Kategorie: 2010er

  • Einer von 129

    Einer von 129

    Montag, den 03.08.2015 um 10:00 Uhr in Raum A 006 beim Oberlandesgericht Hamm. Aushändigung der Ernennungsurkunde. Montag, den 03.08.2015 bis 15:30 Uhr Fachhochschule für Rechtpflege. Antritt zum fachwissenschaftlichen Studium I. Aktenzeichen 23 – I. 19.1. Ein Verwaltungsvorgang, eine Einladung und eine Dienstreisegenehmigung. Ordnung muss sein.

    Bereits vor der Vereidigung war eine ganze Menge an Papierkram zu erledigen: Belehrung über die Anwärterbezüge, Datenschutzerklärung, Merkblatt zum Krankenversicherungsschutz, Erklärung zur Verfassungstreue, Reisekosten, allgemeine Hinweise für Anwärter, Pflicht der Justizangehörigen zur Verschwiegenheit sowie die Vereinbarung zur Unterbringung und Verpflegung.

    Mit meinem Vater bin ich am Morgen des 03.08.2015 nach Hamm zum Oberlandesgericht gefahren. Ich war aufgeregt. Seit dem Bewerbungsgespräch beim OLG Hamm sind gut neun Monate vergangen. Eine Zeit, in der ich das Abitur erfolgreich bestanden habe und mit der Zusage der dualen Ausbildung den Abiturprüfungen mit einer gewissen Gelassenheit begegnete. Während ein Teil meiner Freunde zielstrebig an die Universität gehen wollte, war ein anderer Teil unentschlossen, was mit der neuen Freiheit nun anzufangen war. Ich hatte mich frühzeitig entschieden, beim Land NRW ein duales Studium der Rechtspflege anzustreben.

    Zu Beginn des neuen Kapitels folgte eine nüchterne Veranstaltung in einem Raum, in dem ich niemanden kannte. Grußworte und Aushändigung der Urkunden. Danach wurde der Amtseid abgenommen. Es wurde ernst, es ging los. Das Auto war bereits vollgepackt mit Sachen, die ich für die ersten Tage in Bad Münstereifel brauchte. Bereits mit der Einladung wurden wir angehalten, die Taschenbuchausgabe des Deutschen Beamten-Jahrbuchs Nordrhein-Westfalens mitzubringen. Eine Herausforderung, wie sich herausgestellt hat. Erst im dritten Laden habe die aktuelle Ausgabe erhalten. Wieso wir das allerdings schon bei der Anreise im Gepäck haben sollten, ist mir auch rückblickend nicht klar geworden. Die Gesetzessammlung „Schönfelder – Deutsche Gesetze“ konnte vor Ort bei der Verwaltung zu einem rabattierten Preis gegen Barzahlung erworben werden. Ein digitales Lernen war noch in weiter Ferne. Stattdessen wurden Gesetzestexte ausgedruckt und abgeheftet. Der Schönfelder war der stetige Begleiter des dreijährigen Studiengangs. Mit bunten Zetteln wurde wild markiert, damit die Gesetze schneller gefunden werde konnten. Während einige meiner Kollegen sich jedes Jahr eine neue Ausgabe gekauft haben, steht mein damals erworbenes Exemplar noch immer in meinem Büro. Nur mit den Ergänzungslieferungen habe ich es irgendwann nicht mehr so genau genommen. Das nennt man dann wohl Digitalisierung der Justiz.

    Der Parkplatz an der Hermann-Pünder-Straße war bereits voll. Es liefen Studierende herum, Neulinge und Eltern mit Kisten und Wäschekörben unter dem Arm. Ich war an der FH 2 untergebracht. Von außen hatte es den Anschein eines gewöhnlichen Mehrfamilienhauses inmitten einer Wohngegend. Mein Zimmer war auf der zweiten Etage. Viel Zeit für das Einrichten war allerdings nicht. Nach der Übergabe der Schlüssel in der Verwaltung mit einer Begrüßungsmappe wurden von uns eine Haar- und Speichelprobe abgenommen sowie Fotos gemacht. Die Speichel- und Haarprobe diente dem Erkennungsdienst und war natürlich freiwillig. Da der Drogen- und Alkoholkonsum auf dem gesamten Gelände nicht erlaubt seien und für einen angehenden Beamten ungebührlich, wurden wir auf eine harte Zeit eingestimmt. Außerdem wurden wir dazu angehalten, uns umziehen. Der Dress-Code hieß: weißes Oberteil, dunkle Hose. Beides war nicht in meiner Tasche. Stress kam in mir auf. Ich habe nicht so ganz verstanden, wieso uns Neulingen nicht mehr Zeit eingeräumt wurde zum Ankommen. Aber der damalige Direktor der Fachhochschule, Dr. Benjamin Limbach, hatte zur Begrüßung in die Aula geladen –  in die FH 1. Auf dem Weg über die Bundestraße, die Erft und den Sportplatz folgten die ersten Kontakte zu den neuen Kolleginngen und Kollegen. Wir waren alle ein wenig irritiert über die harten Kontrollen, den Dress-Code und den Stress, der uns angetan wurde. Hieß es doch noch am Morgen in den jeweiligen Oberlandesgerichten, wie beschaulich und ruhig wir es in Bad Münstereifel haben werden. Außerdem wurde uns direkt zu Beginn aufgetragen: „Wir brauchen Sie!“. Angesichts der knappen Personalstellen, der errechneten Verrentungen und Pensionierungen und der stetig steigenden Herausforderungen an eine moderne Justiz, seien wir für die Zukunft unerlässlich. Wenn man so mit der Zukunft umgehen will, hatte ich keine Fragen mehr, wieso meine Freunde nicht von der eingeschlagenen Beamtenlaufbahn begeistert waren und Witze über den öffentlichen Dienst rissen.

    Eine kleine Gruppe von Leuten lief also zur FH 1, suchte die Aula und kam zu spät. Die Rede hatte bereits begonnen, als wir die Tür aufzogen. Schnell und leise setzen wir uns in die hinteren Reihen. Dieser Umstand trug nicht zur Aufheiterung unserer Gemüter bei.

    Vor der Bühne standen sechs Personen, die als Studiengruppenleiter vorgestellt wurden. Wir waren sechs Studiengruppen, R101 bis R106. Namen waren wie Schall und Rauch. In unserer kleinen Gruppe rätselten wir, zu welcher Studiengruppe wir gehörten. So richtig hatte es keiner auf dem Schirm. Wir waren durch Haar- und Speichelprobe, Fotos, Zimmerschlüssel, Dress-Code und den Weg zwischen den beiden Standorten zu beschäftigt, um in unsere Umschläge zu schauen. Auf dem Weg hatten wir aber schon festgestellt, dass wir alle im gleichen Wohnhaus untergebracht waren. So entschieden wir, einfach zu warten und zu schauen, wo am Ende noch einige Personen zu fehlen schienen und gesellten uns dazu. Unser Instinkt hat uns nicht getäuscht, wir waren in der R106. Zusammen wurden wir in unseren Seminarraum begleitet. Dort wurden wir von Kolleginnen und Kollegen aus dem Studium II erwartet. Es erfolgte ein Test mit Fragen, von denen ich die Antworten nicht verstanden hatte. Es diente wohl einem Leistungsabgleich zu Beginn des Studiums. Anschließend erschien ein Dozent – von Beruf Staatsanwalt – und stellte nochmal die Hausordnung dar sowie die drakonischen Strafen. So langsam kam dann das Gefühl hervor, dass die ganze Sache mit den Haar- und Speichelproben, den Fotos, des Dress-Codes, Leistungstest und Strafregister eine Willkommens-Überraschung der Kolleginnen und Kollegen aus Studium II war. Die Kolleginnen und Kollegen haben sich viel Mühe gemacht und wir sind tatsächlich – zumindest stellenweise – drauf reingefallen.

