Autor: admin

  • Die Flutkatastrophe

    Die Flutkatastrophe

    „Das ist unvorstellbar!“

    Noch am Nachmittag des 14. Juli 2021 konnte ich nicht erahnen, dass nahezu jedes meiner Gespräche der kommenden Tage und Wochen von diesem Satz geprägt sein würde. An diesem Nachmittag – so unmittelbar vor der Flutkatastrophe der kommenden Stunden – freute ich mich darauf, in wenigen Wochen bereits mehr als 270 neue Studierende im Fachbereich Rechtspflege begrüßen zu dürfen; und dies in Präsenz auf unserem Campus in Bad Münstereifel – nach vielen Monaten der digitalen „Corona-Fernlehre“.

    Ich war froh darüber, dass wir hierauf gut vorbereitet waren und alle Studierenden des neuen Jahrgangs gleich zu Beginn ihres Studiums mit Tablets ausgestattet werden konnten. Auch freute ich mich darüber, dass wir unsere Studierenden des noch laufenden „Abschlussjahrgangs“ trotz der vielfältigen Folgen der Pandemie, darunter viele und lange Phasen der digitalen Lehre, in den beiden noch vor uns liegenden Wochen durch ihre schriftlichen Prüfungsarbeiten vor Ort begleiten würden. Sehr positiv gestimmt arbeitete ich also am 14. Juli 2021 in meinem Büro in Bad Münstereifel und formulierte eine an alle Studienanfänger/innen gerichtete E-Mail, die am kommenden Morgen versendet werden sollte. Darin wollte ich die Studierenden dazu aufrufen, sich – falls noch nicht geschehen – schnellstmöglich zum Schutz vor einer Infektion mit dem Corona-Virus impfen zu lassen. Dass wir diese Rund-Mail am nächsten Morgen nicht würden versenden können und ich, der ich als Pendler in Bad Münstereifel arbeite, mich an diesem Tag um meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort sorgen und auch erst Tage später sicher sein würde, dass alle meiner Kolleginnen und Kollegen diese Katastrophe ohne Schaden an Leib und Leben überstanden hatten, kam mir zu diesem Zeitpunkt nicht in den Sinn.   

    Das Unwetter vom 14./15. Juli 2021, das in den folgenden Stunden über Bad Münstereifel, den Kreis Euskirchen und weite Teile des Landes hereinbrach, war verheerend: In dieser Katastrophe verloren viele Menschen ihr Leben. Und am Morgen des 15. Juli waren die Kernstadt von Bad Münstereifel sowie weitere Ortsteile kaum wiederzuerkennen: Einzelne Häuser waren komplett zerstört oder schwer beschädigt, Straßen tief aufgerissen bzw. unterspült, Häuser und Keller mit Wasser und Schlamm geflutet, Autos und Container – wie Spielzeuge durch die Straßen gespült worden und waren mit Geröll und Gegenständen aus den Häusern, den Gärten und von den Straßen überall verteilt. In weiten Teilen des Kreises und der Stadt gab es nunmehr keinen Strom, keine Wasserversorgung und kein Telekommunikationsnetz mehr; kaum je­mand vor Ort war per Mobilnetz erreichbar.

    Von den Folgen der Überflutungen waren auch viele Mitarbeiter/innen der Hochschule betroffen. Einige wurden evakuiert, waren tagelang ohne Strom, Telekommunika­tion und Wasser, erlitten erhebliche Schäden an ihren Wohnungen und an ihrem Hab und Gut. Betroffenen konnten wir zum Glück eine Not­unterkunft anbieten, anderen, die mit Tod und Verlusten umgehen mussten, auch psy­chologische Hilfe. Wir gaben unkompliziert Sonderurlaub, damit sich die Kolleginnen und Kollegen sogleich um ihre Liebsten und die existenziell wichtigen Dinge kümmern konnten.

    Wir, als Fachhochschu­le, waren – wenn man die Gebäude betrachtetet – in dieser Nacht zugleich noch mit einem blauen Auge davongekommen: Vergleichsweise wenige unserer Studierenden-Unterkünfte, nämlich rund 40 Räume, und einige Funktionsräume in vier der von uns genutzten Gebäude waren mit Wasser und Schlamm über­flutet worden. Die betroffenen Räume, die Möbel und das gesamte Inventar waren damit unbrauchbar und mussten – wie die Böden auch – komplett ent­kernt bzw. entsorgt werden; die Räumlichkeiten wurden in den Folgemonaten aufwändig saniert und neu ausgestattet.

    Schon sehr rasch nach der Unglücksnacht konnte die Verwaltung der Hochschule trotz allem einen stark eingeschränkten Betrieb in unserer neuen, höher gelegenen Liegenschaft in der Wil­ly-Brandt-Straße aufnehmen. Hier verfügten wir zum Glück über Strom, Wasser und Telekommunikationsmöglichkeiten. Unseren Lehrbetrieb am Standort Bad Münstereifel überführten wir sogleich in die digitale Lehre. Der Prüfungsbetrieb wurde kurzfristig von den Oberlandesgerichten und der Justizvollzugsschule übernommen, wo­rüber wir sehr dankbar waren.

    Besonders miss­lich war die Situation auch für unsere Studierenden, die zu Beginn des Monats August ihr Studium – nach der letzten Corona-Welle und zu Beginn des neuen Studienjahres – in Präsenz in Bad Münstereifel hätten aufnehmen oder fortsetzen sollen. Sie mussten ihr Studium vorübergehend und für einige Wochen, bis die Infrastruktur in Bad Münstereifel anderes wieder ermöglichte, zunächst in digitaler Lehre absolvieren.

    Zugleich tat sich in den kommenden Tagen und Wochen sehr viel vor Ort in Bad Münstereifel: Die überfluteten Keller und Häuser wurden – auch dank vieler Helferinnen und Helfer – weitest­gehend geräumt, die unbrauchbar ge­wordenen Habseligkeiten zunächst an mehreren Stellen im Stadtgebiet gesammelt und von dort aus abtransportiert. Das Technische Hilfswerk riss Bauwerke zum Teil ab oder ­sicherte sie, verfüllte Straßen mit Schotter und machte diese jeden­falls in Teilen wieder provisorisch befahrbar. Auch die Ver­sorgung mit Strom, Wasser und Telefon wurde schrittweise wiederhergestellt. Aber auch Mona­te nach diesem furchtbaren Ereignis war die Stadt sichtbar verwundet und die Arbeiten liefen noch an vielen Stellen weiter.

    Da wir mit unseren Gebäu­den ja noch vergleichsweise glimpflich davonge­kommen waren und wir mit dem schon genannten Gebäude in der Willy-Brandt-Straße vom ersten Tag an noch ein funktions­tüchtiges Studierendenwohnheim hatten, boten wir auch der Stadt schon Stunden nach Eintritt der Katastrophe Notunterkünfte an. Wir stellten dort auch Unterkünfte und Besprechungsräu­me für die Helfer/innen u.a. des Technischem Hilfswerks zur Verfügung. Unmittelbar nach dem Unglück versorgte zudem unse­r damaliger Caterer aus der Küche des Gebäudes heraus die Hel­fer/innen und Bewohner in der besonders be­troffenen Kernstadt mit warmen Essen. In einem an­deren Gebäude stellten wir Tage später dann Räumlich­keiten für die Beantragung, die Bearbeitung und die Auszahlung der Soforthilfen des Landes und später auch für die Beratung im Rahmen der Wiederaufbauhilfe bereit.

    Besonders beeindruckt hat mich nicht nur die Wucht dieser, in diesem Ausmaß für uns nicht vorhergesehene Naturkatastrophe und die verheerenden Folgen, sondern vor allem auch die große Hilfsbereitschaft der professionellen und vor allem auch der vielen ehrenamtli­chen / freiwilligen Helfer. Ganz besonders in Erinnerung geblieben ist mir dabei eine kleine Gruppe von Studierenden der Fach­hochschule, die sich gera­de in der Praxisphase befand, sofort Urlaub nahm und sich mit einem Camper spontan nach Bad Münstereifel begab. Die Studierenden befreiten hier sodann vier Tage lang Keller und Räume ihnen – bis dahin – völlig fremder Menschen von Schlamm, Wasser und zerstörten Möbeln.

