entschied mich für die Rechtspflege in Bad Münstereifel, da ich so reinschnuppern konnte, ein Jahr gespart hatte und nachher ja immer noch Jura studieren könnte.

    Nach dem Abitur im Frühjahr 1996 fing der Einführungsmonat in Köln im August 1996 an, bevor es im September in die Eifel ging – eine neue Zeit, „weg von zu Hause“. Dafür musste ein Auto her, sodass in der Zeit bis zum Beginn noch fleißig Geld verdient werden wollte/musste. Meinen gerade erst angeschafften 50er-Roller wollte ich aber nicht abgeben… so hatte ich zwei Vehikel.

    Ich fand das Campusleben damals „herausragend“. Man musste zwar viel lernen, aber es gab auch Partys. Partys, die keine zeitliche Begrenzung hatten, sodass es auch mal vorkam, dass man eine Nacht durchmachte (war aber die absolute Ausnahme). Eierbacken mit Dozenten nach den Partys gab es damals schon. Die Kicker-Duelle mit damaligen Dozent*inn*en (heute Kolleg*inn*en) ebenfalls. Wir waren überwiegend in Doppelzimmern untergebracht! Wenn beide Betten unten waren (ja, man musste die hoch- und runterklappen), waren noch ca. 20-30 cm Platz zwischen den Betten. Ich hatte das Glück, dass mein Zimmernachbar (hi Ralf) aus Euskirchen kam und daher öfter nicht da war. Es gab Gangtoiletten und -duschen; letztere sind nach erfolgreichen Fußballspielen (beispielsweise gegen die JVA Rheinbach oder Euskirchen) auch schon mal „umgewidmet“ worden, sodass der Bierkasten vor Ort geleert wurde. Hier (an der HS, nicht in der Gangdusche) wurden (und werden) Freundschaften fürs Leben geknüpft… (manchmal auch mehr).

    Vor Klausuren kam es auch vor, dass eine nicht unerhebliche Anzahl von uns am Wochenende in der Eifel blieb, wobei sich Lernen und Feiern in etwa die Waage hielten. Damals gab es sogar eine Disco in Bad Münstereifel (irgendwo hinterm Schwimmbad).

    Im Laufe des ersten Jahres durften wir eine Studienfahrt machen/organisieren. Es gab Ziele wie Edinburgh und New York – ja, New York. Das kostete damals zwar 1.000 D-Mark für die Woche, aber es war das erste Mal außerhalb von Europa für mich (und sollte es danach auch für über 20 Jahre bleiben). Bis dahin musste aber Studium I noch vollbracht werden. Im Herbst 1997 ging es dann nach New York – mit zwei Dozenten, Herrn Prof. Dr. Metzen und Herrn Schneider (später Professor an der HWR in Berlin). Es war eine unvergessliche Woche (nachzulesen im Heft des Abschlussjahrgangs 1999; Grüße an unsere Reiseleitungen, Jens und Ina).

    Bis Studium III kämpften wir uns durch und halfen uns gegenseitig; die wöchentlichen Treffen zum Schauen der damals neuen Serie „TV total“ mit Stefan Raab gehörten zu den absoluten Highlights.

    1999 war es dann zu Ende. Die meisten fingen bei Gerichten an. Ich hatte lange überlegt und mich dann doch noch für das Jura-Studium entschieden, wie ein paar andere auch. Auf der Abschlussfeier sagte ich damals zu Frau Walter, dass ich gerne mal Kollege werden würde (ob sie das damals richtig ernst genommen hat… wer weiß das schon).

    Intermezzo – Studium

    Nicht so schön verschult wie in Bad Münstereifel, aber wir – PDFE (Prof. Dr. Frank Els, Anm. der Red.) und ich – haben es geschafft (wenn wir zwischendurch auch des Öfteren „rumgeheult“ und uns gefragt haben, ob die Entscheidung richtig war – und jaaaa, war sie!).

    Teil 2 von 3

    Nach Abschluss des Referendariats 2006 ging es dann nach einem kurzen Stelldichein als Rechtsanwalt 2007 beim Landgericht Köln (erst ca. 4 Monate in einer Baukammer, dann zwei Monate in einer Berufungskammer), später beim Amtsgericht Köln als Richter los. Schon im August 2009 ging es wieder an die Fachhochschule… dieses Mal als abgeordnete Lehrkraft. Es war eine tolle Zeit, die ich genossen habe. Ich habe mich bereits nach einem Jahr entschieden, dass ich nebenbei promovieren möchte, um die Möglichkeit zu haben, dauerhaft hier arbeiten zu können. Gesagt, getan. Anfang 2013 war die Promotion durch. Bis Ende 2013 blieb ich hier, bevor es zurück in die Praxis ging, in der ich u.a. als Nachlassrichter tätig war. Und das war … im Gebäude des OLG Köln, sodass sich mein Wunsch von oben erfüllt hat. Es war ebenfalls eine schöne Zeit, die ich nicht missen möchte und die für meine heutige Tätigkeit als Dozent im Nachlassrecht und Fachleiter für IPR sehr wichtig ist. Der Bezug zur Praxis geht zwar mit der Zeit immer mehr verloren – aber nicht ganz, denn es kommen aufgrund von Fortbildungen für die Praxis immer wieder Emails/Anrufe, wenn es mal im IPR „nicht weiter geht“.

    Teil 3 von 3

    Ende 2015 war es dann endlich so weit: Nach erfolgreich abgeschlossenen Bewerbungsverfahren durfte ich als Professor an die Fachhochschule zurückkehren. Ich übe diesen Beruf nunmehr seit über 10 Jahren aus (jetzt an der Hochschule) und ich kann mir keinen (na gut, sagen wir kaum einen) besseren vorstellen. Es wird zwar vieles nicht einfacher – nach Corona, im digitalen Zeitalter und mit KI, aber es bleibt spannend und der Job als Wissensvermittler ist halt einfach „mein Ding“ (zumindest subjektiv; aus meiner Perspektive gesehen).

    Wer weiß, ob man mich in 10 Jahren noch braucht oder ob dann ein Avatar meinen Job übernommen hat… wir werden es sehen – vielleicht…

    Mit der Hochschule verbindet mich sehr viel – ich verdanke Ihr viel. Sie begleitet mich seit über 30 Jahren, ist mir ein Stück Heimat geworden. Dafür möchte ich ihr und allen, die daran (wie auch immer) mitgewirkt haben, danken! Dankeschön!

    Prof. Dr. Markus Lamberz

    Professor an der Hochschule der Justiz Nordrhein-Westfalen