    Spätestens als wir wieder herunter zur FH 1 gelaufen waren, mit unseren wartenden Eltern die restlichen Sachen ausgeräumt hatten und wir in Ruhe angekommen sind, hieß es Orientierung finden. Auf den Fluren hörte man Stimmen und das Öffnen von Kaltgetränken. Allein und Einsam war es nicht. Sofort hatte man Zugang zu den Mitbewohnerinnen und Mitbewohnern, tauschte sich über die heutigen Erfahrungen aus und lernte sich kennen.

    Man verabredete sich für eine Uhrzeit, um am nächsten Morgen zusammen zur FH 1 zu laufen. Dort erfolgte der Unterricht und so hieß es über 12 Monate hinweg, jeden Morgen rauf und jeden Mittag runter. Die bunten Essensmarken in der Kantine abgeben und sodann rein in das fachwissenschaftliche Studium 1 – Doppelstunde „allgemeines bürgerliches Recht“ mit Dr. Binder, unserem Studiengruppenleiter.

    Auch das Programm während der drei Jahre mit Sportfest, Karneval, Weinprobe, Weihnachtsmarkt, Mensa-Party, bei Sonia an der Theke und die gemeinsame Zeit zusammen haben uns als Gemeinschaft geformt. Eine tolle Gruppe von Menschen aus ganz Nordrhein-Westfalen, zu einigen dieser Leute habe ich bis heute Kontakt.

    Zum Ausbildungsjahr 2015 wurden insgesamt 129 Studierende für den Fachbereich Rechtspflege zugelassen. Ich war einer davon.

    David Schnell

    Geschäftsleiter des Arbeitsgerichts Herne

  • Studienfahrt nach Malta

    Studienfahrt nach Malta

    Als erster Jahrgang des Fachbereichs Strafvollzug flogen wir Ende September in den Süden Europas… nach Malta. Nach einem turbulenten Flug erwartete uns unser Domizil in Sliema und kurz darauf die vielen Gesichter der Hauptstadt Valletta: Barocke Architektur, entstanden aus dem Meer enthobenem Sandstein, Befestigungsanlagen der Ritter des Johanniter-, vormals Malteserordens, Sitz der maltesischen Regierung und Justizeinrichtungen und den verschiedenen Eindrücken aus der vergangenen, britischen Kolonialzeit.

    Wir nutzten viele der gebotenen Möglichkeiten, indem wir die Staatsbibliothek, das Archäologische Museum und den geschichtsträchtigen Grandmaster’s Palace, dem seit Jahrhunderten die Beherbergung der Regierungsoberhäupter auf Malta, von seinerzeit Rittern über die Kolonialherren der Briten bis hin zum heutigen Amtssitz des maltesischen Präsidenten, obliegt, besuchten. Hier tagt auch das Parliament of Malta umgeben von prächtigen Gobelins und wandschmückenden Fresken und Wappen.

    Im Untergeschoss des Palastes erkundeten wir die „Grand Armoury“, eine der größten antiken Waffenkammern und Sammlungen von Rüstzeug Europas und ließen uns in die Zeit des Rittertums und der „Großen Belagerung“ versetzen.

    Dank der Vermittlung der deutschen Botschaft wurde es uns ermöglicht, einem Verhandlungstag in einem Strafprozess in Sachen Prostitution und Menschenhandel beizuwohnen.

    Zu unser aller Überraschung begrüßte uns der vorsitzende Richter mit den Worten: „… ein herzliches Willkommen an unsere deutschen Gäste…“ und erklärte uns weiterhin in deutscher Sprache den Ablauf einer „angloamerikanischen“ Gerichtsverhandlung, deren beteiligte Personen und ihre Position und Funktion im Sitzungssaal. Auch der vorliegende Prozessinhalt wurde ausgiebig erläutert, sodass wir die extra für uns zur Verfügung gestellte Dolmetscherin nicht mehr benötigten.

    Insgesamt war der Vorsitzende glänzender Laune und so war auch der eine oder andere Scherz Teil der Verhandlung. Da der Prozess schon so weit fortgeschritten war, dass es Zeit für die Plädoyers der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung war und ein Urteil der Jury kurz bevorstand, hatte der Richter ein wenig Muße der Verhandlung, minimal abweichend vom deutschen Prozessablauf, mit einer Tasse eigens für ihn, von der Gerichtsdienerin aus dem Nebenraum geholten Kaffees, zu folgen.

    Um die historische Entwicklung des maltesischen Strafvollzuges und deren Umsetzung in Vollzugseinrichtungen nachvollziehen zu können, war es für uns weiterhin von großem Interesse, auch das „Old Prison“, ein ehemaliges Gefängnis auf der einst als Auslagerungsort für Straftäter genutzten Nachbarinsel Gozo, zu besichtigen. Hierfür nahmen wir einen anstrengenden und mehrstündigen Bus- und Fährtransfer auf uns. Doch auch der lohnte sich, denn uns erwarteten mittelalterliche Befestigungsanlagen und damalige Gepflogenheiten des Strafvollzuges, inklusive Pranger am Eingang.

    Erstaunlich war die überlieferte Information über gute Verpflegung zu damaligen Zeiten, denn neben Fisch, Oliven, Milch, Eiern, Brot und dreimal wöchentlichem Fleischangebot war auch Frischobst in der Versorgung enthalten. Allerdings mussten dafür Einbußen in der Haftraumhöhe und den sanitären Anlagen hingenommen werden.

    Ein weiteres Ziel und der eigentliche Höhepunkt unserer Reise, der dem Engagement der deutschen Botschaft und dem rhetorisch gekonnten Einsatz Herrn Dohmens zu verdanken war, stellte natürlich die Inaugenscheinnahme der heute genutzten maltesischen Justizvollzugsanstalt dar.

    In Begleitung eines Botschaftsmitarbeiters gewährte man uns Einlass hinter die Mauern und führte uns durch die Einrichtung. Fast jede noch so kleine Frage wurde schon durch die geduldigen und gut verständlichen Ausführungen des Co-Officers beantwortet und wir konnten umfangreiche Vergleiche anstellen.

    Das Gefängnis mit seinen 600 Inhaftierten ist stark an militärische Grundzüge angelehnt, wodurch ein morgendlicher Appell der Bediensteten („Officers“) vor dem „ Manager“ oder „Director“ zum regulären Tagesbild gehört. Nach Verlesung des Protokolls des vorherigen Tages durch den Anstaltsleiter werden die täglichen Aufgaben erörtert. Im Anschluss daran nehmen die Bediensteten ihre Arbeit auf. Da Malta nur ein Gefängnis besitzt, liegt die Zuständigkeit aller Haftarten zentral in Valletta, deren Ausführung allerdings streng nach Geschlechtern (auch was die betreuenden Bediensteten angeht) und Alter getrennt ist.

    Weibliche Inhaftierte bilden auf Malta ebenfalls eine Minderheit, wobei die allgemeine Anzahl der Inhaftierten, im Verhältnis zur Größe (vgl. Fläche von Bremen) und Einwohnerzahl (aktuell 408.333) der Insel, sehr beachtlich ist.

    Baulich fiel vor allem die viktorianisch geprägte Ausstattung des Altbaus in Form von geschwungenen Ranken und Blüten besetzter, schmiedeeiserner Treppen und Gittertüren als Verbindung zu den Abteilungen ins Auge, allerdings war der Kontrast zum Sporthof umso größer, da dieser trotz Innenlage, mit mehreren Rollen Widerhakensperrdraht versehen war. Auch besonders gesicherte Abteilungen für Intensiv- oder besonders gewaltbereite Täter, sind in diesem Teil des Gebäudes untergebracht. Diese Abteilungen sind aber im Gegensatz zu den uns aus den hiesigen JVAen vertrauten Sicherheitsvorkehrungen ausschließlich durch eine einfache Riffelblechtür und ein handelsübliches Vorhängeschloss von den anderen Haftbereichen abgetrennt.