    Auch die Hilfsbereit­schaft der Mitarbeitenden der Hochschule untereinan­der war großartig. Und auch die Hilfsangebote, die uns aus ganz Nordrhein-Westfalen und so­gar aus anderen Bundesländern unterbreitet wurden, haben mich sehr beindruckt. Auf die ersten diesbezüglichen Anfragen, die mich schon am Tag nach der Katastrophe erreichten, bat ich unseren Förderverein, sein Konto für den Empfang von angekündigten Spendengeldern zur Verfügung zu stellen. Das Ergebnis der Ak­tion war überwältigend: Rund 44.000 € konnten, nachdem ein mit Mitgliedern der Personalräte paritätisch besetztes Gremium über die Vertei­lung entschieden hatte, Anfang September 2021 an die von der Flut besonders betroffenen Jus­tizangehörigen der Fachhochschule ausgezahlt werden. Auch im Namen dieser Kolleginnen und Kollegen bedanke ich mich an dieser Stelle nochmals bei allen Spenderinnen und Spen­dern herzlichst. Meine Kolleginnen und Kollegen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Studierenden unserer Hochschule, haben die damaligen Herausforderungen – wie ich finde – mit Bravour gemeistert. Ihnen allen gilt mein ganz besonderer Dank. Uns allen wünsche ich, dass wir von solchen Krisen zukünftig verschont bleiben.

    Dr. Alexander Meyer

    Direktor der Hochschule der Justiz Nordrhein-Westfalen

  • FHR NRW 2020

    FHR NRW 2020

    Das Jahr 2020 brachte erhebliche Veränderungen für Fachhochschule und Ausbildungszentrum mit sich. So waren vor allem weitere Unterbringungsmöglichkeiten für die steigenden Studierendenzahlen notwendig. Bereits im Vorjahr hatten wir mit dem Beschluss über Anmietung von Unterkunfts- und Unterrichtsräumen im Bildungspark Essen die Voraussetzungen für den neuen zweijährigen Vorbereitungsdienst für die Laufbahngruppe 1.2 in den Gerichten und Staatsanwaltschaften geschaffen. Seit Ende des Jahres 2019 verhandelten wir nun mit unterschiedlichen Eigentümern über die Anmietung weiterer Räumlichkeiten in Bad Münstereifel, um die zusätzlichen Studierenden im Studiengang Rechtspflege unterbringen zu können. Und schließlich zeichnete sich ab, dass ich die Fachhochschule und das Ausbildungszentrum im Frühjahr in Richtung der Hochschule des Bundes in Brühl verlassen würde und meine Nachfolge zu besetzen wäre. Eigentlich also schon ein ausreichendes Programm für das Jahr 2020.

    In diesen ersten Wochen des Jahres 2020 schlichen sich dann aber so langsam ganz andere Nachrichten in unser Bewusstsein. In China war eine spezielle neue Grippe ausgebrochen. Eine Pandemie schien sich zu entwickeln, möglicherweise weltweit. Dann tauchten erste vereinzelte Fälle in Deutschland auf. Schließlich kam es im Karneval zu einem größeren Ausbruch in Heinsberg. Und so wurde diese Pandemie immer mehr Thema auch für uns in Fachhochschule und Ausbildungszentrum. Welches Ausmaß würde die Pandemie nehmen und in welcher Geschwindigkeit sich ausbreiten? Wie schwer würden Krankheitsverläufe werden und welche Maßnahmen zur Eindämmung wären zu treffen? Erste Besprechungen hierzu mit dem Ministerium fanden statt. Es war Neuland für uns Alle.

    Wir hatten natürlich vor allem im Blick, dass unsere Studierenden und Auszubildenden nicht nur aus ganz Nordrhein-Westfalen, sondern auch aus anderen Bundesländern kamen. Wir beschlossen, uns mit dem für uns zuständigen Gesundheitsamt in Euskirchen zu vernetzen, gleiches taten die Kollegen in Monschau. Schnell merkten wir, dass es so richtig keine Pläne für eine solche Pandemie gab. Improvisation und Flexibilität waren gefragt.

    Erst Woche für Woche, dann Tag für Tag stieg die Nervosität, sowohl unter den Studierenden und Lehrgangsteilnehmerinnen und -teilnehmern als auch in der Dozentenschaft und in der Verwaltung. Anfang März diskutierten wir schon, wie eine Lehre unter Pandemiebedingungen aussehen könnte. IT-affine Dozenten stellten eine erste Videolösung vor. Gleichzeitig überlegten wir, was wir tun würden, wenn es zu einem Ausbruch unter den Studierenden und Lehrgangsteilnehmern käme. Eine Quarantäne in den Unterkünften schien uns angesichts des offenen Geländes und einer zu erwartenden wachsenden Sorge unter den Nichtinfizierten kaum durchsetzbar.

    Und so kam der 13. März 2020, ein Freitag. Die Aufregung war noch größer geworden. Wir versuchten die Sorgen ernst zu nehmen und gleichzeitig Ruhe auszustrahlen. Gegen Mittag kam die Meldung, dass die Schulen und Hochschulen ab Montag in den Lockdown wechseln würden. Gleichzeitig erreichte uns die Meldung aus dem Ministerium, wir müssten uns keine Sorgen machen, unser Lehrbetrieb würde weiterlaufen. Wir wiesen darauf hin, dass wir nicht sicher absehen könnten, ob wirklich alle Studierenden und Lehrgangsteilnehmer aus dem Wochenende zurückkehren würden. Gleichwohl informierten wir vorsorglich alle Beteiligten.

    Bis Samstagmittag hatte ich so viele Mails und Anrufe mit Protesten gegen die Wiederaufnahme des Lehrbetriebs am Montag erhalten, dass ich nach intensiver Diskussion mit dem Ministerium entschied, dass auch wir – wenn auch schweren Herzens – den Lehrbetrieb vor Ort nach dem Wochenende nicht wieder aufnehmen würden. Gleichzeitig leiteten wir schon an diesem Wochenende die Beschaffung einer ersten Lehr-Software in die Wege. Uns war bewusst, dass wir damit die Beschaffungsregelungen nicht ganz einhalten würden, andererseits sahen wir die Notwendigkeit, den Lehrbetrieb so bald wie irgend möglich fortzusetzen. Und so konnten schon in der nächsten Woche erste Lehrveranstaltungen per Video stattfinden.

    Und das war der richtige Weg. Denn später wurde entschieden, dass anders als an anderen Hochschulen und Universitäten die Hochschulen des öffentlichen Dienstes den Lehrbetrieb ohne Unterbrechungen und Freisemester fortsetzen sollten. Die Jahrgänge sollten pünktlich in die Abschlussprüfung gehen und die nächsten Jahrgänge wie geplant ihr Studium aufnehmen.

    Auf dem Gelände wurde es ab diesem 13. März für viele Wochen sehr ruhig. Viel zu ruhig für unseren Geschmack. Eine Hochschule ohne Studierende und Lehrende ist öde. Zumal wir als Verwaltung auch ein Wechselmodell mit zwei Gruppen einrichteten, die möglichst nicht gleichzeitig anwesend sein sollten. Und so waren wir schon geradezu dankbar, als das Ministerium anfragte, ob wir für ein paar Tage die Diensthundestaffel aufnehmen könnten, damit diese in den leeren Studienräumen trainieren könne. Zu diesem Zeitpunkt hatten wir uns schon über jede Form eines Lehrbetriebes gefreut, auch über vierbeinige Studierende.

    Als ich mich Mitte Mai von der Hochschule verabschiedete, war das daher ein seltsamer, fast unwirklicher Abschied. Zu ungefähr zehnt standen wir auf der Terrasse, im gebührenden Abstand zueinander mit ein paar Getränkekisten zwischen uns inmitten einer ungewohnt stillen Hochschule.