    Allgemein konnte man sehr viele Parallelen zum hiesigen Vollzug entdecken, so auch die Beschäftigungsarten der Gefangenen: Einerseits Arbeit, Sport oder Freizeitaktivitäten, andererseits schulische Bildungsmaßnahmen, die jedoch in keiner Weise monetär vergütet werden, da der Missbrauch zu „einfach“ verdientem Geld von vornherein ausgeschlossen werden soll. Auch die Religionsausübung wird, schon aufgrund der römisch-katholischen Prägung Maltas, sehr umfangreich (tägliche Messe) in der anstaltseigenen Kapelle ermöglicht.

    Nachdem uns diese Themen vom Co-Officer und im Gespräch mit dem Pädagogen der Anstalt in den Schulräumen erläutert wurden, führte man uns zu einem separaten Gebäude, in der Nähe der Kirche, wo wir eine historische Hinrichtungsstätte mit Galgenanlage vorfanden. Sämtliche Bestandteile des Vollstreckungsvorgangs, wie Gewichte, Henkerskutte, Leichentuch und Karren waren für Ausstellungszwecke an ihren Plätzen belassen worden und wurden uns am Platz veranschaulicht. Mittels dieser Anlage wurde 1943 zum letzten Mal die Todesstrafe auf Malta vollstreckt.

    Nach diesen eingehenden Eindrücken endete unsere umfangreiche Führung im „Prison of Valletta“ und der Co-Officer wünschte uns viel Erfolg bei unserer weiteren Tätigkeit im Vollzug.

    Am letzten Abend trafen wir uns dann schließlich alle zum gemeinschaftlichen Restaurantbesuch und Ausklang der Studienfahrt, bevor uns am nächsten Morgen der Flieger mit erweitertem Horizont der Heimat entgegenbrachte.

    Und wir können nur sagen, Goethe hatte recht: „…. eine (Studien-)Reise ist unschätzbar, sie belebt, berichtigt, belehrt und bildet!“

    Verfasser unbekannt

  • § 3 Abs. 7 FHGöD

    § 3 Abs. 7 FHGöD

    Die Fachhochschulen … fördern … den Sport.

    Das Jahr 2019 nimmt in der Geschichte des Sportfestes eine Sonderstellung ein. Es gehört zu den selteneren Jahren, in denen es dem Team der Dozierenden und Verwaltungsmitarbeiter nicht gelang, den begehrten Sportfestpokal zu gewinnen. Für die Studierenden war dies zweifellos ein sportlicher Triumph – für alle anderen eher ein Betriebsunfall mit Erinnerungswert.


    Das traditionelle Sportfest

    Neben Sportgeräten und -Räumen und einem vielfältigen Sportprogramm fördert die Hochschule der Justiz den Sport insbesondere durch das jährliche Sportfest.

    Soweit die Erinnerungen zurückreichen, findet im September zur Begrüßung des neuen Studium 1, zum Kennenlernen und zur Teambildung das Sportfest statt. Manche behaupten, es sei das wichtigste Ereignis im Studienjahr.

    Mitte des letzten Jahrhunderts bestand das Sportfest noch aus Staffellauf, Kugelstoßen und Sackhüpfen. Es beschränkte sich auf einen Nachmittag. Inzwischen ziehen sich die Wettkämpfe über mehr als eine Woche hin und das Programm wurde dem Zeitgeist entsprechend aktualisiert. Unter den Sportarten findet sich Calisthenics, Singstar, B-Pong, Shopping-Queen und Poker. Die Studiengruppen messen sich gemeinsam mit ihren Dozierenden  in inzwischen 26 Sportarten. Am Haupttag finden sich bis zu 600 Studierende im Park vor der Hochschule zusammen und streiten – meist friedlich – um die Punkte. Sie können ihren Direktor beim Boulespiel schlagen, den Fachbereichssprecher beim Fußballspiel besiegen, die Geschäftsleiterin bei Calisthenics überwinden, versuchen den Sportdozenten beim Kickern zu bezwingen. Kurz gesagt: die gesamte Schule macht mit.

    Die Auswirkungen des Sportfestes lassen sich auch im Vorlesungsgeschehen feststellen. Sind die Studierenden im August häufig noch etwas unsicher und isoliert, hat sich das im September geändert. Das Studiengruppen-Team muss sich finden, auch weniger Begeisterte motivieren, alle Wettkämpfe besetzen und anschließend gemeinsam den Siegespreis seiner Bestimmung zuführen – das schweißt zusammen und bietet den notwendigen Rückhalt für spätere Herausforderungen.

    Die Studierenden organisieren das Sportfest mit Hilfe des Sportdozenten selbst. Das ist regelmäßig eine neue Erfahrung. Wer schon mal versucht hat mehrere hundert Studierende zu lenken, kann die Schwierigkeit ermessen. Zudem sind die Verlierenden regelmäßig unglücklich und hadern, durchaus erregt, mit den Regeln, den Schiedsrichtenden, dem Rasen … Auch damit muss man lernen umzugehen. Wer das schafft, geht auch auf der Rechtsantragstelle nicht unter. Nachdem in den Anfangsjahren die Dozierenden mehr oder weniger aus Spaß an der Freud teilnahmen und immer wieder auf den hinteren Rängen landeten, änderte sich das seit dem Jahr 1997 mit der Berufung des Handels- und Kostenrechts Dozenten Thomas Schmidt zum Sportdozenten. Auch im Dozenten-Team wurden Motivierungsgespräche geführt, die Aufstellung erfolgt seitdem nach dem Leistungsprinzip, es wurden Trainingsstunden eingerichtet, neue Sportarten aufgenommen. Urlaubsanträge für September führten zu Rücksprachen. Diese Arbeit trug Früchte. Inzwischen führt ein Sieg für Studierende beim Sportfest nur noch über das Team der Dozierenden.

    Thomas Schmidt

    (Sport-)Dozent an der Hochschule der Justiz Nordrhein-Westfalen

  • Der Herr Professor containert

    Der Herr Professor containert

    Musste das sein?

    Ja, es musste sein! Auch wenn das Handeln des Herrn Professors – nennen wir ihn Professor B – dem ersten Anschein nach etwas Anderes nahelegt. Es geht hier nicht um die Frage, ob die Entnahme von Lebensmitteln aus Müllcontainern der Hochschule als Diebstahl anzusehen ist. Wer seine eigene bewegliche Sache entnimmt, dürfte sich kaum wegen Diebstahls strafbar machen. Um welche Sache geht es hier?

    Das genaue Jahr des Geschehens lässt sich nicht mehr genau bestimmen. Es war in der Adventszeit eines Jahres, in dem die Hochschule ihr „Fach“ noch nicht verloren und „Essen“ noch nicht hinzugewonnen hatte. Das Smartphone war aber schon ein unverzichtbares Werkzeug des Hochschulalltags geworden, insbesondere für Lehrende, die damals bereits mittels einer App ihren Stundenplan dort einsehen konnten. So hatte auch Professor B sein Smartphone stets in der rechten Innentasche seines Sackos verstaut, das für ihn ebenso wie jenes zu einem unentbehrlichen Utensil des Lehrbetriebs geworden war.

    Wie wichtig so ein Smartphone ist, bemerkt man erst, wenn es plötzlich nicht mehr da ist. So erging es Professor B am Nachmittag des besagten Tages. Sein Smartphone war weder in der Innentasche des Sackos noch sonst in seinem Dienstzimmer aufzufinden. So machte er sich auf den Weg zurück in die Studiengruppenräume der FH I (heute als BAM I bezeichnet), in denen er am Vormittag gelehrt hatte. Weder dort noch in dem Dozentenaufenthaltsraum, in dem er die Pausen verbracht hatte, fand sich das Gerät. Es schien wie vom Erdboden verschluckt. Erst am Ende seiner kleinen Zeitreise in die Vormittagsstunden fiel unserem Professor ein, dass er nach 13.30 Uhr das Herren-WC im Haus C neben dem sogenannten Dozentenfächerraum aufgesuchte hatte. Er erinnerte sich auch daran, dass er sein Sacko über den weißen Drahtkorb unterhalb des Trockentuchspenders gelegt hatte, der stets mit einem blauen Müllsack ausgekleidet war. Hierzu sah er sich veranlasst, weil das WC nicht mit einem Kleiderhaken ausgestattet war. Konnte es etwa sein, dass dabei das Smartphone aus der Innentasche des Sackos in den Korb gefallen war? Der nachmittägliche Blick in den Korb ließ zunächst Zweifel aufkommen. Der Müllsack im Korb war leer. Noch nicht einmal die üblichen benutzten Papiertücher befanden sich darin. Professor B hatte einen Verdacht: Hatten die Reinigungskräfte etwa den Korb inzwischen geleert? Könnte sich das Smartphone etwa in dem Müllsack befinden, den die Reinigungskräfte üblicherweise in den Müllcontainern hinter Haus B entsorgen?