    Mein Fazit aus dieser Zeit: Es ist gelungen, den Lehrbetrieb am Laufen zu halten, die Jahrgänge in die Abschlussprüfungen zu bringen und neue Jahrgänge in die Hochschule zu integrieren. Das ist allein dem großartigen Einsatz aller Beteiligten in Dozentenschaft und Verwaltung sowie der Flexibilität und dem Leistungswillen unserer Studierenden und Lehrgangsteilnehmerinnen und -teilnehmer zu verdanken. Diese Jahrgänge kann wahrscheinlich in ihrem Berufsleben nicht mehr viel schrecken.

    Dr. Benjamin Limbach

    Minister der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen

  • Studienfahrt nach Malta

    Studienfahrt nach Malta

    Als erster Jahrgang des Fachbereichs Strafvollzug flogen wir Ende September in den Süden Europas… nach Malta. Nach einem turbulenten Flug erwartete uns unser Domizil in Sliema und kurz darauf die vielen Gesichter der Hauptstadt Valletta: Barocke Architektur, entstanden aus dem Meer enthobenem Sandstein, Befestigungsanlagen der Ritter des Johanniter-, vormals Malteserordens, Sitz der maltesischen Regierung und Justizeinrichtungen und den verschiedenen Eindrücken aus der vergangenen, britischen Kolonialzeit.

    Wir nutzten viele der gebotenen Möglichkeiten, indem wir die Staatsbibliothek, das Archäologische Museum und den geschichtsträchtigen Grandmaster’s Palace, dem seit Jahrhunderten die Beherbergung der Regierungsoberhäupter auf Malta, von seinerzeit Rittern über die Kolonialherren der Briten bis hin zum heutigen Amtssitz des maltesischen Präsidenten, obliegt, besuchten. Hier tagt auch das Parliament of Malta umgeben von prächtigen Gobelins und wandschmückenden Fresken und Wappen.

    Im Untergeschoss des Palastes erkundeten wir die „Grand Armoury“, eine der größten antiken Waffenkammern und Sammlungen von Rüstzeug Europas und ließen uns in die Zeit des Rittertums und der „Großen Belagerung“ versetzen.

    Dank der Vermittlung der deutschen Botschaft wurde es uns ermöglicht, einem Verhandlungstag in einem Strafprozess in Sachen Prostitution und Menschenhandel beizuwohnen.

    Zu unser aller Überraschung begrüßte uns der vorsitzende Richter mit den Worten: „… ein herzliches Willkommen an unsere deutschen Gäste…“ und erklärte uns weiterhin in deutscher Sprache den Ablauf einer „angloamerikanischen“ Gerichtsverhandlung, deren beteiligte Personen und ihre Position und Funktion im Sitzungssaal. Auch der vorliegende Prozessinhalt wurde ausgiebig erläutert, sodass wir die extra für uns zur Verfügung gestellte Dolmetscherin nicht mehr benötigten.

    Insgesamt war der Vorsitzende glänzender Laune und so war auch der eine oder andere Scherz Teil der Verhandlung. Da der Prozess schon so weit fortgeschritten war, dass es Zeit für die Plädoyers der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung war und ein Urteil der Jury kurz bevorstand, hatte der Richter ein wenig Muße der Verhandlung, minimal abweichend vom deutschen Prozessablauf, mit einer Tasse eigens für ihn, von der Gerichtsdienerin aus dem Nebenraum geholten Kaffees, zu folgen.

    Um die historische Entwicklung des maltesischen Strafvollzuges und deren Umsetzung in Vollzugseinrichtungen nachvollziehen zu können, war es für uns weiterhin von großem Interesse, auch das „Old Prison“, ein ehemaliges Gefängnis auf der einst als Auslagerungsort für Straftäter genutzten Nachbarinsel Gozo, zu besichtigen. Hierfür nahmen wir einen anstrengenden und mehrstündigen Bus- und Fährtransfer auf uns. Doch auch der lohnte sich, denn uns erwarteten mittelalterliche Befestigungsanlagen und damalige Gepflogenheiten des Strafvollzuges, inklusive Pranger am Eingang.

    Erstaunlich war die überlieferte Information über gute Verpflegung zu damaligen Zeiten, denn neben Fisch, Oliven, Milch, Eiern, Brot und dreimal wöchentlichem Fleischangebot war auch Frischobst in der Versorgung enthalten. Allerdings mussten dafür Einbußen in der Haftraumhöhe und den sanitären Anlagen hingenommen werden.

    Ein weiteres Ziel und der eigentliche Höhepunkt unserer Reise, der dem Engagement der deutschen Botschaft und dem rhetorisch gekonnten Einsatz Herrn Dohmens zu verdanken war, stellte natürlich die Inaugenscheinnahme der heute genutzten maltesischen Justizvollzugsanstalt dar.

    In Begleitung eines Botschaftsmitarbeiters gewährte man uns Einlass hinter die Mauern und führte uns durch die Einrichtung. Fast jede noch so kleine Frage wurde schon durch die geduldigen und gut verständlichen Ausführungen des Co-Officers beantwortet und wir konnten umfangreiche Vergleiche anstellen.

    Das Gefängnis mit seinen 600 Inhaftierten ist stark an militärische Grundzüge angelehnt, wodurch ein morgendlicher Appell der Bediensteten („Officers“) vor dem „ Manager“ oder „Director“ zum regulären Tagesbild gehört. Nach Verlesung des Protokolls des vorherigen Tages durch den Anstaltsleiter werden die täglichen Aufgaben erörtert. Im Anschluss daran nehmen die Bediensteten ihre Arbeit auf. Da Malta nur ein Gefängnis besitzt, liegt die Zuständigkeit aller Haftarten zentral in Valletta, deren Ausführung allerdings streng nach Geschlechtern (auch was die betreuenden Bediensteten angeht) und Alter getrennt ist.

    Weibliche Inhaftierte bilden auf Malta ebenfalls eine Minderheit, wobei die allgemeine Anzahl der Inhaftierten, im Verhältnis zur Größe (vgl. Fläche von Bremen) und Einwohnerzahl (aktuell 408.333) der Insel, sehr beachtlich ist.

    Baulich fiel vor allem die viktorianisch geprägte Ausstattung des Altbaus in Form von geschwungenen Ranken und Blüten besetzter, schmiedeeiserner Treppen und Gittertüren als Verbindung zu den Abteilungen ins Auge, allerdings war der Kontrast zum Sporthof umso größer, da dieser trotz Innenlage, mit mehreren Rollen Widerhakensperrdraht versehen war. Auch besonders gesicherte Abteilungen für Intensiv- oder besonders gewaltbereite Täter, sind in diesem Teil des Gebäudes untergebracht. Diese Abteilungen sind aber im Gegensatz zu den uns aus den hiesigen JVAen vertrauten Sicherheitsvorkehrungen ausschließlich durch eine einfache Riffelblechtür und ein handelsübliches Vorhängeschloss von den anderen Haftbereichen abgetrennt.

    Allgemein konnte man sehr viele Parallelen zum hiesigen Vollzug entdecken, so auch die Beschäftigungsarten der Gefangenen: Einerseits Arbeit, Sport oder Freizeitaktivitäten, andererseits schulische Bildungsmaßnahmen, die jedoch in keiner Weise monetär vergütet werden, da der Missbrauch zu „einfach“ verdientem Geld von vornherein ausgeschlossen werden soll. Auch die Religionsausübung wird, schon aufgrund der römisch-katholischen Prägung Maltas, sehr umfangreich (tägliche Messe) in der anstaltseigenen Kapelle ermöglicht.