    Diese Spur erwies sich als erfolgversprechend. Professor B setzte sich in sein Auto und fuhr damit an den Müllcontainern vorbei. Mit Erfolg! Bluetooth verband das Fahrzeug mit dem gesuchten Smartphone („Bluetooth connected“). Zehn Meter weiter ertönte das Signal „Bluetooth disconnected“. Das Smartphone musste sich in einem der Müllcontainer hinter dem Haus B befinden. Ein helfender Kollege versuchte, das Smartphone durch einen Anruf zu orten, um so zu wissen, in welchem der Container man suchen musste. Vergeblich, denn das gesuchte Smartphone war – wie üblich – lautlos gestellt. Zudem war mittlerweile der Akku leer, so dass sich keine Verbindung zu dem Gerät mehr aufnehmen ließ. Professor B blieb also nichts Anderes übrig, als systematisch nacheinander jeden Container und jeden darin befindlichen Müllsack mit bloßen Händen zu durchsuchen. Eine durchaus unappetitliche Angelegenheit, wie man sich vorstellen kann.

    Inzwischen war die Dunkelheit eingebrochen. Das Treiben des Professors rief den Wachschutz auf den Plan. Auf dessen Frage, was er in den Containern zu suchen habe, antwortete der Professor, er sei Professor an der hiesigen Bildungseinrichtung und ginge hier seinen dienstlichen Aufgaben nach. Jedenfalls sei die Suche nach seinem Smartphone dienstlich veranlasst. Der Wachschutz ließ ihn gewähren und zog kopfschüttelt von dannen.

    Die Zeit drängte, denn für den frühen Morgen des Folgetages war die Müllabfuhr zu erwarten. Waren die Müllsäcke samt Inhalt erst auf der Mülldeponie oder in der Müllverbrennungsanlage, war das Smartphone des Professors mit sämtlichen Daten für immer verloren. Ein Szenario, das man sich nicht ausmalen möchte.

    Plötzlich stellte sich der gewünschte Fahndungserfolg ein! Im zweiten Sack des dritten Containers erfasste die Hand des Professors ein Gerät, das sich wie ein Smartphone anfühlte. Nachdem er es aus dem Sack herausgezogen hatte, stellte er fest: es ist das gesuchte Smartphone. Es kam ihm wie ein Weihnachtswunder vor. Freudestrahlend reinigte und desinfizierte der Professor gründlich seine Hände. Anschließend begab er sich auf die Weihnachtsparty, die die Studierenden an diesem Abend veranstalteten. Nie hat es einen glücklicheren Professor an dieser Hochschule gegeben.

    Wieviel Glück er an diesem Abend hatte, konnte er erst am nächsten Morgen in der Lehrveranstaltung ermessen. Eine Studentin hatte ihr Smartphone vor sich auf dem Tisch in einen mit Reis gefüllten Beutel platziert. Es war ihr am Vorabend in die Toilette gefallen. Das durchnässte Gerät hatte seine Funktionsfähigkeit später nicht mehr wiedererlangt.

    Was kann man aus der Geschichte lernen? Manchmal sollte eine Sache tatsächlich einen Haken haben – zumindest das WC der Hochschule.

    Prof. Dr. Matthias Becker

    Professor an der Hochschule der Justiz Nordrhein-Westfalen

  • Aus der Aula ins KI-Zeitalter

    Aus der Aula ins KI-Zeitalter

    Die Lehre an der Hochschule der Justiz im Wandel

    Mein erster Arbeitstag an der damaligen Fachhochschule für Rechtspflege im August 2017 ist mir bis heute in lebhafter Erinnerung geblieben. In der Woche zuvor hatte ich als Richter noch Urteile und Beschlüsse unterzeichnet; nun wurde ich nach einem kurzen Einführungsgespräch in die Aula gebeten, um dort als neuer Studiengruppenleiter der R 102 Platz zu nehmen. Plötzlich blickte ich in viele junge, erwartungsvolle Gesichter. Vor den Studierenden lag ein neuer Lebensabschnitt. Mir wurde in diesem Moment klar, dass für mich dasselbe galt. Was ich damals nicht ahnte: Auch die Hochschule selbst stand vor erheblichen Veränderungen und Herausforderungen.

    Wenn ich heute auf diesen Moment im August 2017 zurückblicke, staune ich, welche Entwicklung die Hochschule seitdem genommen hat. Im Jahr 2017 spielte die „digitale Lehre“ nach meiner persönlichen Wahrnehmung im Alltag vieler Lehrender – abgesehen von der Nutzung einiger Basisfunktionen der Lernplattform ILIAS – kaum eine Rolle. Auch eine fortlaufende systematische didaktische Weiterbildung der Lehrenden fand damals nur in einem sehr begrenzten Rahmen statt.

    Ein entscheidender Einschnitt für die digitale Lehre an unserer Hochschule waren, wie an vielen Bildungseinrichtungen, die bewegten Jahre der Corona-Pandemie 2020 und 2021. In dieser Zeit intensivierte sich für mich persönlich der Kontakt zu meinem Kollegen Andreas Dormann, dem heutigen Leiter des später gegründeten Zentrums für Informationstechnologie und Mediendidaktik (ZIM). Aufgrund seiner langjährigen Erfahrung im E-Learning und seiner Mitarbeit in der Bundesarbeitsgemeinschaft „Digitale Lehre an Hochschulen des öffentlichen Dienstes“ (BAG) war er – über unsere Hochschule hinaus – einer der zentralen Ansprechpartner bei der kurzfristigen Umstellung auf pandemiegerechte Fernlehre.

    Ich selbst übernahm 2020 im Fach Allgemeines Bürgerliches Recht in Abstimmung mit dem damaligen Fachleiter, Prof. Dr. Knut Jacobi, die Koordination bei der Planung und Erstellung digitaler Lehrelemente in diesem Lehrfach. Im Fach ABR entstand ein kurzfristig umgesetztes „Flipped-Classroom“-Konzept: Abstrakte Lehrinhalte wurden in kurzfristig produzierten Lehrvideos vermittelt, ergänzt durch erste interaktive Elemente, während die Fallübungen unter Anleitung der Lehrenden in „Webinaren“ stattfanden.

    Aus dieser Phase ist mir auch die erste – und bislang einzige – digitale Weihnachtsfeier der Hochschule im Dezember 2020 besonders in Erinnerung geblieben. Die Idee entstand, weil viele Studierende, insbesondere die Studienanfängerinnen und Studienanfänger des Jahres 2020, nachvollziehbar beklagten, dass in der Fernlehre der soziale Austausch zu kurz komme. Unser neuer Direktor der Hochschule, Dr. Alexander Meyer, unterstützte diese Idee. Viele Kolleginnen und Kollegen sowie zahlreiche Studierende füllten sie anschließend – mit vielen kreativen Ideen – mit Leben. Das positive Feedback zeigte: Diese ungewöhnliche Weihnachtsfeier brachte in einer schwierigen Zeit gemeinsames Lachen und ein Stück weit auch die schmerzlich vermisste menschliche Nähe.