    Nachdem uns diese Themen vom Co-Officer und im Gespräch mit dem Pädagogen der Anstalt in den Schulräumen erläutert wurden, führte man uns zu einem separaten Gebäude, in der Nähe der Kirche, wo wir eine historische Hinrichtungsstätte mit Galgenanlage vorfanden. Sämtliche Bestandteile des Vollstreckungsvorgangs, wie Gewichte, Henkerskutte, Leichentuch und Karren waren für Ausstellungszwecke an ihren Plätzen belassen worden und wurden uns am Platz veranschaulicht. Mittels dieser Anlage wurde 1943 zum letzten Mal die Todesstrafe auf Malta vollstreckt.

    Nach diesen eingehenden Eindrücken endete unsere umfangreiche Führung im „Prison of Valletta“ und der Co-Officer wünschte uns viel Erfolg bei unserer weiteren Tätigkeit im Vollzug.

    Am letzten Abend trafen wir uns dann schließlich alle zum gemeinschaftlichen Restaurantbesuch und Ausklang der Studienfahrt, bevor uns am nächsten Morgen der Flieger mit erweitertem Horizont der Heimat entgegenbrachte.

    Und wir können nur sagen, Goethe hatte recht: „…. eine (Studien-)Reise ist unschätzbar, sie belebt, berichtigt, belehrt und bildet!“

    Verfasser unbekannt

  • Klappe, Kaufvertrag & Kuchen

    Klappe, Kaufvertrag & Kuchen

    Wenn der Notar Geburtstag hat und die Kamera läuft

    Im Rahmen unseres ersten Videodrehs für die Hochschule der Justiz NRW führte uns ein spannender Produktionstag nach Erkelenz – genauer gesagt in das Notariat eines ehemaligen Studenten der Hochschule. 

    Bereits am frühen Morgen begann das Abenteuer mit dem Abholen der Technik beim Kameraverleih in Dortmund. Mit zwei Kameras, etwas Licht- und Tonequipment sowie jeder Menge Vorfreude im Gepäck machten wir uns auf den Weg.

    Vor Ort angekommen, wartete direkt die erste kleine Überraschung auf uns: Der Notar Dr. Benedikt Berthold hatte Geburtstag. Natürlich durfte eine kleine Gratulation nicht fehlen – inklusive Kuchen und Kerzen. Lediglich an ein funktionierendes Feuerzeug hatten wir leider nicht gedacht.

    Nach dem Aufbau unseres Sets im Besprechungsraum konnte der Dreh starten: Gemeinsam mit zwei externen Darsteller*innen als Käuferehepaar sowie dem Projektleiter Richter Daniel Jung, dem das Schauspiel offenbar in die Wiege gelegt wurde, inszenierten wir die fiktiven Abläufe einer notariellen Beurkundung und Beglaubigung. Selbst die Empfangsmitarbeiterin des Notars übernahm mit Bravour eine kleine Rolle vor der Kamera.

    Hinter den Kulissen sorgten vor allem die kleinen Details für gute Stimmung: So wurden die symbolischen Eheringe des Käuferehepaars kurzerhand durch Ringe aus dem Kaugummiautomaten ersetzt.

    Nach zahlreichen Takes und gefühlt dem zehnten Vorlesen des Kaufvertrags, war der fiktionale Teil schließlich im Kasten. Zum Abschluss des Tages drehten wir noch ein Interview mit dem Notar, welches den fiktiven Teil mit wichtigen Informationen rund um die notarielle Abläufe bei einer Beurkundung und Beglaubigung ergänzen soll. Der Notar erläuterte die Abläufe sehr souverän und ganz ohne Versprecher, sodass der Speicherplatz auf den SD-Karten geschont wurde – gut für die Postproduktion. 

    Auch das Wetter wollte uns an diesem Tag offenbar testen: Während draußen strömender Regen einsetzte, räumten wir erschöpft, aber zufrieden, die Technik zurück ins Auto. Trotz nasser Kleidung und langer Rückfahrt blicken wir gerne auf diesen ersten gemeinsamen Dreh für die Hochschule zurück und freuen uns schon auf die nächsten Filmprojekte. Vielleicht ja bald gemeinsam mit dir? 

    Greta Blaudzun & Katja Müller

    Medienpädagoginnen am Zentrum für Informationstechnologie und Mediendidaktik (ZIM) an der Hochschule der Justiz Nordrhein-Westfalen

  • Halver Hahn

    Halver Hahn

    Wie ein „Halver Hahn“ den Schrecken der Nazizeit besiegte

    Exkursionen zu geschichtsträchtigen Orten sind ein fester Bestandteil des Studienfachs „Öffentliches Recht“. Aus der Geschichte zu lernen, gelingt dann am besten, wenn sich die Studierenden eigene, unmittelbare Eindrücke verschaffen können. Neben der ehemaligen Ordensburg Vogelsang ist das Kölner EL-DE Haus mit seinem NS-Dokumentationszentrum eine erste Adresse, um Geschichte für junge Menschen begreifbar zu machen. An den Wänden des schrecklich gut erhaltenen Zellentrakts zeugen herzzerreißende Inschriften von dem schreienden Unrecht, das von der Gestapo im Namen von Recht und Gesetz verübt wurde. Die tiefe Beklemmung weicht auch dann nicht, wenn man das Untergeschoss verlässt. Im Gegenteil! Ich habe noch immer den fassungslosen Blick eines Studierenden vor Augen, als er anhand der im Obergeschoß ausgestellten Dokumente feststellte, dass das zutiefst menschenverachtende Unrecht der Nazis in bester Behördenmanier fein säuberlich erfasst, aktenmäßig verfügt und pflichtgemäß abgearbeitet wurde.

    Als wir nach der diesjährigen Exkursion ins EL-DE Haus wieder in der Kölner Innenstadt standen, blickte ich daher in viele Gesichter, in denen der Schrecken des Nationalsozialismus einen nachhaltigen Eindruck hinterlassen hatte. Aber hatte ich auf unserer jährlichen Fortbildung in Didaktik nicht gelernt, dass ein echter Lernerfolg erst dann eintritt, wenn mit dem Erlernten emotional ein positiver Kontext hergestellt werden kann? Aber wie sollte dies mit „Naziunrecht“ möglich sein, das zum Verdrängen ja geradezu einlädt?

    Wie auch immer! Jetzt musste erstmal ein Stimmungs-Aufheller her und als dieser sollte der bekannte „Brauhaus-Fall“ dienen, den ich mit den Studierenden (wo, wenn nicht in Köln!) ganz real durchspielen wollte. Was ist vertraglich geschuldet, wenn man im Brauhaus einen „Halven Hahn“ bestellt? Ein halbes Hähnchen oder ein Röggelchen mit Gouda? Noch konnte ich nicht ahnen, dass es mit diesem „Halven Hahn“ gelingen würde, nicht nur ein Problem im Zivilrecht zu lösen, sondern auch den ganz aktuell vor Augen geführten Schrecken der Nazizeit zu besiegen.

    Im Brauhaus angekommen stellte sich allerdings zunächst das Problem, dass die Studierenden zur frühen Nachmittagsstunde durchaus nicht willens waren, dem Bierkonsum zu frönen. Überraschenderweise rief dies beim Köbes nur leichte Irritationen hervor. Durch in Kölsch-Stangen servierte Apfelschorle wurde den Bedürfnissen der Studierenden Rechnung getragen und zumindest optisch der Schein gewahrt, da Apfelschorle und Kölsch (wenn man es nicht stante pede konsumiert) eine verblüffende Ähnlichkeit haben.

    Entscheidend war dann aber natürlich die Bestellung des „Halven Hahns“, der durch den Köbes in Form des besagten Käsebrötchens auch relativ zügig serviert, von mir aber mit einer gespielten Überraschung ebenso freundlich wie zügig als nicht bestellt zurückgewiesen wurde. Ich ließ noch kurz fallen, dass ich ja ein halbes Hähnchen bestellt hätte und erwartete dann, dass mich mein Gegenüber in bester kölscher Köbes-Manier zur Belustigung aller Anwesenden herunterputzen und sich vor versammelter Mannschaft über meine Dummheit lustig machen würde.