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    Meine Abordnung an die Hochschule endete 2021 daher nach einer intensiven, pandemiegeprägten Zeit. Geblieben waren viele neue Erkenntnisse darüber, was digital gestützte Lehre leisten kann – und eine wachsende Vorstellung davon, welches Potenzial in ihr steckt, wenn sie systematisch geplant und aufgebaut wird.

    Während meiner anschließenden Zeit am OLG Köln und am LG Bonn blieb der Kontakt zur Hochschule bestehen. Die Gründung des ZIM im Dezember 2021 habe ich aus der Ferne mit großer Spannung verfolgt. Für mich war sie ein Meilenstein: Erstmals wurden medienpädagogische Expertise und eine feste organisatorische Struktur geschaffen, um digitale Lehrelemente konzeptionell zu entwickeln, praktisch umzusetzen und nachhaltig in der Lehre zu verankern.

    Als 2022 eine Dozentenstelle ausgeschrieben wurde, deren Schwerpunkt auf der aktiven Mitwirkung an der Weiterentwicklung digitaler Lehrinhalte und Lehrmethoden lag, war meine Entscheidung schnell gefallen: Hier konnte ich meine Erfahrungen aus der Corona-Zeit einbringen und zugleich an der Weiterentwicklung moderner Lehre mitarbeiten. Nach erfolgreicher Bewerbung verstärkte ich ab November 2022 das ZIM-Team.

    Die Arbeit im ZIM war von Anfang an spannend und anspruchsvoll. Besonders prägend war die Zusammenarbeit mit den medienpädagogischen Fachkräften Lara Misselich und Dr. Marko Sperling. Als Jurist bringt man aus Studium und Ausbildung nicht automatisch eine ausgeprägte didaktische Perspektive mit. In der juristischen Ausbildung gelten viele didaktische Standards, die in anderen Studienfächern selbstverständlich sind, noch immer nicht in gleicher Weise. Gerade deshalb trafen im ZIM unterschiedliche Denkwelten aufeinander.

    Das war aber keine Belastung, sondern entsprach dem interdisziplinären Ansatz des ZIM: pädagogisch-didaktische Expertise mit den besonderen Anforderungen juristisch geprägter Studiengänge zu verbinden – mit dem Ziel, die Lernerfahrung der Studierenden nachhaltig zu verbessern.

    Vor diesem Hintergrund begann ich 2023 mit der Entwicklung eines „Blended-Learning“-Projekts. Der Gedanke war, dass das ZIM nicht „nur“ durch Schulungen und Coachings zur Weiterentwicklung der Lehre beitragen sollte, sondern auch durch konkrete, realitätsnahe Lehrprojekte. Digitale Lehransätze sollten gemeinsam mit Lehrenden erprobt, ausgewertet und als Best-Practice-Beispiele nutzbar gemacht werden.

    Seitdem ist viel geschehen. Aufbauend auf den Erfahrungen aus diesem Projekt sind zahlreiche weitere digitale Lehrinhalte entstanden. Besonders hervorzuheben sind etwa die im Fach Kostenrecht von engagierten Kolleginnen und Kollegen konzipierten und vom ZIM mitproduzierten Lehrvideos. Daneben wurden zahlreiche weitere spannende Projekte angestoßen. Dazu gehören beispielsweise neben neuen professionellen Lehrvideo-Formaten ein digitaler Klausurentrainer für das Fach Familienrecht, ein KI-gestützter Subsumtionstrainer für das Erlernen des juristischen Gutachtenstils oder ein neues Folienprogramm für das Fach Immobiliarsachenrecht, bei dessen Erstellung auf die neuen Möglichkeiten der Bild- und Videogenerierung mittels KI zurückgegriffen wurde.

    Diese Entwicklung ist zugleich Teil einer größeren Veränderung an der Hochschule. Die Zahl der Studierenden im Bereich Rechtspflege ist seit 2017 deutlich gestiegen; mit Essen ist ein neuer Standort hinzugekommen. Auch organisatorisch hat sich das Bild erheblich verändert: Neben dem – bereits im Jahr 2017 sehr engagierten – Beauftragten für pädagogisch-didaktikische Angelegenheiten gibt es nun das ZIM, das gemeinsam mit Lehrenden an zahlreichen spannenden medien- und hochschuldidaktischen Projekten zur Qualitätssteigerung der Lehre arbeitet. Neu sind auch ein „Onboarding“ für die frisch aus der Gerichtspraxis abgeordneten Lehrkräfte, regelmäßige didaktische Schulungsangebote für alle Lehrenden und jährlich stattfindende Fortbildungstage, die vom ZIM mitgeplant und mitgestaltet werden.

    Auch die technische Ausstattung der Hochschule ist kaum wiederzuerkennen. Was 2017 noch wie ein ferner Traum wirkte – ein zuverlässig funktionierendes WLAN –, ist heute selbstverständlich. Hinzu kommen neben einem modernen Studio für Videoproduktionen („One Button Recording Studio“) moderne Smartboards in den Lehrsälen sowie – nicht zuletzt – die Ausstattung aller Studierenden und Lehrenden mit iPads, die die Nutzung neuer digitaler Formate ermöglichen.

    Die Arbeit ist damit aber keineswegs abgeschlossen. Mein nächstes größeres Projekt ist bereits angelaufen: In enger Zusammenarbeit mit Andreas Dormann entsteht unter dem Namen „i3A“ derzeit eine virtuelle zivilprozessuale Ausbildungsakte.

    Wenn ich heute auf das Jahr 2017 zurückblicke, wird deutlich, wie viel sich seither an unserer Hochschule bewegt hat. Zugleich habe ich den Eindruck, dass wir noch längst nicht „fertig“ sind. Ich bin überzeugt, dass die kommenden Jahre die Lehre an den Hochschulen des öffentlichen Dienstes vor ganz neue Herausforderungen stellen werden – nicht nur angesichts der rasanten Entwicklungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz, sondern auch aufgrund vieler weiterer gesellschaftlicher Umbrüche. Umso wichtiger ist es, Lehre nicht nur zu verwalten, sondern sie aktiv weiterzuentwickeln. Seit 2017 durfte ich einen kleinen Teil zur Entwicklung unserer Hochschule beitragen. Dafür bin ich sehr dankbar und blicke gespannt auf die kommenden Aufgaben!

    Daniel Jung

    Dozent und Mitarbeiter im Zentrum für Informationstechnologie und Mediendidaktik (ZIM) an der Hochschule der Justiz Nordrhein-Westfalen

  • Rechtspfleger sind überall: Auch in Karlsruhe

    Rechtspfleger sind überall: Auch in Karlsruhe

    Ein Reisebericht von Dr. Max Friedrich

    Wir schreiben das Jahr 2016, es ist früh am Morgen und Bad Münstereifel schläft – bis auf einen Bus mit 50 Studierenden, der vor der FH II steht und wartet – denn einer hat verschlafen. Es soll nicht verraten werden wer – aber trotz bestehender Vorurteile war es kein Studierender…

    Nach dieser kurzen Verzögerung ging es los: Es ist nicht überliefert, ob der Busfahrer in sein Navi „BVerfG“ eingegeben hat, jedenfalls erreichten die zwei Studiengruppen mit ihren Leitern Dr. Gerd Kathstede und mir dreieinhalb Stunden später das Gericht, das in der Presse gerne als das höchste Gericht bezeichnet wird. Dort empfing uns eine Richterin des Landgerichts Bonn, die zu der Zeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet war. Beeindruckend waren zweierlei Dinge:

    1. Es ist eine surreale Erfahrung in dem Saal zu stehen, den man schon hunderte Male im Fernsehen gesehen hat und die Stühle berühren zu können, von denen sich die Rotroben erheben und über die Geschicke unseres Landes und die Achtung der Grundrechte des Einzelnen urteilen.
    2. Bei der Führung wurde uns ein verblüffender Aspekt der Arbeitsweise des BVerfG erläutert. Zum juristischen Allgemeinwissen gehört noch, dass von den rund 5.000 Verfassungsbeschwerden pro Jahr nicht einmal zwei Prozent Erfolg haben und über 90 Prozent der Verfassungsbeschwerden durch Nichtannahmebeschluss ohne Begründung verworfen werden.