    Aber ganz im Gegenteil! Der Köbes blieb ausgesprochen freundlich und charmant, was mir die Gelegenheit gab, zur Freude der gebannt lauschenden Studierenden meine juristischen Argumente vorzutragen und als Trumpfkarte das Wort „Empfängerhorizont“ fallen zu lassen. Auch davon ließ sich mein Köbes aber nicht (wie eigentlich erwartet) zu Tiraden gegen meine Rechthaberei verleiten, sondern er argumentierte nun selber rechtlich. Auf der Karte stehe doch ausdrücklich ein Gericht namens „Brathähnchen“. Dann könne der „Halve Hahn“ ja wohl ein solches nicht sein, wobei es ohnehin sehr fernliegend sei, für ein paar Euro ein veritables Geflügelgericht zu erwarten.

    Der Schlag saß! Jetzt war ich eindeutig in der Defensive und es hieß, den geordneten Rückzug anzutreten, den der Köbes mir aber mit einem gewitzten Lächeln verbaute. Er könne den „Halven Hahn“ aber natürlich gerne zurücknehmen und bringe dann eben das bestellte Brathähnchen. Jetzt war ich schachmatt. Es konnte mich nur noch eine bedingungslose Kapitulation retten, die ich mit der Entschuldigung verband, dass ich mit einer Gruppe von Studierenden eben nur ein juristisches Problem hätte durchspielen bzw. veranschaulichen wollen.

    Auch dies nahm mein Köbes amüsiert zur Kenntnis, wollte jetzt aber auch wissen, wie denn die rechtliche Lösung des Falles sei. Wegen meiner persönlichen Befangenheit überließ ich die Beurteilung allein den Studierenden, die zu einem einstimmigen Votum kamen. Natürlich habe der Köbes Recht, während mir als Trostpreis nur meine Käsestulle nebst einem frisch gezapften Kölsch zugebilligt werden konnte.

    Wie jetzt offenbar wurde, hatte auch der Brauhaus-Chef unseren juristischen Diskurs verfolgt und zeigte sich über das Ergebnis wie auch die Performance seines Mitarbeiters sehr erfreut. Auf meine Frage, warum mein Köbes so gar nicht reagiert habe, wie man es von einem kölschen Köbes erwartet, war die Antwort eindeutig. Das sei eben seine Art, er sei immer so freundlich und löse alles mit Witz und Charme. Eigentlich heiße er Adel. Aber weil er so beliebt sei, würden man ihn Habibi nennen.

    Wie bitte? Der Köbes in einem urkölschen Brauhaus stammte nicht seit Generationen aus dem Rheinland, sondern hatte Migrationshintergrund? Jetzt wurde mir auch klar, warum ich mit meinem typisch deutschen „Wer hat Recht?“ bei ihm ins Leere gelaufen war. Da war ich also mit all meinen Vorurteilen so ziemlich auf die Nase gefallen. Wenigstens war die Stimmungs-Aufhellung gut gelungen. Und der Lernerfolg? Den hatte vor allem der Dozent. Denn ich war der einzige in unserer bunten Truppe, der sich über einen syrisch-kölschen Köbes gewundert hatte.

    Peter Lüttgen

    Dozent an der Hochschule der Justiz Nordrhein-Westfalen

  • Gemeinsam mehr bewegen

    Gemeinsam mehr bewegen

    Die Personalräte der FHR / HS und des AZJ

    Wenn man auf 50 Jahre (Fach-) Hochschule zurückblickt, denkt man zunächst an die Lehre, an Klausuren, an gestresste Studierende. Doch die Geschichte unserer (Fach-) Hochschule wurde nie allein durch Gebäude, Lehrpläne oder Prüfungen geschrieben. Sie lebt vor allem durch die Menschen, die sie gestalten, und durch den Zusammenhalt, der unsere Gemeinschaft trägt.

    Dies zeigt eindrucksvoll, wie aus einem Spendenaufruf im Radio für das WDR2-Weihnachtswunder im Jahr 2024 die Idee für zwei ganz besondere Aktionen entstand.

    Im November 2024 fand aus diesem Anlass erstmals das gemeinsame Weihnachtsbaumschmücken in Bad Münstereifel statt. Bei Glühwein, Crêpes, Würstchen vom Grill und vorweihnachtlicher Musik kamen Studierende, Lehrende und Mitarbeitende zusammen, schmückten, teils mit selbstgebasteltem Schmuck, gemeinsam den Baum und tauschten sich in ungezwungener Atmosphäre aus.

    Parallel dazu wurde am Studienort Essen die erste „Punsch-Party“ veranstaltet.

    Im Mittelpunkt stand dabei nicht allein das Miteinander, sondern auch ein gemeinsames Anliegen. Die Unterstützung des WDR 2-Weihnachtswunders 2024 unter dem Motto „Gemeinsam gegen den Hunger in der Welt“. Bei den beiden Veranstaltungen und bei weiteren Gelegenheiten wurden eine Vielzahl an Spenden gesammelt – getragen von der großen Bereitschaft der Studierenden, Lehrenden und Mitarbeitenden, sich einzubringen und Verantwortung über den eigenen Arbeits- und Studienalltag hinaus zu übernehmen.

    Der Höhepunkt folgte am 17. Dezember 2024: Eine Delegation der Fachhochschule und dem Ausbildungszentrum der Justiz übergab auf dem Domplatz in Paderborn am Glashaus des WDR2-Studios eine Spendensumme über insgesamt 2.828 Euro – verbunden mit dem Musikwunsch „Snowman“ von Sia.

    Zum Gelingen der Aktion trugen viele Personen, der hiesige Förderverein und die Deutsche Justizgewerkschaft bei.

    Organisiert wurden die beiden Veranstaltungen durch die beiden Personalräte der (Fach-)Hochschule sowie des Personalrats des Ausbildungszentrums der Justiz NRW (AZJ).

    Im Übrigen ist diese Vertretungskonstellation eine Besonderheit. Während es in anderen Justizbehörden üblicherweise nur einen Personalrat gibt, vertreten an der Fachhochschule für Rechtspflege NRW, der heutigen Hochschule der Justiz NRW, zwei Personalräte die Interessen der Mitarbeitenden und Dozierenden. Die Verwaltung wird durch den Personalrat der Hochschule und die Dozenten durch den Personalrat der Dozenten/-innen vertreten. Das AZJ verfügt über einen eigenen Personalrat, der hingegen sowohl die Interessen der Mitarbeitenden in der Verwaltung und der Lehrbeauftragten gemeinsam vertritt.

    Alle drei Personalräte arbeiten studienortübergreifend.

    In der gemeinsamen Organisation dieser Veranstaltungen zeigt sich, was unsere (Fach-)Hochschule seit fünf Jahrzehnten prägt: Gemeinschaft entsteht dort, wo Menschen gemeinsam Verantwortung übernehmen, sich füreinander einsetzen und die gemeinsame Zusammenarbeit sichtbar leben. Personalratsarbeit bedeutet daher weit mehr als Mitbestimmung und Interessenvertretung. Sie lebt vom Dialog, vom Engagement und davon, Menschen zusammenzubringen.

    Das erste Weihnachtsbaumschmücken und die erste „Punsch-Party“ im Jahr 2024 waren deshalb mehr als schöne Adventsveranstaltungen. Es war ein sichtbares Zeichen dafür, wie aus Besonderheiten an unserer Hochschule Stärke entstehen kann – und wie Zusammenarbeit diese Geschichte auch in Zukunft prägen wird und Tradition entsteht.

    Im Jahr 2025 konnten durch beide Aktionen sogar 3.777 Euro gespendet werden.

    Die Personalräte der FHR / HSJustiz und des AZJ

  • Der neue Studienstandort in Essen

    Der neue Studienstandort in Essen

    Mit der Eröffnung eines weiteren Studienstandortes hat die Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen im Jahr 2023 einen wichtigen Schritt zur Stärkung der Ausbildung im Justizbereich vollzogen. Neben dem etablierten Standort in Bad Münstereifel wurde ein zusätzlicher Studienort im Bildungspark in Essen geschaffen.