    Unbekannt war uns jedoch, wie es zu den meisten dieser Entscheidungen kommt: Im sogenannten Allgemeinen Register wird geprüft, ob Verfassungsbeschwerden bereits offensichtlich unzulässig sind oder unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts offensichtlich keinen Erfolg haben können. Diese Verfahren werden regelmäßig mit einem Hinweisschreiben erledigt. Der Clou: Im allgemeinen Register arbeiten im Wesentlichen Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, die mit Ihrer Prüfung der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerden den zentralen Beitrag zur Funktionsfähigkeit der beiden Senate beitragen. Die Mitarbeiterin des Bundesverfassungsgerichts ließ es sich dann nicht nehmen um unseren gut ausgebildeten Nachwuchs zu buhlen – Ich kann es ihr nicht verdenken!

    Nach 15 Minuten Fußmarsch erreichten wir den Bundesgerichtshof. Nach einer Führung durch das erbgroßherzliche Palais besuchten wir eine Sitzung des III. Zivilsenats, bei dem Notarhaftung auf der Rolle stand. Aus pädagogischer Sicht der Studiengruppenleiter war das eher ein Thema, das man sich nicht ausgesucht hätte und es ging eher um den Eindruck „Karlsruhe“ live verhandeln zu sehen. Doch dann kam die dicke Überraschung: Der Notar hatte in der Sache eine Rechtsprechungsänderung des BGH nicht antizipiert und die BGH-Anwälte und der Vorsitzende tauschten lebhaft Argumente aus und zwar zu einem Thema, das den Studierenden aus den Vorlesungen bekannt war. Noch Wochen später haben wir mit den Studierenden über das Verfahren gesprochen und auf die Veröffentlichung der Entscheidung hingefiebert. Der Vorsitzende beantwortete im Anschluss an die Sitzung noch zahlreiche Fragen, z.B. wie ohne Protokollführer und Diktiergerät das Sitzungsprotokoll erstellt würde: Der Vorsitzende zeigte verschmitzt Papier und Stift und erklärte bescheiden, das sei am BGH nicht so schwierig.

    Zehn Jahre nach unserer Exkursion nach Karlsruhe bleiben für mich zwei Eindrücke haften: 1) Welche Leistung die Studierenden an unserer Hochschule erbringen, um nach 1 ½ Jahren Studium auch an den höchsten Gerichten sofort in scheinbar fernliegender Materie kompetente Gesprächspartner zu sein. 2) Welche Allzweckwaffen unsere Hochschule für das Funktionieren unseres Rechtsstaates auf allen Ebenen ausbildet.

    In diesem Sinne wünsche ich der Hochschule der Justiz NRW alles Gute zum 50. Geburtstag und wünsche uns, dass sie auch in den kommenden 50 Jahren den juristischen Nachwuchs ausbildet, um den uns selbst Karlsruhe beneidet.

    Dr. Max Friedrich

    Justiziar an der Hochschule der Justiz Nordrhein-Westfalen

  • Filzpantoffel und Patchworkdecken

    Filzpantoffel und Patchworkdecken

    Kunst- und Handwerkermarkt an der FHR NRW

    Im Jahr 2014 hatte sich an der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen bereits eine Tradition etabliert, die auf den ersten Blick so gar nicht nach Lehre, Klausuren und Gesetzestexten klingt: der Kunst- und Handwerkermarkt. Zum fünften Mal zogen Filzpantoffeln, Patchworkdecken, Holzarbeiten, Schmuck und viele andere handgefertigte Dinge in die Räume der Hochschule ein. Was 2010 als Idee einer ausstellungserfahrenen Kollegin begonnen hatte, war damit längst mehr als ein Versuch – und aus heutiger Sicht genau in der Mitte einer zehnjährigen Erfolgsgeschichte angekommen.

    Als langjährige Ausstellerin beim Kunst- und Handwerkermarkt im Oberlandesgericht Köln hatte ich irgendwann einmal die Idee, solch einen Markt auch in den Räumen der Fachhochschule zu organisieren. Die Räumlichkeiten boten sich geradezu an und auch die Gelegenheit, die Fachhochschule nach außen zu repräsentieren, spielte dabei eine Rolle.

    Nachdem die Direktorin der Fachhochschule, Frau Dr. Dylla-Krebs, ihr Einverständnis gegeben hatte, begann ich Anfang 2010 mit der Planung des 1. Kunst- und Handwerkermarktes, der am 31. Oktober 2010 stattfinden sollte. Am wichtigsten waren natürlich die Ausstellerinnen und Aussteller. Es sollten Hobbykünstler sein, aber ich wollte auch kleinen besonderen Handwerksbetrieben aus Bad Münstereifel und Umgebung die Möglichkeit geben, ihre Produkte auf unserem Markt vorzustellen.

    Natürlich war der Kunst- und Handwerkermarkt auch Thema bei den Kolleginnen und Kollegen sowie Dozentinnen und Dozenten und in einschlägigen Zeitschriften machte ich auf diesen Markt aufmerksam. Schon bald gingen die ersten Anfragen zur Teilnahme ein und es dauerte nicht lange, und die Standplätze waren vergeben.

    Der 31. Oktober 2010 rückte näher und viele helfende Hände aus den Reihen der Verwaltung und des Hausmeisterdienstes machten diesen Handwerkermarkt erst möglich.

    Der Kantinenpächter hatte sich bereit erklärt, für das leibliche Wohl der Besucherinnen und Besucher zu sorgen und viele Kolleginnen aus der Verwaltung kümmerten sich um Kaffee und Kuchen in der Cafeteria.  Damit stand dem 1. Kunst- und Handwerkermarkt an der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen nichts mehr im Wege.

    Der Andrang der Besucherinnen und Besucher am Markttag übertraf bei weitem unsere Erwartungen. Mit solch einem Zuspruch hatten wir nicht gerechnet. Das Interesse an unserem Handwerkermarkt, aber auch an den Räumlichkeiten der Fachhochschule war groß und am Ende des Tages zogen wir das Fazit:
    Diesen Handwerkermarkt werden wir wiederholen.

    Genau zehn Mal fand dieser Kunst- und Handwerkermarkt statt. Viele Ausstellerinnen und Aussteller präsentierten in dieser Zeit ihre tollen und hochwertigen Arbeiten und konnten die Besucher und Besucherinnen damit erfreuen.

    Die räumliche Situation der Fachhochschule, aber letztendlich die Corona-Pandemie, beendeten leider die Zeit der Kunst- und Handwerkermärkte in der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen.

    Es war eine schöne Zeit – für die Ausstellerinnen und Aussteller, aber auch die Besucherinnen und Besucher!

    Angelika Hein

    Mitarbeiterin im Vorzimmer der ehemaligen Direktoren und Direktorin der Hochschule der Justiz Nordrhein-Westfalen i. R.

  • Es war einmal…

    Es war einmal…

    Chronik des Fördervereins

    Es war einmal … so beginnen viele Märchen. Im Jahr 2012 zeigte sich an der Hochschule, dass Märchen nicht nur erzählt, sondern auch verhandelt werden können – jedenfalls dann, wenn Schneewittchen und Co. in einem Moot Court juristisch aufbereitet werden. Doch verlangt es die Sorgfalt eines Chronisten, die Geschichte nicht erst dort beginnen zu lassen, wo sie besonders märchenhaft wird. Ihr Anfang liegt vielmehr im Jahr 1987.

    „Vorstehende Satzung wurde heute in das
    Vereinsregister unter VR 752 eingetragen.“

    Mit diesem knappen Satz des Amtsgerichts Euskirchen vom 11. Dezember 1987 begann die Geschichte des Fördervereins der Hochschule der Justiz. Damals unter dem Namen „Freunde und Förderer der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen e.V.“ gegründet, trat der Verein offiziell ins Licht der Öffentlichkeit, nachdem bereits im Oktober 1987 insgesamt 35 Vertreterinnen und Vertreter der Lehrenden, Studierenden und Verwaltung die Vereinssatzung gebilligt hatten.

    Seitdem gehen die Wege der Hochschule und ihres Fördervereins Hand in Hand – oder, juristischer formuliert: beide befinden sich einer bewährten und auf Dauer angelegten Gemeinschaft. Alle zwei Jahre übernehmen neu gewählte Vorstandsmitglieder die Verantwortung für den Verein. Mit dabei ist kraft Satzung stets auch die jeweilige Sprecherin bzw. der jeweilige Sprecher der Studierenden. Gemeinsam verfolgen sie das Ziel, dort finanzielle Unterstützung zu leisten, wo Haushaltsmittel der Hochschule an ihre Grenzen stoßen. Dem Vereinszweck folgend werden die geistigen, musischen und sozialen Aktivitäten der Studierenden gepflegt und gefördert, sowie die Beziehungen ehemaliger Studierender, ihrer Berufsverbände und Anstellungskörperschaften sowie ehemaliger Dozenten der Hochschule gepflegt.  

    Was daraus in den vergangenen Jahrzehnten entstanden ist, kann sich im Rückblick durchaus sehen lassen. Der Förderverein hat zahllose Projekte ermöglicht und begleitet. Vor Ort an der Hochschule wurden Vorträge organisiert, Webmaster-Kurse unterstützt, Theaterbesuche und Stadtführungen gefördert. Im Jahr 2012 sorgte ein Märchen-Moot-Court weit über die Hochschulgrenzen hinaus für Aufmerksamkeit und bewies eindrucksvoll, dass auch Schneewittchen und Co. gelegentlich eine juristische Aufarbeitung benötigen.

    Ein besonderes Anliegen war und ist die Förderung historischer und gesellschaftlicher Bildung. So begleitete der Förderverein die Entstehung einer multimedialen Ausstellung über Friedrich Kellner und die Rolle der deutschen Justiz während des Nationalsozialismus von Beginn an und unterstützte Studierende bei der Erarbeitung der Inhalte. Die digitale Ausstellung über das Leben und Wirken Kellners, die man online über justiz.nrw abrufen kann, ermöglicht es, sich auch heute noch interaktiv mit Themen wie Euthanasie, Holocaust und Kriegsalltag auseinanderzusetzen.

    Davon, dass Bildung nicht ausschließlich in Hörsälen stattfindet, war der Förderverein stets überzeugt. Um den Blick über den Tellerrand und gelegentlich auch über die Grenzen des Studienalltags hinaus zu erweitern, wurden Fahrten zu Musicals nach Köln, Museumsbesuche in Bonn sowie Exkursionen zu den Weihnachtsmärkten in Aachen und Bonn organisiert. Regelmäßig standen auch Besuche des Astropeilers Stockert und der ehemaligen NS-Ordensburg Vogelsang auf dem Programm. Zu den liebgewonnenen Traditionen gehört die jährliche Weinfahrt zur Winzergenossenschaft Mayschoß-Altenahr. Weder Pandemie noch Flutkatastrophe konnten dieser Veranstaltung dauerhaft etwas anhaben. Wanderung, Weinprobe und gute Gespräche bieten Jahr für Jahr Gelegenheit, sich abseits von Vorlesungen, Klausuren und Gesetzestexten auszutauschen – ein Angebot, das erfahrungsgemäß großen Zuspruch findet.

    Neben kulturellen Aktivitäten lag dem Förderverein stets auch das körperliche Wohlbefinden der Studierenden am Herzen. Schließlich arbeiten Körper und Geist bekanntlich am besten im Team. Daher wurden über viele Jahre hinweg zahlreiche sportliche Aktivitäten unterstützt. Besonders hervorzuheben ist das jährlich stattfindende Sportfest, für das der Förderverein regelmäßig Sportgeräte sowie Preise für die erfolgreichsten Studiengruppen bereitstellt. Darüber hinaus wurden die Fitness- und Sporträume der Hochschule mit Geräten und Hanteln ausgestattet, Schrittzählwettbewerbe organisiert, sportliche Wettkämpfe mit Justizvollzugsanstalten und anderen juristischen Einrichtungen gefördert sowie Yoga-Kurse angeboten. Tischtennisplatten, Billardtisch und Kicker fanden ihren Weg genauso auf den Campus wie Trikots, Pokale und Auszeichnungen für Dozenten- und Studierendenmannschaften. Kurzum: Wer sich zwischen den Lernphasen sportlich betätigen wollte, fand dafür stets beste Voraussetzungen vor.

    Wo Tag für Tag gemeinsam gelernt und wissenschaftlich gearbeitet wird, darf natürlich auch gemeinsam gefeiert werden. Ob für die Sportfestparty ein DJ engagiert werden musste oder Karnevalsveranstaltungen mit Dreigestirn und Auftritten von Tanz- und Musikgruppen zu organisieren waren – auf den Förderverein war stets Verlass. Über viele Jahre hinweg organisierte er zudem alle vier Jahre ein Ehemaligenfest. Nachdem das Interesse hieran nachließ und die Veranstaltung im Jahr 2016 eingestellt wurde, entwickelt sich derzeit das Campus-Fest zu einem würdigen Nachfolger. Es wird von engagierten Hochschulangehörigen organisiert und vom Förderverein unterstützt. Dass im Rahmen dieses Campus-Festes auch die Feierlichkeiten zum 50-jährigen Bestehen der Hochschule stattfinden, unterstreicht einmal mehr die enge Verbundenheit zwischen Hochschule und Förderverein.

    Die Liste der geförderten Projekte ließe sich noch lange fortsetzen. Stellvertretend sollen zum Abschluss noch zwei besonders sichtbare Beispiele genannt werden: die in Eigenarbeit von Vorstandsmitgliedern und Studierenden errichtete Grillhütte sowie die auf dem Hochschulgelände entstandene Calisthenics-Anlage. Beide erfreuen sich bis heute großer Beliebtheit. Die eine sorgt für gesellige Stunden, die andere dafür, dass die dabei aufgenommenen Kalorien auch wieder abgebaut werden können.

    All dies wäre ohne das Engagement zahlreicher ehrenamtlich tätiger Lehrender, Studierender und Verwaltungsmitarbeitender nicht möglich gewesen. Sie haben über viele Jahre hinweg Zeit, Ideen und Tatkraft ehrenamtlich in den Dienst des Vereins und damit auch der Hochschule gestellt. Gleichzeitig wäre eine Förderung ohne die vielen Mitglieder nicht möglich gewesen, die dem Förderverein teils über Jahrzehnte die Treue gehalten und durch ihre Unterstützung zahlreiche Projekte erst ermöglicht haben.

    Ihnen allen gilt unser herzlicher Dank. Sie haben dazu beigetragen, dass der Förderverein seit fast vier Jahrzehnten weit mehr ist als nur ein eingetragener Verein – nämlich ein lebendiger Teil der Hochschule. Die Geschichte des Fördervereins ist zugleich ein Stück Hochschulgeschichte – und wird es hoffentlich auch in den kommenden Jahrzehnten bleiben.

    Für den Vorstand des Fördervereins

    Prof. Dr. Christoph Neukirchen

    Professor an der Hochschule der Justiz Nordrhein-Westfalen

  • Gratulation zum Geburtstag

    Gratulation zum Geburtstag

    Liebe Fachhochschule für Rechtspflege,

    ich gratuliere Dir von Herzen zu Deinem 50. Geburtstag und bin sehr glücklich, knappe vier Lebensjahre mit Dir geteilt zu haben. Vom 1. Februar 2010 bis zum 19. Dezember 2013 durfte ich die Fachhochschule für Rechtspflege (und ihre Schwestereinrichtung, das Ausbildungszentrum der Justiz) leiten und dies war mir nicht nur eine Ehre, sondern vor allem eine sehr große Freude. Ich denke sehr gerne an diese glückliche Zeit zurück.