    Wer an Bad Münstereifel denkt, hat schnell ein klares Bild vor Augen: ein ruhiger Ort, geprägt von historischer Kulisse, kleinen Cafés und einer Umgebung, die konzentriertes Lernen möglich macht. Genau hier ist seit vielen Jahren die Hochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen beheimatet. Doch so passend der Standort auch ist, stößt irgendwann selbst ein bewährtes System an seine Grenzen. Aufgrund steigender Studierendenzahlen reichten die Kapazitäten des Hauptgebäudes bereits seit Jahren nicht mehr aus. Um dem wachsenden Bedarf gerecht zu werden, wurden zusätzliche Räumlichkeiten im gesamten Ort angemietet. Gleichzeitig wird immer deutlicher: Nicht für alle ist ein Studium mit Aufenthalt vor Ort die passende Lösung. Viele wünschen sich mehr Flexibilität und die Möglichkeit, Ausbildung und privates Umfeld besser miteinander zu verbinden. Eine zentrale Alternative sollte daher geschaffen werden.

    Die Suche nach einer geeigneten Lokalität führt schließlich nach Essen. Im dortigen Bildungspark ist die Justiz Nordrhein-Westfalen in Form des Ausbildungszentrums der Justiz bereits präsent; ein Vorteil, der sich schnell auszahlt. Dort vorhandene Räumlichkeiten konnten kurzfristig angemietet und für die Bedürfnisse des Studienbetriebs angepasst werden. Zunächst wurde eine Mietdauer von vier Jahren vereinbart, mit Kapazitäten für zwei Lehrgänge mit jeweils 92 Studierenden.

    Die Vorbereitungen für den neuen Studienort liefen im ersten Halbjahr 2023 auf Hochtouren. Neben der Herrichtung der Räumlichkeiten wurden Dozierende ausgewählt und intensiv im Rahmen eines Onboardings auf ihre Aufgaben vorbereitet. Insgesamt konnte auf wertvolle Erfahrungen aus der bereits erfolgten Einrichtung des Ausbildungszentrums in Essen zurückgegriffen werden, was die organisatorischen Abläufe deutlich erleichterte. Am 1. August 2023 wurde der Studienort dann feierlich eröffnet. Herr Minister der Justiz NRW Dr. Benjamin Limbach begrüßte neben Herrn Dr. Meyer und Herrn Weber bei sommerlichen Temperaturen 92 Studierende sowie zwölf Lehrende zum Studienbeginn.

    Anfangs vorhandene Unsicherheiten wichen schnell einer positiven Aufbruchsstimmung und sowohl Studierende als auch Lehrende fanden sich rasch in der neuen Umgebung zurecht. Besonders spürbar war von Anfang an, dass das Angebot in Essen eine Lücke schließt. Viele Studierende nahmen und nehmen längere Fahrzeiten bewusst in Kauf, um weiterhin zu Hause wohnen zu können. Inzwischen hat sich der Studienort erfolgreich etabliert: Bereits ein dritter Lehrgang hat begonnen und auch für das Jahr 2026 ist die Aufnahme weiterer 92 Studierender in vier Studiengruppen geplant.

    Im Jubiläumsjahr 2026 schreiben erstmals seit der Gründung der Hochschule Studierende aus zwei Studienstandorten ihr Examen. An dieser Stelle wünsche ich allen Prüflingen, die 2023 begonnen haben, viel Erfolg und gutes Gelingen – ich bin stolz auf Sie!

    Sina Göddenhenrich

    Stellv. Geschäftsleiterin der Hochschule und des Ausbildungszentrums der Justiz NRW in Essen

  • § 3 Abs. 7 FHGöD

    § 3 Abs. 7 FHGöD

    Die Fachhochschulen … fördern … den Sport.

    Das Jahr 2019 nimmt in der Geschichte des Sportfestes eine Sonderstellung ein. Es gehört zu den selteneren Jahren, in denen es dem Team der Dozierenden und Verwaltungsmitarbeiter nicht gelang, den begehrten Sportfestpokal zu gewinnen. Für die Studierenden war dies zweifellos ein sportlicher Triumph – für alle anderen eher ein Betriebsunfall mit Erinnerungswert.


    Das traditionelle Sportfest

    Neben Sportgeräten und -Räumen und einem vielfältigen Sportprogramm fördert die Hochschule der Justiz den Sport insbesondere durch das jährliche Sportfest.

    Soweit die Erinnerungen zurückreichen, findet im September zur Begrüßung des neuen Studium 1, zum Kennenlernen und zur Teambildung das Sportfest statt. Manche behaupten, es sei das wichtigste Ereignis im Studienjahr.

    Mitte des letzten Jahrhunderts bestand das Sportfest noch aus Staffellauf, Kugelstoßen und Sackhüpfen. Es beschränkte sich auf einen Nachmittag. Inzwischen ziehen sich die Wettkämpfe über mehr als eine Woche hin und das Programm wurde dem Zeitgeist entsprechend aktualisiert. Unter den Sportarten findet sich Calisthenics, Singstar, B-Pong, Shopping-Queen und Poker. Die Studiengruppen messen sich gemeinsam mit ihren Dozierenden  in inzwischen 26 Sportarten. Am Haupttag finden sich bis zu 600 Studierende im Park vor der Hochschule zusammen und streiten – meist friedlich – um die Punkte. Sie können ihren Direktor beim Boulespiel schlagen, den Fachbereichssprecher beim Fußballspiel besiegen, die Geschäftsleiterin bei Calisthenics überwinden, versuchen den Sportdozenten beim Kickern zu bezwingen. Kurz gesagt: die gesamte Schule macht mit.

    Die Auswirkungen des Sportfestes lassen sich auch im Vorlesungsgeschehen feststellen. Sind die Studierenden im August häufig noch etwas unsicher und isoliert, hat sich das im September geändert. Das Studiengruppen-Team muss sich finden, auch weniger Begeisterte motivieren, alle Wettkämpfe besetzen und anschließend gemeinsam den Siegespreis seiner Bestimmung zuführen – das schweißt zusammen und bietet den notwendigen Rückhalt für spätere Herausforderungen.

    Die Studierenden organisieren das Sportfest mit Hilfe des Sportdozenten selbst. Das ist regelmäßig eine neue Erfahrung. Wer schon mal versucht hat mehrere hundert Studierende zu lenken, kann die Schwierigkeit ermessen. Zudem sind die Verlierenden regelmäßig unglücklich und hadern, durchaus erregt, mit den Regeln, den Schiedsrichtenden, dem Rasen … Auch damit muss man lernen umzugehen. Wer das schafft, geht auch auf der Rechtsantragstelle nicht unter. Nachdem in den Anfangsjahren die Dozierenden mehr oder weniger aus Spaß an der Freud teilnahmen und immer wieder auf den hinteren Rängen landeten, änderte sich das seit dem Jahr 1997 mit der Berufung des Handels- und Kostenrechts Dozenten Thomas Schmidt zum Sportdozenten. Auch im Dozenten-Team wurden Motivierungsgespräche geführt, die Aufstellung erfolgt seitdem nach dem Leistungsprinzip, es wurden Trainingsstunden eingerichtet, neue Sportarten aufgenommen. Urlaubsanträge für September führten zu Rücksprachen. Diese Arbeit trug Früchte. Inzwischen führt ein Sieg für Studierende beim Sportfest nur noch über das Team der Dozierenden.

    Thomas Schmidt

    (Sport-)Dozent an der Hochschule der Justiz Nordrhein-Westfalen

  • Der Herr Professor containert

    Der Herr Professor containert

    Musste das sein?

    Ja, es musste sein! Auch wenn das Handeln des Herrn Professors – nennen wir ihn Professor B – dem ersten Anschein nach etwas Anderes nahelegt. Es geht hier nicht um die Frage, ob die Entnahme von Lebensmitteln aus Müllcontainern der Hochschule als Diebstahl anzusehen ist. Wer seine eigene bewegliche Sache entnimmt, dürfte sich kaum wegen Diebstahls strafbar machen. Um welche Sache geht es hier?