    Natur

    Mein erster Tag in Bad Münstereifel im Vorfeld meiner Ernennung fiel auf einen wunderschönen Sommertag mit strahlend blauem Himmel. Ich stieg aus dem Zug – wie auch später fast jeden Tag – und es war Liebe auf den ersten Blick. Die Liebe blieb, auch, wenn an meinem ersten Arbeitstag der Schnee gefühlt „meterhoch“ lag und über Wochen nicht schmelzen wollte. Arbeiten, wo andere Urlaub machen, in einer „ablenkungsarmen Umgebung“, wie man gerne bei Begrüßungen sagte, aber so „ablenkungsarm“ waren weder der Ort noch die Herausforderungen, die zu bewältigen waren, und auch die Studierenden wussten nach meinem Eindruck die Vorzüge einer „Campushochschule“ in der Eifel durchaus zu schätzen.

    Menschen

    Vom ersten Tag an fiel mir die enge Verbundenheit aller Angehörigen mit ihrer Fachhochschule auf: die der Lehrenden, der Studierenden sowie aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Fachhochschule war für alle viel mehr als ein „Arbeitsplatz“ und für viele mehr ein „Familienbetrieb“. Dies erklärt auch, wie mit verhältnismäßig kleiner Personenzahl Großes erreicht werden konnte. Höchst engagiert, spontan, ideenreich, ortsverbunden, den Menschen zugewandt, freundlich, offen, hilfsbereit und humorvoll.

    Erfolge

    Mit allen diesen guten Eigenschaften versehen, haben die Menschen der Fachhochschule für Rechtspflege Großes erreicht, sowohl in seinen beiden großen Fachbereichen Rechtspflege und Strafvollzug, als auch in der bundesweit einzigen Amtsanwaltsausbildung und in seinen angegliederten Zentren für Betriebswirtschaft, IT und Mediendidaktik: Die Hochschule ist Garantin für eine fundierte, wissenschaftlich vertiefte und zugleich praxisorientierte hochwertige Ausbildung ihrer Studierenden, die in der justiziellen Praxis sofort als Kolleginnen und Kollegen eingesetzt werden können. Es war mir stets wichtig, die Fachhochschule für Rechtspflege und ihre hervorragende Arbeit sichtbar zu machen.

    Deshalb hat es mich sehr gefreut, dass wir im Mai 2010 den Fotowettbewerb des Justizministeriums „Wir sind ein Team“ gewannen, nachdem wir mit über 200 Menschen ein Paragraphenzeichen gebildet hatten, und dass aus diesem „Menschenparagraphen“ kurz darauf das erste Logo der Fachhochschule für Rechtspflege geworden ist, in einem „warmen Orange“ gehalten, angelehnt an die Farbe der FH I.

    Ich freue mich, dass sich das Logo über die Jahre etabliert hat und nun in das neue Logo der Hochschule der Justiz Nordrhein-Westfalen eingegangen ist.

    Liebe Hochschule der Justiz,

    Dir wünsche ich nun von Herzen weiterhin alles Gute, glückliche Menschen und viel sichtbaren Erfolg.

    Dr. Corinna Dylla-Krebs

    Präsidentin des Landesjustizprüfungsamtes
    am Ministerium der Justiz Nordrhein-Westfalen

  • Dank in Sütterlin

    Dank in Sütterlin

    Nach mittlerweile fast zwei Jahrzehnten Lehrtätigkeit im Fachbereich Strafvollzug verbinden mich zahlreiche schöne Erinnerungen mit der Hochschule der Justiz. Für einen Hochschullehrer aus Leidenschaft ist es zweifellos die größte Freude, wenn die intensive Zusammenarbeit mit den Studierenden Früchte trägt und der Einsatz des Lehrenden von den Studierenden geschätzt und anerkannt wird. Daher erinnere ich mich besonders gerne an ein kurzes, handgeschriebenes Dankesschreiben, das mir die Studierenden der Studiengruppe S 301 im Rahmen der Examensfeierlichkeiten 2013 übergeben haben. Es hinterließ bei mir einen besonderen Eindruck, da es nicht – wie etwa von der Lektüre zahlreicher Klausuren gewohnt – in lateinischer Schreibschrift verfasst war, sondern in Sütterlinschrift. Hierbei handelt es sich um eine Variante der deutschen Kurrentschrift, die der Berliner Grafiker Ludwig Sütterlin um 1911 im Auftrag des preußischen Kulturministeriums geschaffen hat. Die Sütterlinschrift war die Grundlage der 1935 an den deutschen Schulen als „Normalschrift“ eingeführten „Deutschen Schreibschrift“, mit der unsere Großeltern und Urgroßeltern schreiben gelernt haben. Bereits 1941 wurde allerdings die Sütterlinschrift durch die „Deutsche Normalschrift“, eine lateinische Schreibschrift, ersetzt, die schließlich seit den 1950er Jahren in modifizierter Form als „Lateinische Ausgangsschrift“ zur Grundlage des Schreibunterrichts in den bundesdeutschen Schulen gemacht wurde. Parallel dazu wurde – in einigen Bundesländern zum Teil bis in die 1990er Jahre hinein – die Sütterlinschrift als weitere Schriftart zumindest im Leseunterricht an Schulen gelehrt.

    Der nähere Hintergrund für die Wahl der Sütterlinschrift für das Dankesschreiben war offensichtlich meine besondere Vorliebe für den „Sütterlin-Fall“, den das Oberlandesgericht Celle im Jahre 2009 zu entscheiden hatte und den ich mit Begeisterung in meiner Lehrveranstaltung zum Vollzugsrecht besprochen habe. Denn die Entscheidung eignet sich didaktisch besonders gut dafür, die Reichweite und methodische Auslegung einer Rechtsnorm an einem eingängigen Beispiel zu verdeutlichen. In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt unterhielt ein Gefangener einen Briefwechsel mit seiner Verlobten, den beide in besagter Sütterlinschrift verfassten. Das mühevolle Lesen des Inhalts im Rahmen der Briefkontrolle wollte die Anstalt dadurch vermeiden, dass sie die Weiterleitung der Schreiben unterlassen und stattdessen die Briefpartner zum Schriftwechsel in lateinischer Schrift veranlassen wollte. Der „Witz“ des Falles war, dass es hierfür keinerlei rechtliche Grundlage gab. Denn die im Vollzugsgesetz abschließend vorgegebenen Gründe für ein Anhalten der Schreiben liefen allesamt in Leere. So handelte es sich bei der Sütterlinschrift ganz offensichtlich nicht um eine „Geheimschrift“. Auch waren die Briefe in Schönschrift formklar verfasst, so dass sie nicht als „unleserlich“ qualifiziert werden konnten. Ebenso waren die Briefe nicht „unverständlich“, da jeder der Sütterlinschrift Mächtige den gedanklichen Inhalt der Schreiben klar erfassen konnte. Und schließlich waren die Briefe auch nicht in einer „fremden Sprache“ geschrieben sondern in deutscher Sprache, nur eben in einer anderen Schriftart. Im Ergebnis hatte die Anstalt keine Handhabe für das Anhalten der Schreiben und das Gericht wertete das Vorgehen der Anstalt als rechtswidrig.

    Der Fall erzielte – wie von mir gewünscht – bei den Studierenden offensichtlich eine nachhaltige Wirkung und sie erinnerten sich auch nach mehreren Jahren noch an ihn. Daher hat die Studierende Susanne Grba zur Feder gegriffen und das kleine Dankschreiben in Sütterlin verfasst. Bei der Lektüre wird der eine oder andere sicher ein gewisses Verständnis für den Versuch der Anstalt aufbringen, das Lesen der Schrift zu umgehen. Zum Glück wurde die „Übersetzung“ des Schreibens gleich mitgeliefert. Und die ehemaligen Studierenden können mit der vollzugsgesetzlichen Norm zum Anhalten von Schreiben hoffentlich noch heute sicher umgehen.
    Sütterlin sei Dank!

    Prof. Dr. Peter Münster

    Professor an der Hochschule der Justiz Nordrhein-Westfalen