    Das genaue Jahr des Geschehens lässt sich nicht mehr genau bestimmen. Es war in der Adventszeit eines Jahres, in dem die Hochschule ihr „Fach“ noch nicht verloren und „Essen“ noch nicht hinzugewonnen hatte. Das Smartphone war aber schon ein unverzichtbares Werkzeug des Hochschulalltags geworden, insbesondere für Lehrende, die damals bereits mittels einer App ihren Stundenplan dort einsehen konnten. So hatte auch Professor B sein Smartphone stets in der rechten Innentasche seines Sackos verstaut, das für ihn ebenso wie jenes zu einem unentbehrlichen Utensil des Lehrbetriebs geworden war.

    Wie wichtig so ein Smartphone ist, bemerkt man erst, wenn es plötzlich nicht mehr da ist. So erging es Professor B am Nachmittag des besagten Tages. Sein Smartphone war weder in der Innentasche des Sackos noch sonst in seinem Dienstzimmer aufzufinden. So machte er sich auf den Weg zurück in die Studiengruppenräume der FH I (heute als BAM I bezeichnet), in denen er am Vormittag gelehrt hatte. Weder dort noch in dem Dozentenaufenthaltsraum, in dem er die Pausen verbracht hatte, fand sich das Gerät. Es schien wie vom Erdboden verschluckt. Erst am Ende seiner kleinen Zeitreise in die Vormittagsstunden fiel unserem Professor ein, dass er nach 13.30 Uhr das Herren-WC im Haus C neben dem sogenannten Dozentenfächerraum aufgesuchte hatte. Er erinnerte sich auch daran, dass er sein Sacko über den weißen Drahtkorb unterhalb des Trockentuchspenders gelegt hatte, der stets mit einem blauen Müllsack ausgekleidet war. Hierzu sah er sich veranlasst, weil das WC nicht mit einem Kleiderhaken ausgestattet war. Konnte es etwa sein, dass dabei das Smartphone aus der Innentasche des Sackos in den Korb gefallen war? Der nachmittägliche Blick in den Korb ließ zunächst Zweifel aufkommen. Der Müllsack im Korb war leer. Noch nicht einmal die üblichen benutzten Papiertücher befanden sich darin. Professor B hatte einen Verdacht: Hatten die Reinigungskräfte etwa den Korb inzwischen geleert? Könnte sich das Smartphone etwa in dem Müllsack befinden, den die Reinigungskräfte üblicherweise in den Müllcontainern hinter Haus B entsorgen?

    Diese Spur erwies sich als erfolgversprechend. Professor B setzte sich in sein Auto und fuhr damit an den Müllcontainern vorbei. Mit Erfolg! Bluetooth verband das Fahrzeug mit dem gesuchten Smartphone („Bluetooth connected“). Zehn Meter weiter ertönte das Signal „Bluetooth disconnected“. Das Smartphone musste sich in einem der Müllcontainer hinter dem Haus B befinden. Ein helfender Kollege versuchte, das Smartphone durch einen Anruf zu orten, um so zu wissen, in welchem der Container man suchen musste. Vergeblich, denn das gesuchte Smartphone war – wie üblich – lautlos gestellt. Zudem war mittlerweile der Akku leer, so dass sich keine Verbindung zu dem Gerät mehr aufnehmen ließ. Professor B blieb also nichts Anderes übrig, als systematisch nacheinander jeden Container und jeden darin befindlichen Müllsack mit bloßen Händen zu durchsuchen. Eine durchaus unappetitliche Angelegenheit, wie man sich vorstellen kann.

    Inzwischen war die Dunkelheit eingebrochen. Das Treiben des Professors rief den Wachschutz auf den Plan. Auf dessen Frage, was er in den Containern zu suchen habe, antwortete der Professor, er sei Professor an der hiesigen Bildungseinrichtung und ginge hier seinen dienstlichen Aufgaben nach. Jedenfalls sei die Suche nach seinem Smartphone dienstlich veranlasst. Der Wachschutz ließ ihn gewähren und zog kopfschüttelt von dannen.

    Die Zeit drängte, denn für den frühen Morgen des Folgetages war die Müllabfuhr zu erwarten. Waren die Müllsäcke samt Inhalt erst auf der Mülldeponie oder in der Müllverbrennungsanlage, war das Smartphone des Professors mit sämtlichen Daten für immer verloren. Ein Szenario, das man sich nicht ausmalen möchte.

    Plötzlich stellte sich der gewünschte Fahndungserfolg ein! Im zweiten Sack des dritten Containers erfasste die Hand des Professors ein Gerät, das sich wie ein Smartphone anfühlte. Nachdem er es aus dem Sack herausgezogen hatte, stellte er fest: es ist das gesuchte Smartphone. Es kam ihm wie ein Weihnachtswunder vor. Freudestrahlend reinigte und desinfizierte der Professor gründlich seine Hände. Anschließend begab er sich auf die Weihnachtsparty, die die Studierenden an diesem Abend veranstalteten. Nie hat es einen glücklicheren Professor an dieser Hochschule gegeben.

    Wieviel Glück er an diesem Abend hatte, konnte er erst am nächsten Morgen in der Lehrveranstaltung ermessen. Eine Studentin hatte ihr Smartphone vor sich auf dem Tisch in einen mit Reis gefüllten Beutel platziert. Es war ihr am Vorabend in die Toilette gefallen. Das durchnässte Gerät hatte seine Funktionsfähigkeit später nicht mehr wiedererlangt.

    Was kann man aus der Geschichte lernen? Manchmal sollte eine Sache tatsächlich einen Haken haben – zumindest das WC der Hochschule.

    Prof. Dr. Matthias Becker

    Professor an der Hochschule der Justiz Nordrhein-Westfalen

  • Aus der Aula ins KI-Zeitalter

    Aus der Aula ins KI-Zeitalter

    Die Lehre an der Hochschule der Justiz im Wandel

    Mein erster Arbeitstag an der damaligen Fachhochschule für Rechtspflege im August 2017 ist mir bis heute in lebhafter Erinnerung geblieben. In der Woche zuvor hatte ich als Richter noch Urteile und Beschlüsse unterzeichnet; nun wurde ich nach einem kurzen Einführungsgespräch in die Aula gebeten, um dort als neuer Studiengruppenleiter der R 102 Platz zu nehmen. Plötzlich blickte ich in viele junge, erwartungsvolle Gesichter. Vor den Studierenden lag ein neuer Lebensabschnitt. Mir wurde in diesem Moment klar, dass für mich dasselbe galt. Was ich damals nicht ahnte: Auch die Hochschule selbst stand vor erheblichen Veränderungen und Herausforderungen.

    Wenn ich heute auf diesen Moment im August 2017 zurückblicke, staune ich, welche Entwicklung die Hochschule seitdem genommen hat. Im Jahr 2017 spielte die „digitale Lehre“ nach meiner persönlichen Wahrnehmung im Alltag vieler Lehrender – abgesehen von der Nutzung einiger Basisfunktionen der Lernplattform ILIAS – kaum eine Rolle. Auch eine fortlaufende systematische didaktische Weiterbildung der Lehrenden fand damals nur in einem sehr begrenzten Rahmen statt.

    Ein entscheidender Einschnitt für die digitale Lehre an unserer Hochschule waren, wie an vielen Bildungseinrichtungen, die bewegten Jahre der Corona-Pandemie 2020 und 2021. In dieser Zeit intensivierte sich für mich persönlich der Kontakt zu meinem Kollegen Andreas Dormann, dem heutigen Leiter des später gegründeten Zentrums für Informationstechnologie und Mediendidaktik (ZIM). Aufgrund seiner langjährigen Erfahrung im E-Learning und seiner Mitarbeit in der Bundesarbeitsgemeinschaft „Digitale Lehre an Hochschulen des öffentlichen Dienstes“ (BAG) war er – über unsere Hochschule hinaus – einer der zentralen Ansprechpartner bei der kurzfristigen Umstellung auf pandemiegerechte Fernlehre.

    Ich selbst übernahm 2020 im Fach Allgemeines Bürgerliches Recht in Abstimmung mit dem damaligen Fachleiter, Prof. Dr. Knut Jacobi, die Koordination bei der Planung und Erstellung digitaler Lehrelemente in diesem Lehrfach. Im Fach ABR entstand ein kurzfristig umgesetztes „Flipped-Classroom“-Konzept: Abstrakte Lehrinhalte wurden in kurzfristig produzierten Lehrvideos vermittelt, ergänzt durch erste interaktive Elemente, während die Fallübungen unter Anleitung der Lehrenden in „Webinaren“ stattfanden.

    Aus dieser Phase ist mir auch die erste – und bislang einzige – digitale Weihnachtsfeier der Hochschule im Dezember 2020 besonders in Erinnerung geblieben. Die Idee entstand, weil viele Studierende, insbesondere die Studienanfängerinnen und Studienanfänger des Jahres 2020, nachvollziehbar beklagten, dass in der Fernlehre der soziale Austausch zu kurz komme. Unser neuer Direktor der Hochschule, Dr. Alexander Meyer, unterstützte diese Idee. Viele Kolleginnen und Kollegen sowie zahlreiche Studierende füllten sie anschließend – mit vielen kreativen Ideen – mit Leben. Das positive Feedback zeigte: Diese ungewöhnliche Weihnachtsfeier brachte in einer schwierigen Zeit gemeinsames Lachen und ein Stück weit auch die schmerzlich vermisste menschliche Nähe.

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    Meine Abordnung an die Hochschule endete 2021 daher nach einer intensiven, pandemiegeprägten Zeit. Geblieben waren viele neue Erkenntnisse darüber, was digital gestützte Lehre leisten kann – und eine wachsende Vorstellung davon, welches Potenzial in ihr steckt, wenn sie systematisch geplant und aufgebaut wird.

    Während meiner anschließenden Zeit am OLG Köln und am LG Bonn blieb der Kontakt zur Hochschule bestehen. Die Gründung des ZIM im Dezember 2021 habe ich aus der Ferne mit großer Spannung verfolgt. Für mich war sie ein Meilenstein: Erstmals wurden medienpädagogische Expertise und eine feste organisatorische Struktur geschaffen, um digitale Lehrelemente konzeptionell zu entwickeln, praktisch umzusetzen und nachhaltig in der Lehre zu verankern.

    Als 2022 eine Dozentenstelle ausgeschrieben wurde, deren Schwerpunkt auf der aktiven Mitwirkung an der Weiterentwicklung digitaler Lehrinhalte und Lehrmethoden lag, war meine Entscheidung schnell gefallen: Hier konnte ich meine Erfahrungen aus der Corona-Zeit einbringen und zugleich an der Weiterentwicklung moderner Lehre mitarbeiten. Nach erfolgreicher Bewerbung verstärkte ich ab November 2022 das ZIM-Team.

    Die Arbeit im ZIM war von Anfang an spannend und anspruchsvoll. Besonders prägend war die Zusammenarbeit mit den medienpädagogischen Fachkräften Lara Misselich und Dr. Marko Sperling. Als Jurist bringt man aus Studium und Ausbildung nicht automatisch eine ausgeprägte didaktische Perspektive mit. In der juristischen Ausbildung gelten viele didaktische Standards, die in anderen Studienfächern selbstverständlich sind, noch immer nicht in gleicher Weise. Gerade deshalb trafen im ZIM unterschiedliche Denkwelten aufeinander.

    Das war aber keine Belastung, sondern entsprach dem interdisziplinären Ansatz des ZIM: pädagogisch-didaktische Expertise mit den besonderen Anforderungen juristisch geprägter Studiengänge zu verbinden – mit dem Ziel, die Lernerfahrung der Studierenden nachhaltig zu verbessern.

    Vor diesem Hintergrund begann ich 2023 mit der Entwicklung eines „Blended-Learning“-Projekts. Der Gedanke war, dass das ZIM nicht „nur“ durch Schulungen und Coachings zur Weiterentwicklung der Lehre beitragen sollte, sondern auch durch konkrete, realitätsnahe Lehrprojekte. Digitale Lehransätze sollten gemeinsam mit Lehrenden erprobt, ausgewertet und als Best-Practice-Beispiele nutzbar gemacht werden.

    Seitdem ist viel geschehen. Aufbauend auf den Erfahrungen aus diesem Projekt sind zahlreiche weitere digitale Lehrinhalte entstanden. Besonders hervorzuheben sind etwa die im Fach Kostenrecht von engagierten Kolleginnen und Kollegen konzipierten und vom ZIM mitproduzierten Lehrvideos. Daneben wurden zahlreiche weitere spannende Projekte angestoßen. Dazu gehören beispielsweise neben neuen professionellen Lehrvideo-Formaten ein digitaler Klausurentrainer für das Fach Familienrecht, ein KI-gestützter Subsumtionstrainer für das Erlernen des juristischen Gutachtenstils oder ein neues Folienprogramm für das Fach Immobiliarsachenrecht, bei dessen Erstellung auf die neuen Möglichkeiten der Bild- und Videogenerierung mittels KI zurückgegriffen wurde.

    Diese Entwicklung ist zugleich Teil einer größeren Veränderung an der Hochschule. Die Zahl der Studierenden im Bereich Rechtspflege ist seit 2017 deutlich gestiegen; mit Essen ist ein neuer Standort hinzugekommen. Auch organisatorisch hat sich das Bild erheblich verändert: Neben dem – bereits im Jahr 2017 sehr engagierten – Beauftragten für pädagogisch-didaktikische Angelegenheiten gibt es nun das ZIM, das gemeinsam mit Lehrenden an zahlreichen spannenden medien- und hochschuldidaktischen Projekten zur Qualitätssteigerung der Lehre arbeitet. Neu sind auch ein „Onboarding“ für die frisch aus der Gerichtspraxis abgeordneten Lehrkräfte, regelmäßige didaktische Schulungsangebote für alle Lehrenden und jährlich stattfindende Fortbildungstage, die vom ZIM mitgeplant und mitgestaltet werden.

    Auch die technische Ausstattung der Hochschule ist kaum wiederzuerkennen. Was 2017 noch wie ein ferner Traum wirkte – ein zuverlässig funktionierendes WLAN –, ist heute selbstverständlich. Hinzu kommen neben einem modernen Studio für Videoproduktionen („One Button Recording Studio“) moderne Smartboards in den Lehrsälen sowie – nicht zuletzt – die Ausstattung aller Studierenden und Lehrenden mit iPads, die die Nutzung neuer digitaler Formate ermöglichen.

    Die Arbeit ist damit aber keineswegs abgeschlossen. Mein nächstes größeres Projekt ist bereits angelaufen: In enger Zusammenarbeit mit Andreas Dormann entsteht unter dem Namen „i3A“ derzeit eine virtuelle zivilprozessuale Ausbildungsakte.

    Wenn ich heute auf das Jahr 2017 zurückblicke, wird deutlich, wie viel sich seither an unserer Hochschule bewegt hat. Zugleich habe ich den Eindruck, dass wir noch längst nicht „fertig“ sind. Ich bin überzeugt, dass die kommenden Jahre die Lehre an den Hochschulen des öffentlichen Dienstes vor ganz neue Herausforderungen stellen werden – nicht nur angesichts der rasanten Entwicklungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz, sondern auch aufgrund vieler weiterer gesellschaftlicher Umbrüche. Umso wichtiger ist es, Lehre nicht nur zu verwalten, sondern sie aktiv weiterzuentwickeln. Seit 2017 durfte ich einen kleinen Teil zur Entwicklung unserer Hochschule beitragen. Dafür bin ich sehr dankbar und blicke gespannt auf die kommenden Aufgaben!

    Daniel Jung

    Dozent und Mitarbeiter im Zentrum für Informationstechnologie und Mediendidaktik (ZIM) an der Hochschule der Justiz Nordrhein-Westfalen